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Höhergruppierung durch Mehrarbeit - Vertretung?

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Dennsi:
Liebes Forum,

Vorschriftsmäßig kenne ich mich nicht aus, daher wende ich mich an euch.
Ich hoffe die Infos reichen um da vielleicht etwas rauszufinden.

Seit 05/2020 sitze ich auf meinem Dienstposten, angefangen mit E5. Damals noch in Dienstpostenausbildung gewesen, nach der Dienstpostenausbildung ist der DP auf E8 dotiert. Von dem ersten Tag bis 02/2022 habe ich eine zweite Dienststelle vertreten, mit den gleichen Aufgaben. Heißt also, dass ich alles was ich auf meinem Dienstposten quasi doppelt gemacht habe, nur auf die andere Dienststelle gemünzt. Am Ende meiner Dienstpostenausbildung habe ich erfahren, dass man für so eine Mehrarbeit vorübergehend auf E8 gestuft werden kann, da man einer höherwertigen Arbeit nachgeht. Dies ist nicht passiert, es gab auch nicht einmal eien Leistungsprämie. Nun bin ich seit 12/2023 selber in der E8. Seit 01/2024 habe ich wieder eine zweite Dienststelle, seit 03/2024 noch eine dritte Dienststelle. Ich scheine eine Allzweckwaffe zu sein. Gefragt wurde ich zur dritten Dienststelle nicht, das wurde so entschieden.
Gibt es Möglichkeiten der höheren Besoldung, mehr Urlaub o.ä. wegen der Mehrbelastung? Alles was ich auf meinem DP hier mache muss ich auf die anderen DP gemünzt nochmal erledigen.
Ich freue mich auf eure Antworten!

Grüße

MoinMoin:
Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.

Frage:
Machst du inhaltlich andere Arbeiten für die anderen Dienstposten als für deinen originären DP?

Nur weil man für drei Planstellen tätig ist hat man keine Mehrbelastung, denn der Arbeitstag hat dann weiterhin 8h,
insofern worin liegt deine Mehrbelastung?
Wenn du nur die Arbeit von einem DP erledigen kannst, dann ist es nicht dein Problem, wenn Arbeit von anderen DP liegen bleibt, da soll sich der Verantwortliche Vorgesetzte drum kümmern und klären was liegen bleiben soll.


Mein Fazit: Nö da gibt es nichts mehr, außer, wenn der AG dir Überstunden anordnet.

Dennsi:
Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.

TV-Ler:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 08:37 ---Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
...

--- End quote ---
Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...

Organisator:

--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 08:46 ---Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.

--- End quote ---

Die von Dir geschilderten Umstände sind tarifrechtlich nicht relevant und wirken sich daher nicht auf die Eingruppierung aus. Verpflichtet bist du nur - wie Moin schreibt - zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit.

Alles darüber hinaus ist das Problem des Arbeitgebers.

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