Hi,
das Urteil zu der Yogalehrerin dürfte wegen des Ruhestands irrelevant sein. Es gibt einige vergleichbare Gerichtsentscheidungen, die ähnlich ausfallen, wenn sie sich auf quasi krankgeschriebene Beamte beziehen, die (noch) voll alimentiert werden.
Die rechtliche Situation bezüglich Nebentätigkeiten bei wegen DU im Ruhestand versetzen Beamten ist eine völlig andere als bei aktiven Beamten, die dienstunfähig geschrieben sind.
Es gibt eine Entscheidung vom VGH Baden-Württemberg, in der das Gericht herausarbeitet, dass die Nebentätigkeitsregelungen, die für aktive (krankgeschriebene) Beamte eben gerade für Beamte, die wegen DU im Ruhestand sind, nicht gelten. Und auch die Ansehensbeeinträchtigung - wie im Fall der Yogalehrerin - für Beamte im Ruhestand als Versagensgrund nicht als Begründung taugt.
In NRW ist es so geregelt, dass Beamte, die wegen DU in Ruhestand sind in jedem Fall die Nebentätigkeit der Stelle melden müssen, die die Versorgungsbezüge auszahlt. Dort müssen dann regelmäßig Einkommensnachweise vorlegt werden, damit festgestellt werden kann, ob die Einnahmen anrechnungsfrei bleiben.
Darüber hinaus muss der wegen DU in den Ruhestand versetze Beamte der letzten Dienstbehörde gegenüber in den ersten fünf Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand anzeigen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, nur eine Anzeige. Nach fünf Jahren entfällt diese Pflicht und es muss nur noch regelmäßig an das Besoldungsamt der Zuverdienst nachgewiesen werden.
Ich bin wegen DU im Ruhestand (NRW). Das mit der Fünfjahresfrist wurde mir mit Versetzung in den Ruhestand vom DH mitgeteilt. In dem Urteil aus BaWü wurde das auch so ausgeführt.