Autor Thema: Erwerbsminderungsrente - Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld?  (Read 4219 times)

Carla78

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Hallo zusammen,

mir wurde wegen sehr schwerer Krankheit der Antrag auf voll Erwerbsminderungsrente rückwirkend und unbefristet zum 01.10.23 gewährt; Bescheid kam gestern. Muss ich mein Weihnachtsgeld nun zurückzahlen? Mein Arbeitsverhältnis endet sowieso Ende diesen Monats.
Ich war ab Juli 23 AU und ab Mitte August 23 im Krankengeldbezug. Leider konnte ich keinen Urlaub nehmen letztes Jahr. Wieviel Urlaub steht mit zu? Der reguläre Urlaub von Januar bis Juli oder wie wird das gerechnet? Oder steht einem quasi Urlaub bis zum Vertragsende (Ende diesen Monats zu)?
Wie muss ich die Urlaubsabgeltung beantragen? Benötigt man dafür einen Anwalt oder kann das formlos per Brief Geschen?
Ich würd mich sehr über Antworten freuen  :)

Casa

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Zitat
Wie muss ich die Urlaubsabgeltung beantragen? Benötigt man dafür einen Anwalt oder kann das formlos per Brief Geschen?

Der AG sollte die Urlaubsabgeltung auf dem Schirm haben, sodass kein Antrag notwendig werden dürfte.


Zitat
Bescheid kam gestern.

Der Bescheid muss dem AG zugesandt werden.

Zitat
Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid
eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach
die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teil-
weise Erwerbsminderung erhält. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von
der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Das Arbeits-
verhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; frü-
hestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Ar-
beitsgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. 4Liegt
im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 175 SGB IX
erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Ar-
beitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids
des Integrationsamtes; jedoch auch hier frühestens zwei Wochen nach Zugang
der schriftlichen Mitteilung im Sinne von Satz 3.

§ 33 Abs. 2 S. 1 bis 5 TV-H.


Voraussichtlich endet dein Arbeitsverhältnis Ende Juni 2024.
Beanspruchen kannst du den gesamten nicht genommenen Urlaub aus 2023 sowie den Teilurlaub bis Ende Juni 2024, also Urlaub 2023 + 15 Tage.

Zitat
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, steht als
Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölf-
tel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1 zu; § 5 Bundesurlaubsgesetz bleibt
unberührt.

Solltest du festgestellt schwerbehindert sein ist auch der Zusatzurlaub anteilig abzugelten.


Zitat
Muss ich mein Weihnachtsgeld nun zurückzahlen?

Nein.



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