Autor Thema: Rente für Beamte  (Read 20839 times)

modesty

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #90 am: 13.03.2024 20:15 »
Yeap, 820000 verbeamteten Lehrkräften für allgemeinbildenden Schulen der Bundesländer.
Unsere Gesellschaft lässt sich die Bildung der Kinder richtig was kosten  8)
Wenn man dem mal die tatsächliche Arbeitsleistung der Lehrer vor allem im Grundschulbereich und in bestimmten Fächern gegenüber stellt, eigentlich nicht. Die strikte Einhaltung der mit anderen Beamten vereinbarte Wochenarbeitszeit (40-41h) oder selbst der Gesetze, welche die Höchstarbeitszeit betreffen, hätte vielerorts katastrophale Auswirkungen auf den Unterrichtsbetrieb. (Bei Lehrern in Teilzeit, wo man die Zeiten freilich noch herunterrechnen müsste, ist die Lage oft noch viel prekärer.) Klar nagen Lehrer nicht am Hungertuch, keine Frage, aber "so richtig was kosten lassen" sieht dann auch wieder anders aus... Dass es natürlich auch ein paar Kandidaten gibt, die ihr Gehalt nicht mal ansatzweise wert sind, ist unbenommen...

Grundschullehrer steigen nach 3jährigem Studium (zumindest schrittweise in Hessen) mit A13 ein. Ich denke schon, dass sich die Länder das was kosten lassen. Ich stimme dir aber zu, dass da einige deutlich überbezahlt sind.

Bastel

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #91 am: 14.03.2024 06:19 »
In Deutschland komplett (2022):
5,2 Mio TA gegenüber 1,9 Mio. Beamte + 1,8 Mio Versorgungsempfänger + 170.500 Berufs- und Zeitsoldaten

In den Ländern zusammen (2022):
2,6 Mio TA gegenüber 1,37 Mio Beamte (wovon "nur" 237.300 Polizei sind) + knapp 1 Mio Versorgungsempfänger

In den Kommunen zusammen (2022)
1,7 Mio TA gegenüber 188.400 Beamte

Der Rest sind Sozialvers. mit 380.000 TA gegenüber 25.500 Beamte (in 2022)

Ich würde jetzt gerne wissen, was 1,37 Mio Beamte in den Ländern so machen. Das sind ganz bestimmt nicht alles Richter, Justizvollzugsbeamte (ich gehe davon aus, dass diese nicht bei der Polizei mit eingerechnet werden), Steuerfahnder, Zollbeamte (Land oder nur Bund?)...

Mir scheint, jedem Länderchef sein Königreich!

Als Linker müsste dir doch ein starker Staat mit vielen Staatsbediensteten gefallen?

Hier findest du ein paar Berufsfelder für Beamte:
https://karriere.unicum.de/berufe/beamten-berufe

MoinMoin

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #92 am: 14.03.2024 06:49 »

@Faunus
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/_publikationen-innen-personal.html

Fachserie 14 Reiher 6 gibt da sicher Auskunft:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/personal-oeffentlicher-dienst-2140600217005.xlsx?__blob=publicationFile

Guckst du unter 4.1.1 (Stichtag 30.6.21)
1,3 mio Landesbeamte
0,7 im "Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung,kulturelle Angelegenheiten"
davon 0,64 Schule
davon 0,14 Grundschule
bzw, 0,33 weiterführende

Rentenonkel

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #93 am: 14.03.2024 09:02 »
Immer wieder wird die Frage erläutert, ob es nicht „billiger“ ist, Angestellte einzustellen statt Beamte zu ernennen. Ein besonderes Phänomen ergibt sich hierbei bei den Beschäftigten der Rentenversicherung in Bayern. Hier werden völlig unterschiedliche Wege beschritten.

Der Grund für eine Beschäftigung von Angestellten statt Beamten – soweit dies nach dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist – besteht in den Augen der Öffentlichkeit allein darin, Personalkosten zu sparen. Fraglich scheint dabei allerdings zu sein, ob sich eine solche Umstellung tatsächlich langfristig rechnet.

