Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel Behörde Probezeit
MoinMoin:
Ja, wobei bei dem Urteil ein gestückelte Vorverträge mit echten Unterbrechungen vorlag.
Und es unterschiedliche Tätigkeiten waren.
Wenn aber 0 Tage zwischen zwei Verträge liegt dürfte man von keiner Unterbrechung ausgehen.
Aber vor Gericht kann es natürlich wieder anders aussehen.
Auch wenn man 6 Monate als Pförtner gearbeitet hat und dann als Kernphysiker anfängt,
könnte ich mir eine andere Bewertung vorstellen.
Albeles:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.03.2024 15:54 ---Ja, wobei bei dem Urteil ein gestückelte Vorverträge mit echten Unterbrechungen vorlag.
Und es unterschiedliche Tätigkeiten waren.
Wenn aber 0 Tage zwischen zwei Verträge liegt dürfte man von keiner Unterbrechung ausgehen.
Aber vor Gericht kann es natürlich wieder anders aussehen.
Auch wenn man 6 Monate als Pförtner gearbeitet hat und dann als Kernphysiker anfängt,
könnte ich mir eine andere Bewertung vorstellen.
--- End quote ---
Weshalb sollte ich meinen Pförtnerjob für sowas aufgeben? *lach*
War nur ein Spaß ;-)
dieterthomashack:
Die auszuführende Tätigkeit ist an sich dieselbe.
Daher würde ich gerne wissen, ob ich nun innerhalb der ersten 6. Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann oder ich gar keine Probezeit habe, weil wie oben schon erwähnt keine Unterbrechungszeit zwischen beiden Stellen liegt.
MoinMoin:
Das kann am Ende nur ein Gericht entscheiden, s.o.
Die Wahrscheinlichkeit bei deiner Konstellation ist jedoch hoch, dass die 6 Monate vom KSchG schon um sind und damit dieser Schutz gilt (unabhängig von der Probezeit).
Denn die Probezeit ist davon unabhängig, da nur eine Worthülse, die bedeutet, dass die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende ist (gut für dich).
Kleine Anmerkung am Rande:
Stelle dir vor du wechselst deinen AG und es wird keine Probezeit vereinbart.
Welchen Schutz hättest du bzgl. eine Kündigung ohne Angabe von Gründen?
Null.
Wenn man diesen Schutz ab dem ersten Tag möchte, dann muss man eben das auch so vertraglich festlegen, also das dass KSchG mit Arbeitsbeginn gilt und der Ag auf die 6 Monate verzichtet.
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