Autor Thema: Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?  (Read 1537 times)

Intensivpflege123

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit laut TVÖD K. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Vielen Dank.

ColleenHaley

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Antw:Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
« Antwort #1 am: 08.02.2025 07:36 »
uno online
Sie sind so gut, weil die meisten Leute, die im Krankenhaus arbeiten, gut und kompetent sind.

barkerxavierr

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Antw:Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
« Antwort #2 am: 09.07.2025 10:22 »
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Ausbildungszeit wird im TVöD-K nicht zur Beschäftigungszeit gezählt, wenn du danach direkt übernommen wurdest – das hat bei meiner Kündigung auch für Verwirrung gesorgt.

jpobserver

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Antw:Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
« Antwort #3 am: 10.07.2025 07:34 »
Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich sagen: Im TVöD-K wird die Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungszeit angerechnet, selbst wenn du im Anschluss direkt übernommen wurdest. Das hat bei meinem eigenen Austritt ebenfalls zu Missverständnissen geführt.