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Führung auf Probe

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MoinMoin:

--- Zitat von: Fragender2024 am 11.03.2024 20:27 ---Vielen lieben Dank für Eure Antworten.  Ich vermute,  dass der AG die Nebenabrede nutzen möchte,  um später die Möglichkeit zu haben,  mich ggf. leichter aus der Funktion und damit auch aus dem Job zu drängen. 

--- End quote ---
Das kann er aber doch auch jetzt schon, was er nicht kann, ist dir einen Job mit niedriger EG aufzwängen.

Fragender2024:
Aktuell habe ich einen Arbeitsvertrag mit einer bestimmten Leitungsfunktion (mehr als 20 Mitarbeiter) an einem bestimmten Ort. Jegliche Änderung ist m.E. nur per Änderungskündigung möglich,  gegen welche ich mich wehren würde, da die Funktion und der Ort dauerhaft bestehen werden. Um hierfür keine Steilvorlage zu liefern und ggf. meine Verhandlungsposition zu verschlechtern will ich halt jede Form der Nebenabrede verhindern.

Für mich war halt unklar, ob der TVÖD dem AG überhaupt die Option der Führung auf Probe einräumt. Laut Haufe soll genau dies der TVÖD 31 nicht ermöglichen,  wenn die Funktion bereits besteht, da sonst der AG Narrenfreiheit hat und jede Führungskraft nach eigenem Interesse befristen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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