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Rente für Beamte

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Warnstreik:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.03.2024 11:16 ---Also USA hat keine Problem mit der Einwanderung? hihi Trump wirds richten.
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Das habe ich nirgendwo geschrieben. [/quote]


--- Zitat von: MoinMoin am 22.03.2024 11:16 ---Fertilität USA 1,64 klingt nach Bevölkerungsexplosion gegenüber den 1,53 der Deutschen (2020) aber Sichtum gegenüber den 1,83 der Fs
Da gebe ich dir Recht.

--- End quote ---

Dann schau mal nicht auf den (halbwegs) aktuellen Wert sondern die letzten Jahre. Die USA hat den Einbruch auf unter-2 erst vor wenigen Jahren erlitten. Deutschland liegt seit Anfang der 70igern auf unter 1,5 und ist erst jetzt wieder halbwegs über 1,5. Dein Vergleich springt also deutlich zu kurz.  Diese 50 Jahre defizit holst du halt aus der eigenen Bevölkerung nicht mehr auf, egal wie fruchtbar der Boden wird ;-)

BAT:

--- Zitat von: Warnstreik am 22.03.2024 11:00 ---
Zum einen ist es nur ein Punkt, der die Schieflage verursacht. (der andere ist natürlich die deutlich zu niedrige Geburtenziffer)  Was es aber nicht heißt ist, dass man diese Punkte stumpf die Probleme beheben kann, dann könnte man nämlich recht einfach sagen: 100% Rente nur bei mindestens zwei eigenen Nachkommen und Renteneintrittsalter für alle bei 71 Jahren. Dass das Quatsch ist, ist augenscheinlich.

Ist dir bewußt, was ein Prozent MwSt bedeutet? Deine Zielwerte würden eher an die 200Mrd statt 30Mrd kosten.

--- End quote ---

Nein, es ist nur einer von deinen genannten Punkten, der das Ungleichgewicht verursacht. Du fügst nun einen hinzu, zu geringe Kinderzahl. Das ist natürlich methodisch Unsinn. Im Kern gab es früher eher zu viele Kinder. Das hat aber mit der Rente eher weniger zu tun. Wenn ich bedenke, wieviel Totgeburten und im Säuglingsalter verstorben Kinder hatten, allleine in unsere Familie. Die Leute woll doch damals schon nicht so viele Kinder.

Deine Renten nach Beitragsjahren wird doch bereits berücksichtigt. Dadurch dass der Akademiker in vielleicht 35 Jahren seine Beiträge einzahlt, der Handwerker aber in 47 Jahren. Das gibt natürlich unterschiedliche Ansprüche in der Höhe.

Und welche Zahlen man auch immer nimmt. Aber merkst du den Kreislauf nicht? Der Staat muss immer mehr in die Rente zuschiessen, also erhöht er die Einnahmen, da das Leben hierdurch teuer wird, muss die Rente höher sein, also muss der Staat mehr zuschiessen, also muss er die Einnahmen erhöhren, da dadurch das Leben teuer wird....

BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.03.2024 11:18 ---Nur anekdotisch kann ich sagen: Ja, aktuell nehmen sie es früher in Anspruch.
Die Kinderlosen haben niemanden der mit ihnen Einkaufen fährt.


--- End quote ---

Also bist du von einer klaren Aussage jetzt bei Anekdoten?

Wobei ein Partner auch nicht ewig pflegen kann und dann eher die PV greift. Aber oha, haben Kinderlose nicht statistisch auch eine niedrige Lebenserwartung? Dann sind wir jetzt weg von Anekdoten...

Rentenonkel:

--- Zitat von: BAT am 22.03.2024 11:11 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 22.03.2024 11:01 ---

Oje, was für arme Menschen, die den Partner pflegen müssen, obwohl die Kinder noch nicht außer Haus sind.
So jung Pflegefall oder so alt Eltern geworden?

--- End quote ---

Entscheidend ist doch die Frage, ob Kinderlose früher die Versicherung in Anspruch nehmen? Oder wird hier eine nicht wirklich zulässige Verbindung, kinderlos - familienlos, insinuiert?

