Autor Thema: [HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit  (Read 4564 times)

goldencore

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[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« am: 17.05.2024 17:56 »
Hallo!
Folgende Frage:
Ein verbeamteter Lehrer wird wegen Dienstunfähigkeit (psychische Erkrankung) lange vor Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand versetzt. (Die Dienstunfähigkeit wird in diesem Bundesland anschließend regulär alle 2 Jahre überprüft.)

Er möchte eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich in geringem Umfang ausüben. Dies wurde ihm sogar ärztlich angeraten, um nicht in seiner Depression zu versinken.

Nach meinen Recherchen wäre diese Tätigkeit, da sie weder im öffentlichen Dienst stattfindet, noch dienstliche Interessen der früheren Tätigkeit berührt, noch nicht einmal anzeigepflichtig, wobei das sicherheitshalber vermutlich trotzdem besser wäre.(https://ra-stracke.de/beamtenrecht/brauche-ich-eine-genehmigung-nebentaetigkeit-des-beamten-im-ruhestand/ )

Falls sie nicht angezeigt wird, müsste der Verdienst ja trotzdem irgendwo angezeigt werden, da ja gegebenenfalls die Ruhestandsbezüge gekürzt werden würden, falls der Verdienst zu hoch wäre. (Das wäre bei dem geringen Verdienst in der Nebentätigkeit praktisch wohl irrelevant.)

Kann jemand erläutern wie das zusammenpasst?

Casa

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #1 am: 17.05.2024 19:52 »
Nein, weil du deine Frage in mehreren Foren stellst.
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goldencore

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #2 am: 21.05.2024 22:02 »
Nein, weil du deine Frage in mehreren Foren stellst.

Na und? Verstößt das gegen die Nutzungsregeln? Es sind doch nicht überall die gleichen Leute angemeldet.

HansGeorg

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #3 am: 22.05.2024 08:47 »
Es gab dazu mal ein Urteil zu einer Tätigkeit als Yoga Lehrerin. Das Gericht befand, dass eine solche Tätigkeit bei einer Dienstunfähigkeit dem Ansehen des Beamtentums schaden würde und gab dem Dienstherren recht, der dies untersagte.

https://www.ra-kotz.de/entgeltliche-nebentaetigkeit-bei-krankheitsbedingter-dienstunfaehigkeit-eines-beamten.htm

goldencore

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #4 am: 22.05.2024 12:54 »
Danke!
Das hatte ich auch schon gesehen. Allerdings ist die Yogalehrerin noch im Dienst und im Prinzip nur krank geschrieben. Im hier vorgestellten Fall wurde der Beamte bereits in den Ruhestand versetzt.
Da gelten dann andere Vorgaben, aber vermutlich ist das Thema dann doch etwas speziell.

Trompetenkarl

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #5 am: 22.05.2024 13:26 »
Hi,
das Urteil zu der Yogalehrerin dürfte wegen des Ruhestands irrelevant sein. Es gibt einige vergleichbare Gerichtsentscheidungen, die ähnlich ausfallen, wenn sie sich auf quasi krankgeschriebene Beamte beziehen, die (noch) voll alimentiert werden.
Die rechtliche Situation bezüglich Nebentätigkeiten bei wegen DU im Ruhestand versetzen Beamten ist eine völlig andere als bei aktiven Beamten, die dienstunfähig geschrieben sind.
Es gibt eine Entscheidung vom VGH Baden-Württemberg, in der das Gericht herausarbeitet, dass die Nebentätigkeitsregelungen, die für aktive (krankgeschriebene) Beamte eben gerade für Beamte, die wegen DU im Ruhestand sind, nicht gelten. Und auch die Ansehensbeeinträchtigung - wie im Fall der Yogalehrerin - für Beamte im Ruhestand als Versagensgrund nicht als Begründung taugt.

In NRW ist es so geregelt, dass Beamte, die wegen DU in Ruhestand sind in jedem Fall die Nebentätigkeit der Stelle melden müssen, die die Versorgungsbezüge auszahlt. Dort müssen dann regelmäßig Einkommensnachweise vorlegt werden, damit festgestellt werden kann, ob die Einnahmen anrechnungsfrei bleiben.
Darüber hinaus muss der wegen DU in den Ruhestand versetze Beamte der letzten Dienstbehörde gegenüber in den ersten fünf Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand anzeigen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, nur eine Anzeige. Nach fünf Jahren entfällt diese Pflicht und es muss nur noch regelmäßig an das Besoldungsamt der Zuverdienst nachgewiesen werden.

Ich bin wegen DU im Ruhestand (NRW). Das mit der Fünfjahresfrist wurde mir mit Versetzung in den Ruhestand vom DH mitgeteilt. In dem Urteil aus BaWü wurde das auch so ausgeführt.

Casa

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #6 am: 23.05.2024 14:12 »
Zitat
Na und? Verstößt das gegen die Nutzungsregeln? Es sind doch nicht überall die gleichen Leute angemeldet.