So stellt etwa die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (München und Landshut) ausschließlich Nachwuchskräfte im Angestelltenverhältnis ein, die nach ihrer Ausbildung auch weiterhin im Angestelltenverhältnis bleiben, während die Rentenversicherungen Bayern Nord (Würzburg und Bayreuth) und Schwaben (Augsburg) nach wie vor auf Nachwuchskräfte zählen, die bereits im Beamtenverhältnis ausgebildet werden und auch – im Regelfall – später im Beamtenverhältnis bleiben.

Zu dem finanziellen Vergleich der beiden Beschäftigungsverhältnisse stellte der Bundesrechnungshof als unabhängige Stelle in einem im vollen Umfang einsehbaren Gutachten folgendes fest:

„Einige Bundesländer sind unter dem Druck enger haushaltspolitischer Spielräume dazu übergegangen, bisher von Beamten wahrgenommene Aufgaben, schwerpunktmäßig im Kultusbereich, Arbeitnehmern zuzuweisen. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung kann diese Vorgehensweise nicht empfohlen werden.

Einzelwirtschaftliche, betriebswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich orientierte Überlegungen sprechen gegen einen Ersatz von Beamten durch Arbeitnehmer.

Zwar übersteigen die laufenden Ausgaben des Dienstherrn für die Bezüge von Beamten unter Einbeziehung der Altersversorgung die vergleichbaren Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers für einen Arbeitnehmer, dies wird aber dadurch überkompensiert, dass die Finanzierung der Ausgaben, die für Arbeitnehmer im Schwerpunkt früher anfallen, bei Beamten geringere Ausgaben verursacht, insgesamt gesehen also die Beschäftigung von Beamten günstiger erscheint.

Es zeigt sich nach den Ausführungen des Rechnungshofes außerdem, dass der Status des Beamten am besten auf die Ansprüche der einzelnen Dienstherren abgestimmt ist. Dies ergibt sich – so diese unabhängige Stelle – insbesondere aus folgenden Tatsachen:

Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.

Zahlungen an die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) brauchen nicht geleistet werden, da der Dienstherr für das Beschäftigungsrisiko selbst einsteht.

Anstelle von permanenten Beiträgen an die gesetzliche Krankenversicherung treten Beihilfeleistungen, die der einzelne Dienstherr nur im Bedarfsfall zu leisten hat.

Als Ergebnis dieser Untersuchung des Bundesrechnungshofes wurde festgestellt, dass der Personalbereich der öffentlichen Hand nicht durch die Wahl des Status der Beschäftigten entscheidend entlastet werden kann.2

Neben diesen vom Bundesrechnungshof durch eindeutige und nachlesbare Berechnungen bewiesenen Tatsachen spricht aber auch noch ein weiteres Argument für die einheitliche Ernennung von Beamten bei der Deutschen Rentenversicherung in Bayern:

Die Personalfluktuation ist in Bereichen, in denen ein Beamtenverhältnis nicht besteht, wesentlich höher.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob die Aufgaben der Rentenversicherung nicht vielleicht doch von ihrem Stellenwert her in den Kernbereich der Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung nach Art. 33 Abs. 4 GG (Funktionsvorbehalt) einzuordnen und deswegen von Beamten auszuüben sind. Dies ist sicher eine Auslegungsfrage. Sollte dies aber nicht der Fall sein: Könnte man diese Aufgaben dann vielleicht in Zukunft sogar ganz privatisieren?

Auch diese Frage wurde in der Vergangenheit oft diskutiert. Wenn man sich an die 90er Jahre zurück erinnern vermag, wurde die Parole "Privat vor Staat" ausgerufen und unter anderem wurde die Bahn seinerzeit privatisiert.

Die dann "armen" Angestellten der Bahn haben jedoch von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich in Gewerkschaften wie der "GdL" zu organisieren und durch Arbeitskampfmaßnahmen sowohl deutliche Gehaltserhöhungen als auch geringere Wochenarbeitszeiten mit abnehmender Tendenz durchzusetzen. Daher sind die Personalkosten der Deutsche Bahn mehr gestiegen, als sie es bei Beibehaltung des Berufsbeamtentums wären. Der darüber hinaus durch Arbeitskämpfe verursachte, volkswirtschaftliche Schaden muss ja ebenfalls die Gesellschaft tragen.

