Autor Thema: Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit  (Read 2439 times)

McOldie

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #30 am: 13.03.2024 12:26 »
Das mit dem Uraub ist genauso, wie die Feiertagsregelungen. Wenn ein Feietag, z.B. Christi Himmelfahrt, auf einen Donnerstag fällt, musst du doch auch nicht Minusstunden anschreiben.
Der Arbeitgeber könnte aber etwas sagen, wenn du generell nur Donnerstags Urlaub nehmen willst. Eine derartige Stückelung wäre unzulässig.

BAT

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #31 am: 13.03.2024 13:15 »
Früher im BAT und auch heute noch bei den Beamten ist es aber so, dass beim "Mumientag" nur 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit frei war, also dabei Plus- oder Minusstunden herauskamen.

MoinMoin

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #32 am: 13.03.2024 14:57 »
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.
Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?
Du bekommst immer deine Sollstunden aufgeschrieben, egal ob du eine gleichmäßige oder ungleichmäßige Verteilung deiner Arbeitszeit vereinbart hast.
Wenn du eine 5x 7,8 h Sollarbeitszeit Vereinbarung hast, du aber regelmäßig Freitags nur 5 h arbeitest dann bekommst du am Freitag 7,8h am Urlaub/Krankentag  eingetragen (oder anders gesagt plus minus 0 ) und am Donnerstag genauso 7,8h

Wenn du eine Sollarbeitszeitvereinbarung hast in der du Do 10,5 h zu arbeiten hast und am Fr 5h,  dann bekommst du diese Zeiten eingetragen, so dass du plus minus 0 hast !

Wenn du einen Dienstplan hast, der dich für Do 10,5h und Fr 5h einteilt, dann bekommst du für Dienstplanmäßige Urlaubstage 7,8h pro Tag angeschrieben und bei Krankheit 10,5/5h

So dürfte es mEn korrekt sein.


Die zu leistenden Stunden sind meines Wissens nach nirgendwo fixiert. Zumindest ist mir nix zugegangen
Womit das ja geklärt wäre und du eine gleichmäßig Verteilung deiner Arbeitszeit vereinbart hast.
Also bekommst du für jeden Tag 7,8 h egal ob Urlaub oder Krank und Wochentag.

Micolash

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #33 am: 14.03.2024 09:26 »
Zitat
So dürfte es mEn korrekt sein.

Ich will dich echt nicht damit nerven, und mir ist bewusst hier im Forum ist es egal, aber in der täglichen Kommunikation würde ich dir empfehlen:

mE / meines Erachtens
mW / meines Wissens

da passt kein "nach" dahinter. Mit "nach" müsste es lauten "nach meinem Erachten", "nach meinem Wissen"

Ich habe diesen (und ähnliche) Fehler selbst lange Zeit gemacht und es war wie eine Erleuchtung darauf hingewiesen zu werden :D

BAT

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #34 am: 14.03.2024 09:38 »
Ich habe gestern ein besonderes Schmankerl bei einem Leserbrief in einer Zeitschrift gesehen. Dieser beschwerte sich über denglische Aussprache und brachte ein, dass dies oft keinen Sinn macht. sic!

Muckel

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #35 am: 14.03.2024 10:32 »
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.

Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???

MoinMoin

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #36 am: 14.03.2024 12:08 »

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???
Falsch:
Natürlich darf und muss er, da er eine gleichverteilte Sollarbeitszeit hat, 7,8 h aufschreiben, auch wenn er sonst nur 5h an dem Tag arbeitet.

Maggus

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Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
« Antwort #37 am: 14.03.2024 12:37 »

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???
Falsch:
Natürlich darf und muss er, da er eine gleichverteilte Sollarbeitszeit hat, 7,8 h aufschreiben, auch wenn er sonst nur 5h an dem Tag arbeitet.

Ihr habt beide recht.  ;D
Am Freitag werden 7,8 h Sollarbeitszeit fällig und bei Urlaub 7,8 gutgeschrieben. Das ergibt am Freitag +/- Null im Zeitkonto. Insgesamt wurden 41,8 Stunden in dieser Woche erfüllt und damit ein Zeitguthaben von 2,8 h erarbeitet.