Autor Thema: Rente für Beamte  (Read 20731 times)

Johann

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #225 am: 20.03.2024 14:21 »
Oder wie dann die Besteuerung ausfällt.
Ab 2040 doch 100% . Mehr geht nicht oder?
Mehr geht immer. Man braucht nur einen neuen Soli für irgendetwas erfinden.

BAT

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #226 am: 20.03.2024 14:22 »
Nein, es ist die Frage, wie hoch diese 100 % besteuert werden. Und welche weiteren Abgaben fällig sind.

Sehr alte Leute haben doch teils recht mit Goldlöffeln und so... ;)

Rentenonkel

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #227 am: 20.03.2024 14:50 »
Ich bin so mal so naiv zu behaupten, dass die Zufuhr der Beamten zum Rentensystem, für das Rentensystem als Umlageverfahren sich nachteilig auswirken dürfte.
Grund: Beamte arbeiten in Tätigkeiten, die einen längeren Rentenbezug mit sich bringen.
Oder Bild mässige, Beamte leben länger.

Und ein Problem unseres System ist doch die Bezugsdauer, die steigt.
Wenn wir also jetzt die Langzeitrentner mit ins Boot holen, dann dürfte das doch dieses Problem verschärfen.
Oder ist das zu naiv gedacht.

Das Gute daran wäre:
Alle im gleichem Boot und ein Faunus müsste sich nicht mehr aufregen oder fragen, ob es ungerecht, ungünstig oder doof ist, so wie es ist.

Nach meinem Verständnis möchte Hubertus Heil eine Altersvorsorgepflicht für alle (also auch für Selbständige und Beamte) nach dem Vorbild Österreichs.

Beamte zahlen zwar in Österreich einen eigenen Beitrag, allerdings nicht in die "normale" Rentenversicherung ein.  Für sie wurde ein eigenes Versorgungswerk ins Leben gerufen, dass außerhalb der Sozialversicherung angesiedelt ist. Das Kapital aus diesem Versorgungswerk wird dem Bund als Darlehen zur Verfügung gestellt.

Ganz vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen, dass nach dem Modell Österreichs zukünftig alle Beamten in eine Versorgungsanstalt wie die VBL Beiträge wie ein gesetzlich Versicherter einzahlen könnten und von dieser Versorgungsanstalt dann die Pension erhalten werden. Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen zahlen dann die Dienstherren als fiktiven Arbeitgeberanteil ein, der in etwa so hoch sein dürfte, als der Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer plus Arbeitgeberanteil für die Betriebliche AV.

Das hat nur insoweit was mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun, als dass die Höhe der eigenen Beiträge der Beamten sich an dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen.

In Österreich stand diese Reform allerdings auch im Einklang mit einer dortigen Verbesserung der Versorgung, diese vermag ich aus dem Vorschlag Heils allerdings bisher nicht zu erkennen. Eine Verschlechterung darf es allerdings auch nicht geben.

Eine Veränderung für alle anderen, normalen Arbeitnehmer bei der Rente ergab sich nicht in Österreich und sollte daher auch zu keiner Veränderung in D führen.

Dieser politische Vorschlag hat an ein paar Stellen einen Vorteil:

1.) Man könnte so die Schuldenbremse umgehen

2.) Eine Verpflichtung zur Altersvorsorge für Selbständige lässt sich mit der FDP nur machen, wenn auch Beamte einen Eigenanteil zur Altersvorsorge aufbringen müssen. Somit ist die Pflicht für beide Personengruppen in der Ampel politisch einfacher durchzusetzen als wenn nur Selbständige zahlen müssten.

3.) Die Neiddebatte, dass Beamte keine eigenen Beiträge zahlen, würde ein Ende finden. Dass man dafür die Bezüge anheben muss, fällt schlicht unter den Tisch  ;D

Rentenonkel

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #228 am: 20.03.2024 14:52 »
Oder wie dann die Besteuerung ausfällt.
Ab 2040 doch 100% . Mehr geht nicht oder?

Der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung soll verlangsamt werden.

Der Anstieg des Besteuerungsanteils je Kohorte wird gestreckt. Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 wird beispielsweise der maßgebliche Besteuerungsanteil statt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent betragen. Erst im Jahr 2058 (bisher 2040) liegt der Besteuerungsanteil der Rente bei 100 Prozent.

