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Rente für Beamte

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Rentenonkel:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 20.03.2024 10:58 ---@Rentenonkel

Wie verhält ab diesem Zeitpunkt bei Bezug mehrerer Renten, z.B. einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Hier wird weiterhin "verrechnet", oder?

--- End quote ---

Trifft eine Versichertenrente aus der Unfallversicherung (Verletztenrente) mit einer Versichertenrente aus der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Erziehungsrente) zusammen, wird bei Überschreiten eines Grenzbetrags die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt.

Der Grenzbetrag orientiert sich dabei an dem Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Verletztenrente zugrunde liegt. Bei der Ermittlung der Summe der Rentenbeträge bleiben bestimmte Rententeile unberücksichtigt. So ist von der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich der jeweilige Grundrentenbetrag (West) nach dem BVG abzusetzen.

Eine Verletztenrente führt daher nicht immer zu einer Kürzung der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, es ist aber möglich.

Diese Anrechnungsvorschrift ist nicht abgeschafft worden und beim Zusammentreffen beider Renten unabhängig vom übrigen Hinzuverdienst immer zu prüfen.

Faunus:

--- Zitat von: BAT am 20.03.2024 11:25 ---Es geht um das Rentensystem. Und ob Beamte integriert werden sollen. Das ist eigentlich anerkannt ein dauerhaftes Downgrade. Damit ist die Diskussion hierzu eigentlich dicht.


--- End quote ---

Um eine Diskussion "Beamte in das vorhandenen Rentensystem integrieren" führen zu können, muss doch erst Mal festgestellt werden, was das Beamtensystem dem Steuerzahler kostet, was das Rentensystem dem Steuerzahler "kostet", warum wir eigentlich die beiden nicht vergleichbaren Systeme haben und in wie weit Änderungen an beiden/einem gerechtfertigt wären. Es gibt noch viele Fragen mehr. Sind Beamte in diesen Massen zeitgemäß?


Aber eine meiner Fragen war: Was kostet die Beihilfe dem Steuerzahler bei Pensionären?
Ergänzung: was kostet die Rentner dem Steuerzahler im Gesundheitswesen? Was muss zugeschossen werden zu Kranken- und Pflegekassen?
Was kann man daran ändern, was ist gerechtfertigt?
Kann das Beste aus beiden bezahlt werden - mit entsprechenden Änderungen?

Und die Denke bis zum nächten Haushaltsloch/bis zur nächsten Wahl irgendwie mit viel Tamtam ein biserl flickschustern zu können, um größere Einschnitte zu vermeiden...

BAT:
Eine Änderung oder Streichung der Alimentierung aus dem GG käme einer Streichung des Sozialsstaates im Grundgesetz gleich.

Verstehe es doch endlich, die Alimentierung kann nicht so einfach geändert werden, aufgrund so einiger Gerichtsurteile eher noch oben. Ist das dein Ziel einer Änderung?

Allein über die Anzahl der Beamten könnte man sprechen, aber was macht das für das Rentensystem aus?

Organisator:

--- Zitat von: Faunus am 20.03.2024 13:13 ---
--- Zitat von: BAT am 20.03.2024 11:25 ---Es geht um das Rentensystem. Und ob Beamte integriert werden sollen. Das ist eigentlich anerkannt ein dauerhaftes Downgrade. Damit ist die Diskussion hierzu eigentlich dicht.


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Um eine Diskussion "Beamte in das vorhandenen Rentensystem integrieren" führen zu können, muss doch erst Mal festgestellt werden, was das Beamtensystem dem Steuerzahler kostet, was das Rentensystem dem Steuerzahler "kostet", warum wir eigentlich die beiden nicht vergleichbaren Systeme haben und in wie weit Änderungen an beiden/einem gerechtfertigt wären. Es gibt noch viele Fragen mehr. Sind Beamte in diesen Massen zeitgemäß?


Aber eine meiner Fragen war: Was kostet die Beihilfe dem Steuerzahler bei Pensionären?
Ergänzung: was kostet die Rentner dem Steuerzahler im Gesundheitswesen? Was muss zugeschossen werden zu Kranken- und Pflegekassen?
Was kann man daran ändern, was ist gerechtfertigt?
Kann das Beste aus beiden bezahlt werden - mit entsprechenden Änderungen?

Und die Denke bis zum nächten Haushaltsloch/bis zur nächsten Wahl irgendwie mit viel Tamtam ein biserl flickschustern zu können, um größere Einschnitte zu vermeiden...

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Ich würde noch sogar einen Schritt weiter vorne anfangen. Wenn alle Personengruppen weiterhin die selben Leistungen wie aktuell erhalten sollen, ändert sich an den Kosten nichts. Nur wenn es zur Leistungseinschnitten kommt, wären auch die Kosten geringer.

--> Was soll eine Zusammenführung, wenn nicht abzusehen ist, dass dadurch die Kosten sinken?

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 11:29 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 20.03.2024 10:58 ---@Rentenonkel

Wie verhält ab diesem Zeitpunkt bei Bezug mehrerer Renten, z.B. einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Hier wird weiterhin "verrechnet", oder?

--- End quote ---

Trifft eine Versichertenrente aus der Unfallversicherung (Verletztenrente) mit einer Versichertenrente aus der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Erziehungsrente) zusammen, wird bei Überschreiten eines Grenzbetrags die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt.

Der Grenzbetrag orientiert sich dabei an dem Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Verletztenrente zugrunde liegt. Bei der Ermittlung der Summe der Rentenbeträge bleiben bestimmte Rententeile unberücksichtigt. So ist von der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich der jeweilige Grundrentenbetrag (West) nach dem BVG abzusetzen.

Eine Verletztenrente führt daher nicht immer zu einer Kürzung der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, es ist aber möglich.

Diese Anrechnungsvorschrift ist nicht abgeschafft worden und beim Zusammentreffen beider Renten unabhängig vom übrigen Hinzuverdienst immer zu prüfen.

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Vielen Dank für die (wie immer) fundierten und ausführlichen Ausführungen zu meiner hier etwas abseits stehende Frage! :)

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