Autor Thema: Führung auf Probe  (Read 5147 times)

Fragender2024

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Führung auf Probe
« am: 10.03.2024 08:41 »
Hallo Zusammen,  bin neu hier im Forum und habe zu folgendem Sachverhalt leider nichts gefunden.

Ich bin seit mehr als 20 Jahren Führungskraft im öffentlichen Dienst, dabei begleite ich meine aktuelle Funktion bereits seit mehr als 5 Jahren. Im Rahmen einer Umstrukturierung wurden neue Bereiche geschaffen,  ich habe glücklicherweise meine Funktion und auch meinen Bereich und damit auch meinen alten Arbeitsvertrag behalten.  Dennoch will mir mein Arbeitgeber in einer Nebenabrede eine Führung auf Probe "unterjubeln" und bezieht sich dabei auf den TVöD 31.

Ich habe dazu aber nichts gefunden und bin der Meinung,  dass gerade eine Vereinbarung im Nachhinein nicht möglich ist.  Bevor ich jedoch rechtliche Schritte einleite, wollte ich fragen,  ob jemand ähnliche Erfahrungen hat.  Danke, für eure Antworten.

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 675
Antw:Führung auf Probe
« Antwort #1 am: 11.03.2024 08:18 »
Zitat
Bevor ich jedoch rechtliche Schritte einleite,
Der AG möchte scheinbar mit Dir eine "Nebenabrede" (einen Zusatz zum Arbeitsvertrag?) vereinbaren.

Der AG will etwas... wenn Du das nicht magst, musst Du gar nichts einleiten. Der AG müsste ja aktiv werden.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,685
Antw:Führung auf Probe
« Antwort #2 am: 11.03.2024 10:39 »
Dein AG möchte dir neue Aufgaben zukommen lassen, die höherwertig sind und dies als Führung auf Probe titulieren.
Warum nicht?

Oder will dein aktuelle AG deine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung ändern (also deine Führung streichen) und dir vorübergehend Führungstätigkeiten übertragen?

letzteres geht nur einvernehmlich, also musst du -wie Thomber schreibt- nichts veranlassen, sondern nur abwarten und deine Arbeit machen.

Fragender2024

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Führung auf Probe
« Antwort #3 am: 11.03.2024 20:27 »
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.  Ich vermute,  dass der AG die Nebenabrede nutzen möchte,  um später die Möglichkeit zu haben,  mich ggf. leichter aus der Funktion und damit auch aus dem Job zu drängen.  Viele andere Mitarbeiter haben Jobs mit höherer Verantwortung und Führungsspanne erhalten,  wodurch sich eine höhere Eingruppierung ergibt. Da sehe ich das Instrument auch als geeignet an. Ich mache den Job bereits seit 5 Jahren erfolgreich und habe keine der o.g. Veränderungen erfahren, daher will ich auch keine Bewährungsprobe akzeptieren. Allerdings bin ich manchmal auch unbequem, da ich nach 30 Jahren Beruferfahrung im selben Unternehmen auch mal den Mund aufmache und nicht zu jedem Zeitpunkt "Hurra, alles ist toll." schreie. Dies gefällt den Vorgesetzten nur bedingt.

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 675
Antw:Führung auf Probe
« Antwort #4 am: 12.03.2024 12:52 »
ist halt immer verdächtig, wenn man eine Probezeit absolvieren soll, obwohl man diesen Job bereits innehat....

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,685
Antw:Führung auf Probe
« Antwort #5 am: 12.03.2024 13:14 »
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.  Ich vermute,  dass der AG die Nebenabrede nutzen möchte,  um später die Möglichkeit zu haben,  mich ggf. leichter aus der Funktion und damit auch aus dem Job zu drängen. 
Das kann er aber doch auch jetzt schon, was er nicht kann, ist dir einen Job mit niedriger EG aufzwängen.

Fragender2024

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Führung auf Probe
« Antwort #6 am: 13.03.2024 20:12 »
Aktuell habe ich einen Arbeitsvertrag mit einer bestimmten Leitungsfunktion (mehr als 20 Mitarbeiter) an einem bestimmten Ort. Jegliche Änderung ist m.E. nur per Änderungskündigung möglich,  gegen welche ich mich wehren würde, da die Funktion und der Ort dauerhaft bestehen werden. Um hierfür keine Steilvorlage zu liefern und ggf. meine Verhandlungsposition zu verschlechtern will ich halt jede Form der Nebenabrede verhindern.

Für mich war halt unklar, ob der TVÖD dem AG überhaupt die Option der Führung auf Probe einräumt. Laut Haufe soll genau dies der TVÖD 31 nicht ermöglichen,  wenn die Funktion bereits besteht, da sonst der AG Narrenfreiheit hat und jede Führungskraft nach eigenem Interesse befristen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.