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Höhergruppierung durch Mehrarbeit - Vertretung?

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Organisator:

--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 10:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.03.2024 10:28 ---
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 10:19 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2024 09:58 ---
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 09:52 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2024 08:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 08:37 ---Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
...

--- End quote ---
Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...

--- End quote ---

Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.

--- End quote ---
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.

--- End quote ---

Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.

--- End quote ---

Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?

--- End quote ---
Genau so wenig wie die Kommentare von TV-Ler.

Danke für die bisherigen Antworten - sollte sich darüber hinaus jemand mir bei dem Kernproblem meiner Frage weiterhelfen können, freue ich mich sehr über die Antworten. Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.

--- End quote ---

sorry, dass ich dann zu ausführlich geantwortet habe.

Daher zu deiner Eingangsfrage: nein, da gibt es tariflich nix.

MoinMoin:

--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 09:56 ---Teil IV Abschnitt 24 soweit ich das weiß.

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Dann hätte ein Blick in die EGO dir gezeigt, dass dort 8 das höchste der Gefühle ist.
und Tarifbeschäftigte werden leider aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten bezahlt und nicht aufgrund ihrer Dienstposten.
Somit hat sich das Thema geklärt und du solltest dich bzgl. zurücklehnen, deine 8h abarbeiten und deinen AG auffordern, dass er Überstunden anordnet, falls er mehr Arbeitsleistung von dir möchte.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 10:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.03.2024 10:28 ---
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 10:19 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2024 09:58 ---
--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 09:52 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 12.03.2024 08:47 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 08:37 ---Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
...

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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...

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Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.

--- End quote ---
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.

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Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.

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Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?

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Genau so wenig wie die Kommentare von TV-Ler.

Danke für die bisherigen Antworten - sollte sich darüber hinaus jemand mir bei dem Kernproblem meiner Frage weiterhelfen können, freue ich mich sehr über die Antworten. Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.

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Du könntest nach einer Zulage fragen, allerdings ist mir die "Eierlegende-Wollmilchsau-Zulage" für gespaltene Personen nicht bekannt. ;)

Mir liest sich der SV entweder nach Ausbeutung und da gilt: Ausbeutung funktioniert da besonders gut, wo sich jemand ausbeuten lässt. Oder aber es wurden dir verschiedene Aufgaben übertragen und diese sind entweder in deiner Arbeitszeit schaffbar oder nicht. Wenn nicht, ist zu verfahren, wie es MoinMoin in seiner 2. Antwort geschrieben hat.

MoinMoin:

--- Zitat von: Dennsi am 12.03.2024 10:33 ---Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.

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Tariflichen Anspruch auf irgendwas haste nicht.
Möglich ist natürlich immer alles (ausser oder übertariflich)
Einzig tariflich denkbar wäre die Zulage nach §16.6 als kann Regelung, die der AG dir gönnen könnte.

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