(hervorgehobene Passage ist aus dem Wachstumschancengesetz, liegt derzeit im Vermittlungsausschuß und ist noch kein Gesetz)

MoinMoin

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #229 am: 20.03.2024 15:59 »
Danke Rentenonkel.

Faunus

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #230 am: 20.03.2024 16:21 »

3.) Die Neiddebatte, dass Beamte keine eigenen Beiträge zahlen, würde ein Ende finden. Dass man dafür die Bezüge anheben muss, fällt schlicht unter den Tisch  ;D


... und es hätte damit den Vorteil, dass nicht mehr Hinz&Kunz verbeamtet werden würde und "hoheitliche Aufgaben" nicht mehr eine inhaltslose Worthülse darstellen. ;D




MoinMoin

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #231 am: 20.03.2024 16:50 »

3.) Die Neiddebatte, dass Beamte keine eigenen Beiträge zahlen, würde ein Ende finden. Dass man dafür die Bezüge anheben muss, fällt schlicht unter den Tisch  ;D


... und es hätte damit den Vorteil, dass nicht mehr Hinz&Kunz verbeamtet werden würde und "hoheitliche Aufgaben" nicht mehr eine inhaltslose Worthülse darstellen. ;D
Weil, dadurch auch das besondere Dienst und Treueverhältnis nicht mehr existieren würde?
Oder weil huk bessere kapieren auf was sie sich einlassen?
oder wie jetzt?

Faunus

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #232 am: 20.03.2024 22:42 »
Weil, dadurch auch das besondere Dienst und Treueverhältnis nicht mehr existieren würde?
Oder weil huk bessere kapieren auf was sie sich einlassen?
oder wie jetzt?

Ich denke, ich habe geschrieben, dass ich den Beamtenstatus als wichtig erachte. wenn es um Polizei, Richter und Steuerfahnder geht. Nur was inzwischen aus dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis geworden ist,  passt m.M. nach nicht mehr. Könnten wir Personen verbeamten, die sich bewährt haben, verstehen auf was sie sich einlassen und nicht weil sie zufälligerweise gerade den passenden Beruf haben!.
Da fällt mir der verbeamtete Geschichtslehrer in Hessen ein, der sich für eine politische Karriere beurlauben lassen hat und  wie lange schon vom Verfassungsschutz als rechtsradikal eingestuft wird?  Stimmt, als Angehöriger eines Parlaments genießt er ja besonderen Schutz. 8)





VFA West

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« Antwort #233 am: 21.03.2024 02:34 »
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung
Hier kann man sich ausrechnen, was zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die DRV bringen. Zahlt man 45 Jahre 160€ mtl. ein, erhält man immerhin brutto 405€ mtl. mehr an Rente.
Fragt sich nur, ob die DRV in 45 Jahren wirklich noch so sicher ist bzw. was die bis dahin erworbenen Rentenpunkte dann noch wert sind.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Freiwillig einzahlen können nur jene, die nicht pflichtversichert sind. Schade. Damit könnte man seine Rente aufbessern, es scheint aber nicht gewollt zu sein.  :o

MoinMoin

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #234 am: 21.03.2024 08:13 »
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung
Hier kann man sich ausrechnen, was zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die DRV bringen. Zahlt man 45 Jahre 160€ mtl. ein, erhält man immerhin brutto 405€ mtl. mehr an Rente.
Fragt sich nur, ob die DRV in 45 Jahren wirklich noch so sicher ist bzw. was die bis dahin erworbenen Rentenpunkte dann noch wert sind.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Freiwillig einzahlen können nur jene, die nicht pflichtversichert sind. Schade. Damit könnte man seine Rente aufbessern, es scheint aber nicht gewollt zu sein.  :o
Aber es gibt 20 weitere Wege wie du mit diesem Geld deine Rente aufbessern kannst.
Und sogar mehr bekommst als bei der GRV.
Kannst dir ja mal ausrechnen, wie hoch eine Rendite sein muss, wenn man 45 Jahre 160€ monatlich anspart um dann 405€ Rente zubekommen.
Das geht auch ohne ETFs oder echte Risikoanlagen.
Kleiner Tipp weit unter 1% Rendite reicht bei 45J 405 rein und 30J 160€ raus.
Bei 25% Kapsteuer kann sogar für 30 Jahre 800€ entnehmen.
« Last Edit: 21.03.2024 08:23 von MoinMoin »

Rentenonkel

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #235 am: 21.03.2024 08:52 »
Seit dem 1. Januar 1992 – also mit Einführung des Sozialgesetzbuchs (SGB) – sind im SGB VI Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente vorgesehen. Die Regelungen zu den Altersgrenzen wurden seither mehrfach modifi ziert. Im Rahmen dieser Veränderungen wurde auch die Möglichkeit geschaffen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn anfallenden Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen auszugleichen.

