Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.

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burnoutWerner:
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".

clarion:
Das ist doch ein Trauerspiel,  dass es so ist.

Du vergisst aber die Rente! Teilzeit bedeutet weniger Rente und weniger VBL.

MoinMoin:

--- Zitat von: burnoutWerner am 12.03.2024 14:33 ---Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".

--- End quote ---
Magst du uns deine Berechnung teilen?
Wenn ich mein Brutto um 1000€ reduziere (und damit ins Wohngeldfenster komme) dann habe ich ~540€ Netto weniger und bekomme aber nur ~310€ Wohngeld, woher kommen bei dir die restlichen Zuschläge.

Bastel:
Pro Kind gibt es bis zu 290€ extra.

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