--- End quote ---

Vergleicht man die Gruppe der Eltern mit den Kinderlosen, so sind erhebliche Unterschiede im Aufwand bei stationärer Pflege nicht nachweisbar. Der Sachverständige Professor Dr. Schmähl hat ausgeführt, es lägen derzeit keine repräsentativen empirischen Daten vor, ob stationäre Pflege von Kinderlosen häufiger in Anspruch genommen wird als von Pflegebedürftigen mit Kindern. Zwar gebe es einige Anhaltspunkte dafür, dass sich ältere Pflegebedürftige ohne Kinder im Vergleich zu Pflegebedürftigen mit Kindern relativ häufiger in stationärer als in häuslicher Pflege befänden, jedoch scheine der Unterschied nicht allzu ausgeprägt zu sein.

Für die Gesamtgruppe der stationär Pflegebedürftigen dürfte sich dieses Bild nicht wesentlich ändern, denn der Anteil der Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen, die jünger als 60 Jahre sind, beträgt ohnehin nur 7 % (vgl. Schneekloth/Müller, S. 132). Es lässt sich deshalb für diese Leistungen der Pflegeversicherung nicht feststellen, dass pflegebedürftige Eltern die Pflegeversicherung finanziell nennenswert weniger belasten als kinderlose Pflegebedürftige. Hinzu kommt, dass - wie vom Gutachter ausgeführt - eigene Kinder nur einer von mehreren Faktoren für die Entscheidung zur häuslichen oder stationären Pflege sind und dieser Faktor derzeit nicht gewichtet werden kann.

Dagegen hat im ambulanten Pflegebereich die Pflege durch Kinder Einfluss auf den Umfang der Leistungsgewährung. Der Sachverständige hat hierzu überzeugend festgestellt, dass die Elterneigenschaft, wenn auch nicht die Zahl der Kinder, die Wahl zwischen den verschiedenen Leistungsarten der ambulanten Pflege entscheidend bestimmt. Die Auswertung der von ihm erhobenen Daten ergibt folgendes Bild: In der Gruppe der über 60-Jährigen - zu denen über 80 % der Pflegebedürftigen zählen -, die ambulant gepflegt werden, ist ein signifikanter Unterschied zu beobachten. Pflegebedürftige Eltern nehmen zu 75,8 % Pflegegeld und nur zu 24,2 % andere, aufwendigere Leistungsarten (Sachleistung, Kombinationsleistung, teilstationäre Leistung) in Anspruch. Für kinderlose Pflegebedürftige gilt dagegen ein Verhältnis von 66 % zu 34 %. Würden Kinder - und hier weit überwiegend Töchter und Schwiegertöchter -, die rund 38 % der Pflegepersonen darstellen (siehe Schneekloth/Müller, S. 52 ff.), ihre Eltern und Schwiegereltern nicht pflegen, wären der Pflegeversicherung im Jahre 2000 Mehrkosten von 3,53 Mrd. DM entstanden. Selbst unter Berücksichtigung des Aufwands für die zugunsten von Pflegepersonen zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge hätten die Mehrkosten noch 2,695 Mrd. DM betragen. Dies entspricht etwa 8 % des gegenwärtigen Leistungsvolumens der sozialen Pflegeversicherung.

Dem steht nicht entgegen, dass die Leistungsausgaben im ambulanten Bereich insbesondere in der nach dem vorhandenen Datenmaterial aussagekräftigsten Pflegestufe II - bezogen auf alle Altersgruppen - für Pflegebedürftige mit Kindern etwas höher sind als die für Pflegebedürftige ohne Kinder. Denn entscheidend ist, dass insgesamt die Leistungsausgaben für Pflegebedürftige ohne Kinder, die 60 Jahre und älter sind, um 10 % höher sind als für gleichaltrige Pflegebedürftige mit Kindern. Die Altersgruppe der Pflegebedürftigen unter 60 Jahren weist insoweit Besonderheiten auf, als zu vermuten ist, dass für ihre Pflege weniger das Vorhandensein von Kindern maßgeblich ist. Sie werden häufig noch durch ihre Eltern gepflegt. Für diese Kinderpflege wird in erheblich größerem Umfang das Pflegegeld gewählt als im Falle der Elternpflege. So erklärt sich nach Auffassung des Sachverständigen auch, dass bezogen auf alle Altersgruppen pflegebedürftige Kinderlose im Durchschnitt geringfügig geringere Pflegekosten verursachen als Pflegebedürftige mit Kindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. April 2001 (vgl. BVerfGE 103, 242 ff.) daher festgestellt, dass es mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren ist, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2004 eine Regelung zu treffen, welche die Kindererziehungsleistung in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt und beitragspflichtige Versicherte mit einem oder mehreren Kindern bei der Bemessung der Beiträge relativ entlastet.