Diese Regelung ist seit 1997 in Kraft. Sie ist den meisten Versicherten aber wohl nicht im Einzelnen bekannt und auch durchaus komplex.

Um entsprechende Beiträge zu zahlen, ist ein Antrag notwendig, in dem die Absicht erklärt wird, dass die Rente
voraussichtlich vorzeitig in Anspruch genommen wird. Dieser kann frühestens in dem Jahr gestellt werden, in
dem das 50. Lebensjahr vollendet wird.

Außerdem ist es erforderlich, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Rente in der verbleibenden Zeit erfüllt werden können. Die Wartezeit von 35 Jahren muss also erfüllt werden, da eine vorgezogene Rente mit Minderung nur noch für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommt. Die Wartezeit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch noch nicht erfüllt sein. Es ist ausreichend, wenn diese bis zum beabsichtigten Rentenbeginn noch erfüllt werden kann.

Wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch entscheidet, die Rente erst zu einem Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, zu dem die Rente ungemindert gezahlt wird, behält die Rentenversicherung die Beiträge ein und zahlt dann später eine höhere Rente aus.

Je höher die zu erwartende monatliche Rente ausfällt und je früher die Rentenzahlung beginnen soll, desto höher fällt auch die notwendige Beitragszahlung zum Ausgleich der Minderung aus. Ob es vorteilhaft ist, die Ausgleichszahlung in einer Summe zu zahlen oder Teilzahlungen vorzunehmen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wichtig sind dabei folgende Überlegungen:

• Eine Einmalzahlung kann sich positiv auf die Höhe einer möglichen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente auswirken. Bei einer Teilzahlung fällt eine Erhöhung entsprechend geringer aus.

• Bei einer Teilzahlung können unter Umständen alle gezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug steuerlich berücksichtigt werden. Da die Zahlungen zu den Sonderausgaben nach §10 EStG gehören, können sie gegebenenfalls nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Daher kann es steuerlichen Gesichtspunkten geschickt sein, die Einzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen.

BAT

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« Antwort #236 am: 21.03.2024 09:02 »
Die Toprendite gibt es in der EU-Rente. Viele halten ihre Leiden unter dem Tisch. ;)

Rentenonkel

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« Antwort #237 am: 21.03.2024 09:08 »
Es gibt verschiedene, biometrische Risiken. Diese sind Erwerbsminderung, Tod und Langlebigkeit.

Einzahlungen in die Rentenversicherungen sichern diese Risiken mit ab. Wenn man frühzeitig erwerbsgemindert wird, bekommt man eine (höhere) Erwerbsminderungsrente. Wenn man verstirbt, erhalten der Partner und die minderjährigen Kinder Hinterbliebenenrenten. Wenn man lange lebt, zahlt die Rentenversicherung ein Leben lang.

Wenn man in ETF anlegt, blendet man entweder diese Risiken aus oder man sichert sie zusätzlich ab. Diese Risiken kosten aber dann Geld.

Das Risiko der Erwerbsminderung müsste man durch eine private Erwerbsminderungsrente absichern, die allerdings auch nicht jeder bekommt. Private Versicherungen reagieren auf Risikoversicherte mit Vorerkrankungen entweder mit hohen Aufschlägen oder mit Ablehnung.

Das Risiko der Hinterbliebenenabsicherung ist sicherlich nicht für jeden was, müsste aber für den Fall der Fälle durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden. Private Versicherungen ... den Rest siehe oben  ;)

Dem Risiko der Langlebigkeit wird dadurch begegnet, dass bei ETF Riester ein Teil des Geldes dazu verwendet wird, eine private Rentenversicherung mit Beginn 80. Lebensjahr abzuschließen und die Restsumme auf 15 Jahre (65. Lebensjahr bis 80. Lebensjahr) zu verteilen. Problematisch ist dabei, dass die Versicherungen immer die Sterbetafeln nehmen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung. Wer 2002 eine private Lebensversicherung abgeschlossen hat, bekam noch 30 bis 35 EUR Rente pro 10.000 EUR Kapital. Heute bekommt man nur noch 18 bis 25 EUR pro 10.000 EUR Kapital. Obwohl also durch ETF das Kapital gestiegen ist, ist die monatliche Auszahlungssumme gesunken. Und am Ende des Tages geht es ja nicht darum, wieviel Kapital ich anspare, sondern wie viel ich monatlich zum Ausgeben zur Verfügung habe. Daher birgt ein Sparen in ETF auch zukünftig die Gefahr, dass mit steigendem Lebensalter die Sterbetafeln sich zu Ungunsten der Sparer verändern.