Wenn man also fordert, das Berufsbeamtentums weitestgehend abzuschaffen, muss man auch mit den Konsequenzen leben; und die sind gerade in der aktuellen Situation mehr als ernüchternd.

BAT

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #94 am: 14.03.2024 09:26 »
Eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit bringt in der Regel eine Überkompensation durch Effizienzsteigerung. Durch gesetzliche Vorgaben wird man nie aus der Ineffizienz des Beamtentums in diesem Bezug auf andere Arbeitszeiten kommen.

Ein reiner Blick auf die Kosten - unter Vernachlässigung des Outputs - ist - zumindest solange die Beschäftigen endlich die 35 Stunden erreichen - schlicht stümperhaft.

TV-Ler

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #95 am: 14.03.2024 09:27 »
...
Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.
...
Welche Zahlungen fallen denn nach Ende des lebenslangen Dienst- und Treueverhältnisses (also nach dem Tod des Beamten) noch an?

Organisator

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #96 am: 14.03.2024 09:30 »
Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.

Diese Feststellung des BRH wundert mich. Ggf. auf Landesebene mag das so sein, aber beim Bund werden Alterssrückstellungen für Beamte von ca. 30% des Bruttolohns vorgenommen.

Hugo Stieglitz

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #97 am: 14.03.2024 09:36 »
Man kann, je nach Gusto Annahmen treffen, die die Rentabilität von Beamten erhöht oder verringert. Wenn ich davon ausgehe, dass die gesparten Sozialabgaben zu 20% am Kapitalmarkt angelegt werden, ist der Beamte natürlich preiswerter.

Ich könnte auch annehmen, dass die meisten Beamten kurz vor dem Abtreten intensivmedizinisch versorgt werden oder ins Koma fallen und 80% der Kosten beim Dienstherrn hängen bleiben. Zudem bleiben Kosten, die sonst von den Sozialversicherungssystemen aufgefangen werden vollständig beim Dienstherrn. Dauererkankungen zum Beispiel.

Rentenonkel

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #98 am: 14.03.2024 09:51 »
Zahlungen für die Altersversorgung von Beamten fallen erst nach dem Dienstverhältnis an.

Diese Feststellung des BRH wundert mich. Ggf. auf Landesebene mag das so sein, aber beim Bund werden Alterssrückstellungen für Beamte von ca. 30% des Bruttolohns vorgenommen.

Die Versorgungsrücklage des Bundes wird durch das Bundesministerium des Innern verwaltet. Hierzu bedient sich das Innenministerium der Bundesbank (§ 5 VersRücklG). Die angesammelten Gelder einschließlich der Erträge sind in handelbaren Schuldverschreibungen des Bundes zu marktüblichen Bedingungen anzulegen. Die im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ bis zum Jahr 2017 angesparten Mittel werden in den folgenden 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung der öffentlichen Haushalte von Versorgungsaufwendungen eingesetzt (§ 7 VersRücklG).

Das bedeutet de facto nichts anderes, als dass das Geld, welches für die Versorgungsrücklage gedacht ist, den öffentlichen Haushalten als Kredit angeboten wird und entsprechend marktüblich verzinst wird. Das Geld bleibt also bis es entnommen werden muss in den öffentlichen Haushalten. Höchstens 10 % dürfen in Aktien angelegt werden, so dass die erwartbare Rendite eher gering ist.

Bei Finanzierung über die Rentenversicherung werden die Beiträge aufgrund des Umlageverfahrens jedoch unmittelbar für die Finanzierung der Ausgaben verwendet und sind somit tatsächlich weg. Sie können nicht über Umwege den öffentlichen Haushalten als Kredit angeboten werden.

Es handelt sich bei den Altersrückstellungen daher eher um einen haushaltsrechtlichen Trick, um die Kosten transparenter zu machen, aber nicht um echte "Mehrausgaben" oder echtes, zusätzliches Sparen der Dienstherren.   

