Hubertus Heil hat gesagt, dass er sich eine Reform nach dem Modell Österreichs vorstellen könnte.
Dieses Modell ist jedoch anders, als viele glauben. So wurde in Österreich neben den bisherigen Säulen der Rentenversicherung eine weitere Säule eingeführt: Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete.
In dieser Säule sind Beamte nicht pflichtversichert, dennoch müssen sie sukzessive einen Eigenbeitrag mit einzahlen. Das hängt ab vom Geburtsdatum und auch vom Zeitpunkt der erstmaligen Verbeamtung. Zusätzlich zu diesem Eigenbeitrag muss auch der Dienstherr einen Beitrag leisten.
Die Einnahmen kommen allerdings nicht der Sozialversicherung zugute, sondern werden dem österreichischen Bundesbudget zugerechnet. Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete legt das Geld also wieder beim Staat als Darlehen an. Über diesen Umweg profitiert die Versicherungsanstalt davon, dass sie zunächst Gelder einnimmt, ohne tatsächlich Ausgaben zu produzieren. Die jetzigen Alt-Pensionäre müssen von den österreichischen Dienstbehörden zusätzlich alimentiert werden. Bei denjenigen, die teilweise eingezahlt haben, gibt es eine komplizierte Mischberechnung.
Beamte erhalten dafür einen Ruhegenuss vom Staat und leisten dafür einen Beitrag in der Höhe von 12,55 % ihrer Bemessungsgrundlage. Diese besteht aus dem Gehalt und den als ruhegenussfähig erklärten Zulagen (ohne Höchstgrenze). Der Ruhegenuss beträgt für jedes ruhegenussfähige Dienstjahr 2,2222% der RGB; mit 45 Jahren werden 100% der RGB erreicht. (Vorher lediglich 80 %). Da mit dem Eigenbeitrag auch eine spürbare Verbesserung in der Altersvorsorge erreicht wurde, hat man auch die Beamten mit ins Boot geholt.
Angestellte zahlen dagegen nur 10,25 % von ihrem Brutto, erhalten dafür allerdings auch weniger Rente. Pro Versicherungsjahr werden lediglich 1,78 % der Berechnungsgrundlage für die Rentenberechnung berücksichtigt.
Allerdings ist das System so ausgelegt, dass (ähnlich wie bei uns die VBL) der Dienstherr durch seinen Beitrag die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen muss. Österreich erhofft sich, dass die zusätzlichen Beiträge in Zukunft durch wegfallende Alt Pensionen aufgefangen werden können. Abwarten, ob die Rechnung aufgeht.
Vielleicht übernimmt in D die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) diese Aufgabe.
Ein solches Umschichten könnte daher für größere Akzeptanz in der Bevölkerung für höhere Alterseinkünfte sorgen (die Beamten haben ja mehr eingezahlt), dient auch der Transparenz und dient auch, vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG, dem Umgehen der Schuldenbremse.
Wie hier schon mehrfach angedeutet wurde, müssten dann allerdings in D voraussichlich die Bruttobezüge der Beamten steigen, damit das Ausmaß der Unteralimentation nicht noch größer wird. Bei einer Verbesserung der staatlichen Altersbezüge würden allerdings die vom BVerfG angesetzten Ausgaben für die zusätzliche Altersvorsorge wegfallen und somit müssten die Dienstherrn diesen Beitrag nicht vollständig, aber doch in wesentlichen Teilen ausgleichen.
Kurzum: Wenn sich die Pension durch einen eigenen Beitrag spürbar verbessern würde und die Bruttobezüge dann auch noch etwas angehoben würden, ist der Vorschlag von Hubertus Heil überlegenswert.