Vorher nicht genommener Urlaub fällt also anteilig weg (und muss zwangsweise vom alten AG abgegolten werden)? Oder gäb's auch die Option, Urlaub "mitzunehmen"?
Urlaub mitnehmen von einem AG zum anderen geht nur einvernehmlich, wenn die AGs und der An es so vereinbaren.
Urlaub den du beim alten Ag nicht nehmen konntest, muss der alte AG abgelten.
Wenn du beim altem AG (bei obiger Fallkonstellation) schon z.B. 20 Tage Urlaub genommen hattest, dann hast du entsprechend weniger Urlaubsanspruch beim neuem AG.