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Eingruppierung bei Vertretung

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viviiennn:
Ein paar Sachen kann ich schon beantworten, um den Rest kümmer ich mich abends.
Wir sind in derselben Abteilung/Referat. Nur bin ich im Labor, der Kollege in der Feldforschung tätig.
Ich habe zwei getrennte AV, der eine noch immer in 9a, der andere für 9b und eine Gehaltsabrechnung.
Urlaub wird zusammen im System berechnen und den muss kch nicht getrennt beantragen.
ABER: ich überprüfe es noch

MoinMoin:
dann kann der AG nicht zwei getrennte AVs machen und es ist einer
kriegst du zwei abbrechnungen?

viviiennn:
 Eine Gehaltsabrechnung. Ein Teil ist für 9a, ein Teil für 9b. Das wird gemeinsam versteuert, was ich aber nicht verstehe: denn wenn ich es im ÖD Rechner ausrechne, also 50% 9a und 35% 9b mit Steuerklasse I, kommt mehr raus als nach deren Abrechnung.Netto sind es dann va 400 Euro weniger, als nach dem tvöd Rechner.

MoinMoin:
Eine solche Aufteilung der Tätigkeiten in zwei Verträge hat nicht stattgefunden, da keine getrennte Urlaubs Abrechnung etc gemacht wurde.
Und zwei Verträge bei einem AG nur statthaft sind, wenn es tatsächlich zwei absolut voneinander unabhängig Bereiche sind.

Das ganze ist ziemlich betrügerisch.

ich1974:
Die 400,- Euro weniger liegen an der Steuerprogression. Du kannst nicht zwei Teilzeitstellen einzeln im Rechner berechnen lassen und jeweils das Netto addieren. Du musst immer vom Gesamtbrutto ausgehen. Du kannst das leicht überprüfen, indem du eine EG x/Stufe y nimmst und einmal mit 50 % Teilzeit und einmal mit Vollzeit rechnest.

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