@TV-Ler: gemeint ist das "aktive" Dienstverhältnis ...

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #99 am: 14.03.2024 09:52 »
Ich könnte auch annehmen, dass die meisten Beamten kurz vor dem Abtreten intensivmedizinisch versorgt werden oder ins Koma fallen und 80% der Kosten beim Dienstherrn hängen bleiben.

Da kann man gute Vergleiche ziehen, nämlich indem man die Kosten für die Beihilfe denen der Beiträge für die GKV gegenüberstellt. Beihilfe ist da in der Tat günstiger.

Hugo Stieglitz

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« Antwort #100 am: 14.03.2024 10:52 »
Ich könnte auch annehmen, dass die meisten Beamten kurz vor dem Abtreten intensivmedizinisch versorgt werden oder ins Koma fallen und 80% der Kosten beim Dienstherrn hängen bleiben.

Da kann man gute Vergleiche ziehen, nämlich indem man die Kosten für die Beihilfe denen der Beiträge für die GKV gegenüberstellt. Beihilfe ist da in der Tat günstiger.
Ich hege daran große Zweifel. Es gibt zwei Anstellungstypen, einer ist besser versorgt, kostet den Staat aber weniger, der andere ist schlechter vesorgt und kostet den Staat mehr. Irgendwie widersprüchlich.

Zudem haben die meisten Dienstherren keine Rückstellungen gebildet, so dass die Finanzierung der Pensionen durch zusätzliche Schulden Zinskosten hervorrufen, die mit einbezogen werden müssen.

BAT

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Antw:Rente für Beamte
« Antwort #101 am: 14.03.2024 10:57 »
Gäbe es nicht im Rahmen der Mitbestimmung, der Sozialwahl, die Möglichkeiten der Versicherten eine Einbeziehung der Beamten abzulehnen?

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« Antwort #102 am: 14.03.2024 11:17 »
Ich könnte auch annehmen, dass die meisten Beamten kurz vor dem Abtreten intensivmedizinisch versorgt werden oder ins Koma fallen und 80% der Kosten beim Dienstherrn hängen bleiben.

Da kann man gute Vergleiche ziehen, nämlich indem man die Kosten für die Beihilfe denen der Beiträge für die GKV gegenüberstellt. Beihilfe ist da in der Tat günstiger.
Ich hege daran große Zweifel. Es gibt zwei Anstellungstypen, einer ist besser versorgt, kostet den Staat aber weniger, der andere ist schlechter vesorgt und kostet den Staat mehr. Irgendwie widersprüchlich.

Zudem haben die meisten Dienstherren keine Rückstellungen gebildet, so dass die Finanzierung der Pensionen durch zusätzliche Schulden Zinskosten hervorrufen, die mit einbezogen werden müssen.

Dass die GKV teurer ist als die Beihilfe, liegt an vielen Faktoren, z.B. sind Familienversicherungen in der GKV kostenfrei und die Gesamtheit der GKV-Versicherten ist häufiger krank als die Gesamtheit der Beamten.

Weiterhin bilden alle Dienstherren auf Bundesebene Rückstellungen für die Finanzierung der Pensionen in Höhe von ca. 30 % der Bezüge.

BAT

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« Antwort #103 am: 14.03.2024 11:21 »
Kann es vielleicht auch sein, dass die GKV - Versicherter kranken sind als die Privaten, weil sie oft Monate auf einen Termin warten?
Da werden Krankheiten nicht besser.

Davon ab, dürfte dennoch im Bereich der KV eine Einbeziehung der Beamten ein Upgrade sein, in der RV definitiv ein Downgrade.

MoinMoin

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« Antwort #104 am: 14.03.2024 12:51 »
Also bei uns sind die hD und höheren EGs weniger krank als die unteren Besoldungsgruppen / EGs.
Und die TBler mehr als die Beamten (im direktem Vergleich der Ebenen)
Insofern, kann ich der Vermutung das es an der schlechteren Terminvergabe liegt, durchaus unterstützen.