Du könntest auch einfach adäquat antworten und bspw. das Bundesland nennen. Dann hättest du sicher eine Antworte bekommen. Abgesehen davon antworten die Nutzer in Foren in ihrer Freizeit. Findest du es fair, wenn du in X Foren dieselbe Frage stellst und anderen unnötig viel Aufwand machst?
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Studienrat

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #7 am: 23.05.2024 17:55 »
Es gibt doch immer wieder Leute, die ihren Beamtenstatus instrumentalisieren.
Der Dienstherr wird genötigt die Gesetze für eine Dienstunfähigkeit zu verschärfen.
Wer darunter leiden muss, das weiß ja jeder.

goldencore

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #8 am: 24.05.2024 17:20 »
Hi,
das Urteil zu der Yogalehrerin dürfte wegen des Ruhestands irrelevant sein. Es gibt einige vergleichbare Gerichtsentscheidungen, die ähnlich ausfallen, wenn sie sich auf quasi krankgeschriebene Beamte beziehen, die (noch) voll alimentiert werden.
Die rechtliche Situation bezüglich Nebentätigkeiten bei wegen DU im Ruhestand versetzen Beamten ist eine völlig andere als bei aktiven Beamten, die dienstunfähig geschrieben sind.
Es gibt eine Entscheidung vom VGH Baden-Württemberg, in der das Gericht herausarbeitet, dass die Nebentätigkeitsregelungen, die für aktive (krankgeschriebene) Beamte eben gerade für Beamte, die wegen DU im Ruhestand sind, nicht gelten. Und auch die Ansehensbeeinträchtigung - wie im Fall der Yogalehrerin - für Beamte im Ruhestand als Versagensgrund nicht als Begründung taugt.

In NRW ist es so geregelt, dass Beamte, die wegen DU in Ruhestand sind in jedem Fall die Nebentätigkeit der Stelle melden müssen, die die Versorgungsbezüge auszahlt. Dort müssen dann regelmäßig Einkommensnachweise vorlegt werden, damit festgestellt werden kann, ob die Einnahmen anrechnungsfrei bleiben.
Darüber hinaus muss der wegen DU in den Ruhestand versetze Beamte der letzten Dienstbehörde gegenüber in den ersten fünf Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand anzeigen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, nur eine Anzeige. Nach fünf Jahren entfällt diese Pflicht und es muss nur noch regelmäßig an das Besoldungsamt der Zuverdienst nachgewiesen werden.

Ich bin wegen DU im Ruhestand (NRW). Das mit der Fünfjahresfrist wurde mir mit Versetzung in den Ruhestand vom DH mitgeteilt. In dem Urteil aus BaWü wurde das auch so ausgeführt.

Danke! Das war eine hilfreiche Information!

goldencore

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #9 am: 24.05.2024 17:22 »
Abgesehen davon antworten die Nutzer in Foren in ihrer Freizeit. Findest du es fair, wenn du in X Foren dieselbe Frage stellst und anderen unnötig viel Aufwand machst?

Was für ein absurder Gedanke! Es wird ja keiner gezwungen irgendwo zu antworten. Streng genommen kann man ja gar keinen "Aufwand machen".

goldencore

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #10 am: 24.05.2024 17:24 »
Es gibt doch immer wieder Leute, die ihren Beamtenstatus instrumentalisieren.
Der Dienstherr wird genötigt die Gesetze für eine Dienstunfähigkeit zu verschärfen.
Wer darunter leiden muss, das weiß ja jeder.

Es geht doch nix über hetzerische Scharfmacherei! Schon ein schlimmes Leben, wenn man nur von Lumpen umgeben ist. Am besten im Lehrerzimmer immer schön schauen, ob jemand vielleicht zwei Heftzwecken und 3 Blatt Kopierpapier eingesteckt hat, weil wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder...

Casa

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #11 am: 24.05.2024 19:54 »
Zitat
Was für ein absurder Gedanke! Es wird ja keiner gezwungen irgendwo zu antworten. Streng genommen kann man ja gar keinen "Aufwand machen".

Nachdenken könnte helfen. Wenn nicht bekannt ist, dass du in X Foren nachfragst, wie sollen die Antwortenden erkennen, dass deine Frage doppelt, dreifach oder noch öfter beantwortet wird?

Absurd ist einzig und allein unnötige Ressourcen Anderer in Anspruch zu nehmen.
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Studienrat

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Antw:[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
« Antwort #12 am: 25.05.2024 18:44 »
Es gibt doch immer wieder Leute, die ihren Beamtenstatus instrumentalisieren.
Der Dienstherr wird genötigt die Gesetze für eine Dienstunfähigkeit zu verschärfen.
Wer darunter leiden muss, das weiß ja jeder.

Es geht doch nix über hetzerische Scharfmacherei! Schon ein schlimmes Leben, wenn man nur von Lumpen umgeben ist. Am besten im Lehrerzimmer immer schön schauen, ob jemand vielleicht zwei Heftzwecken und 3 Blatt Kopierpapier eingesteckt hat, weil wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder...

… wenn da jeder Multi-Accounts hat, mit denen er 6 Beiträge absondert und dann einen neuen eröffnet?!