Diese Antwort hat mit der Ausgangsfrage allerdings so gar nichts mehr zu tun  ;)

Bauernopfer:

--- Zitat von: ElBarto am 22.03.2024 08:14 ---@ MoinMoin:

Ich prüfe jetzt nicht ob die Rechnung richtig ist, allerdings kann sie nicht aufgehen, da der monatliche, maximale Rentenbeitrag ca. 150 EUR unter den 849 EUR liegt die Du errechnest.

Die Deckelung liegt derzeit bei 2,03 Entgeltpunkten im Jahr.

Damit man aber den Maximalbeitrag erreicht braucht man 7,5 k brutto im Monat. Ich denke wenn man das verdient kann man leichter anderweitig für das Alter vorsorgen als über die gesetzliche Rente.

Netterweise habe ich auch erst wo gehört, dass es gerade mal 50 Leute gibt deren Rente über 3 000 EUR im Monat liegt. KV/PV und Steuer kommen dann auch noch weg.

Es gibt m.E. nur 3 Strategien um für das Alter vorzusorgen:

1. Nach Möglichkeit frühzeitig sparen und das in einer Form die wenigsten etwas Zinsen bringt
2. Erwerb von Eigenheim und einer Immobilie zum vermieten
3. Eine Regierung wählen die das Rentenniveau steigert indem Steuergelder für diejenigen ausgegeben werden die einen Beitrag zum System leisten.

Wie wahrscheinlich das Erreichen der Punkte ist sei dahingestellt. Eine Kombination aus allen 3 Punkten wäre natürlich schön, wirklich beeinflussen kann man aber nur Punkt 1 und 2. 
Für diejenigen die bereits älter sind und kurz vor der Rente stehen mag sparen  oder eine Wohnung nicht mehr ganz in Reichweite sein. Aber es wäre zu überlegen ob sich nicht ein vorzeitgier Rentenbeginn und weiterarbeiten bis zum Erreichen des Regelaltersrentenalter rentiert. In diesen paar Jahren erhält man einen deutlich größeren Brocken des Bruttogehalts (Brutto=Netto stimmt hier nicht ganz), erwirtschaftet weitere Entgeltpunkte und erhält neben dem erhöhten Einkommen eine verminderte Rentenzahlung. Wenn man es schafft diese Plus an Einnahmen auf die Seite zu bringen und z.B. als Tagesgeld anzulegen bleiben einiges an Zinsen übrig. Evtl. braucht es mehrere Tagesgeldkonten, aber wenn man annimmt, dass in den 4 Jahren Zusatzarbeit ca. 50000 EUR an Rente und ca. 50000 EUR an Zusatzeinkommen (ggfs. + Ersparnisse) zusammenkommen, dann hat man 100.000 EUR. Die zu 4% Zinsen als Tagesgeld angelegt, bleiben 3250 EUR übrig. Damit hat man monatlich 270 EUR mehr Auskommen ober ein Polster für Schwankungen bei den Unterhaltkosten. Zusätzlich hat man ein gutes Polster um die selbstbewohnte Immobilie in Schuss zu halten.
 Eine weitere Alternative wäre das selbstbewohnte Haus -wenn es zu anstrengend wird- zu vermieten und davon in eine Mietwohnung zu gehen, deren Kosten durch die Mieteinnahmen mindestens abgedeckt sind. Und ja, das Haus in dem man sein Leben verbracht hat "aufzugeben" ist ein schwerer Schritt, so hat man aber bei entsprechender Mieterwahl jemand der es evtl. besser in Schuss hält und später wenn es ins Heim geht kann man es immer noch zu einem besseren Preis veräußern und den Nachkommen noch mit warmen Händen geben.

--- End quote ---
Tagesgeldanlage mit 4%, ist das nicht sehr optimistisch oder doch mit hohem Risiko verbunden?

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