Wenn man ohne Riester in ETF spart, kann man das natürlich selbst entscheiden, wie der Auszahlungsplan aussehen soll. Ohne eine wie auch immer geartete private Rentenversicherung blendet man dann aber das Risiko der Langlebigkeit komplett aus.

Auch wenn es schwierig ist, zu sagen, wie hoch die Sparquote bei den Einzahlungen wäre, kann man grob sagen, dass die Rentenversicherung etwa 20 % des Beitrages für diese Risiken ausgibt. Wenn man also die gleichen Leistungen wie in der Rentenversicherung mit ETF erreichen will, muss man sowohl den Risikoanteil mit hineinrechnen und auch den steuerlichen Vorteil bedenken.

Wenn ich beispielsweise netto 100 EUR sparen möchte, kann ich bei einem steuerlichen Vorteil von 25 % etwa 130 EUR brutto in die Rentenversicherung sparen. Beim ETF Sparen müsste ich dagegen etwa 20 EUR für Risikoversicherungen ausgeben und könnte so nur 80 EUR sparen. Bei der Rente wird die Auszahlung später besteuert, bei den ETF kann es auch schon in der Ansparphase zu einer steuerlichen Belastung kommen. Nach Abzug der Steuern von 6 % auszugehen erscheint mir daher tendenziell auch eher mutig anstatt konservativ. Dafür werden am Ende die Auszahlungen aber auch wieder unterschiedlich besteuert, so dass je nach individueller Belastung der Vorsprung der Rentenversicherung wieder schmelzen kann. Es ist also schwer vorhersehbar, womit man besser fährt.

Was ich damit sagen will: ETF Sparen kann im Einzelfall günstig sein, allerdings sollte man nur mit dem Geld in ETF gehen, welches nach der Risikoabsicherung noch übrig ist. Andernfalls rutscht man entweder selbst oder seine Lieblingsmenschen bei Eintreten eines der biometrischen Risiken in eine Armutsfalle.

Johann

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« Antwort #238 am: 21.03.2024 09:38 »
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung
Hier kann man sich ausrechnen, was zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die DRV bringen. Zahlt man 45 Jahre 160€ mtl. ein, erhält man immerhin brutto 405€ mtl. mehr an Rente.
Fragt sich nur, ob die DRV in 45 Jahren wirklich noch so sicher ist bzw. was die bis dahin erworbenen Rentenpunkte dann noch wert sind.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Freiwillig einzahlen können nur jene, die nicht pflichtversichert sind. Schade. Damit könnte man seine Rente aufbessern, es scheint aber nicht gewollt zu sein.  :o
Aber es gibt 20 weitere Wege wie du mit diesem Geld deine Rente aufbessern kannst.
Und sogar mehr bekommst als bei der GRV.
Kannst dir ja mal ausrechnen, wie hoch eine Rendite sein muss, wenn man 45 Jahre 160€ monatlich anspart um dann 405€ Rente zubekommen.
Das geht auch ohne ETFs oder echte Risikoanlagen.
Kleiner Tipp weit unter 1% Rendite reicht bei 45J 405 rein und 30J 160€ raus.
Bei 25% Kapsteuer kann sogar für 30 Jahre 800€ entnehmen.
Irgendwo hat sich da etwas vertauscht. Im zitierten Abschnitt ist von 160€ monatlich rein und 405€ monatlich raus die Rede. Wie hoch muss da die Rendite sein beim Beispiel 45J einzahlen, 30J auszahlen?

BAT

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« Antwort #239 am: 21.03.2024 09:40 »
Wäre es nicht konsequent, dass man bei Aufnahme der versicherungsfremden Leistung "Mütterrente" nicht die Familienplanung komplett in die GRV aufnimmt? Also geringere Beiträge für kinderlose Singles, da ja das Versicherungsmerkmal Hinterbliebenenversorge nie in Anspruch genommen wird?

Und wenn man dann noch Raucher ist...