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Rente für Beamte

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Faunus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 10:13 ---
Da es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, wäre es zu überlegen, ob dieser Trick wirklich ein Trick ist. Zunächst einmal müsste man ja auf die eigentlich zustehende Rente verzichten. Nehmen wir mal an, diese würde 2000 EUR betragen. Wenn man jetzt ein Jahr auf 2000 EUR verzichtet, dann wächst die Rente um 12 mal 0,5 %, also 6 % also 120 EUR. Das hört sich verlockend an, aber man hat in dem einem Jahr auch auf 12 * 2000 EUR, also 24.000 EUR verzichtet.


--- End quote ---

Bisher war ich der Meinung, dass bei einem Rentenbezug von z.B. 2000 EUR im Jahr 6300 EUR ohne Folgen für die 2000 EUR mtl. sind. Ich kann aber auch mtl. 1000 EUR hinzuverdienen, die dann (12.000 -6300 EUR)  mit 2,280 EUR (40% von 5700) an die Rente angerechnet werden => mtl rente dann 2000-190 EUr.

Also jeden Monat Rente von 1810 EUR + 1000 EUR Hinzuverdienst brutto.

Was habe ich falsch verstanden?

Rentenonkel:

--- Zitat von: Faunus am 20.03.2024 09:26 ---Im Prinzip muss ein TB sich um seine Alterseinkünfte möglichst früh kümmern und der angehende Pensionär eher nicht. Inwieweit eine Änderung der Alterseinkünfte für den Steuerzahler günstiger wäre...

--- End quote ---

Ein TB erhält im Alter und bei Krankheit neben der gesetzlichen Rente auch noch eine Zusatzversorgung. Ursprünglich war die Zusatzversorgung dazu ausgelegt, die Lücke in der Altersversorgung zwischen vergleichbaren Beamten und Angestellten zu schließen. Dieses Sicherungsziel hat man im Jahre 2002 ein Stück weit aufgegeben, insbesondere im Hinblick auf eine Mindestversorgung.

Im Kern ist das Sicherungsziel zumindest bei der Absicherung im Alter gleich geblieben. Wenn man die Gesamtversorgung betrachtet sind die Unterschiede nicht so groß, wie Du vermutest.

Wenn man die Versorgungen nach 40 Dienstjahren vergleicht, beträgt der Nettounterschied etwa 6 bis 16 %. Für jedes weitere Beschäftigungsjahr schmilzt der finanzielle Vorsprung allerdings, da das Pensionsniveau stehen bleibt, während die Gesamtversorgung des TB weiter wächst. Nach 45 Jahren ist der Nettounterschied nur noch 2 bis 5 %.

Durch die Riester Treppe ist im Übrigen auch die Beamtenversorgung gesunken. Daher muss sich auch ein Beamter Gedanken über seine Altersvorsorge machen. Im Gegensatz zum TB besteht für ihn allerdings bisher keine Möglichkeit, über eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Er kann sich im Rahmen der geförderten Vorsorge nur für (Wohn-)Riester oder Rürup entscheiden.

Alimentations- und Lebensprinzip sind Ansprüche, keine Privilegien, und damit Kehrseite der Pflichten. Hier kommt die Verantwortung des Dienstherrn aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zum Tragen. Denn die hohen Ansprüche an die Person und die Arbeitsleistung eines Beamten können nur abverlangt werden, wenn auf der anderen Seite auch die Gegenleistung stimmt. Dazu gehört neben der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn ganz konkret auch die materielle Absicherung im Alter.

Es wäre daher aus meiner Sicht nicht mit der Verfassung vereinbar, wenn Versorgungsempfänger stärker belastet würden als Rentner. Mehr noch, es wäre nicht erklärbar, dass die gesetzliche Rente ständig Verbesserungen erfährt (Grundrente, Rentenerhöhung, Mütterrente, usw.), während auf der anderen Seite Versorgungsempfänger ein Sonderopfer tragen sollen.

TV-Ler:

--- Zitat von: Faunus am 20.03.2024 10:41 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 10:13 ---
Da es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, wäre es zu überlegen, ob dieser Trick wirklich ein Trick ist. Zunächst einmal müsste man ja auf die eigentlich zustehende Rente verzichten. Nehmen wir mal an, diese würde 2000 EUR betragen. Wenn man jetzt ein Jahr auf 2000 EUR verzichtet, dann wächst die Rente um 12 mal 0,5 %, also 6 % also 120 EUR. Das hört sich verlockend an, aber man hat in dem einem Jahr auch auf 12 * 2000 EUR, also 24.000 EUR verzichtet.


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Bisher war ich der Meinung, dass bei einem Rentenbezug von z.B. 2000 EUR im Jahr 6300 EUR ohne Folgen für die 2000 EUR mtl. sind. Ich kann aber auch mtl. 1000 EUR hinzuverdienen, die dann (12.000 -6300 EUR)  mit 2,280 EUR (40% von 5700) an die Rente angerechnet werden => mtl rente dann 2000-190 EUr.

Also jeden Monat Rente von 1810 EUR + 1000 EUR Hinzuverdienst brutto.

Was habe ich falsch verstanden?

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Bei der DRV heißt es:
"Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben."

Rentenonkel:

--- Zitat von: Faunus am 20.03.2024 10:41 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 10:13 ---
Da es keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, wäre es zu überlegen, ob dieser Trick wirklich ein Trick ist. Zunächst einmal müsste man ja auf die eigentlich zustehende Rente verzichten. Nehmen wir mal an, diese würde 2000 EUR betragen. Wenn man jetzt ein Jahr auf 2000 EUR verzichtet, dann wächst die Rente um 12 mal 0,5 %, also 6 % also 120 EUR. Das hört sich verlockend an, aber man hat in dem einem Jahr auch auf 12 * 2000 EUR, also 24.000 EUR verzichtet.


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Bisher war ich der Meinung, dass bei einem Rentenbezug von z.B. 2000 EUR im Jahr 6300 EUR ohne Folgen für die 2000 EUR mtl. sind. Ich kann aber auch mtl. 1000 EUR hinzuverdienen, die dann (12.000 -6300 EUR)  mit 2,280 EUR (40% von 5700) an die Rente angerechnet werden => mtl rente dann 2000-190 EUr.

Also jeden Monat Rente von 1810 EUR + 1000 EUR Hinzuverdienst brutto.

Was habe ich falsch verstanden?

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Das war einmal. Seit dem 01.01.2023 kann ich neben der Rente soviel dazu verdienen, wie ich möchte.

Wenn ich also mit 65 Jahren 2000 EUR erhalte und daneben 50.000 EUR im Monat als Cheftrainer der Nationalmannschaft erhalte, bekomme ich die Rente trotzdem ungekürzt weiter.

Faunus:

--- Zitat von: BAT am 20.03.2024 10:38 ---Ich denke, es ist gut, eine Rentenversicherung zu haben, sie sollte sich aber eher auf eine "Grundsicherung" beschränken.

--- End quote ---

Ja! Und was soll mit den Pensionen und den zugehörigen Beihilfeansprüchen passieren?

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