Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.

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MoinMoin:
Da du einen Anspruch auf TZ hast, frage ich mich was du da fragst?
Reduzieren und dann die Zuschläge holen.

Welche EG Stufe bist du denn und wieviel Kids und mit Partner?

Schon mal Wohngeld / Kinderzuschlag beantragt, bei 100%?
Evtl kriegst du schon jetzt was.

FearOfTheDuck:
Wie MoinMoin schon sagt, der rechtliche Anspruch besteht, ist tariflich normiert (§11 TV-H) und lässt sich mit den Kindern auch gut begründen (u.U.). TZ beantragen und dann ab zur zuständigen Wohngeldstelle.

Dein mögliches Netto müsstest du dir schon selbst ausrechnen.

MoinMoin:

--- Zitat von: burnoutWerner am 13.05.2024 15:43 ---Also nochmal: wenn ich auf 60% runtergehe und Wohngeld + Kinderzuschläge mir sichere, dann habe ich "mehr Netto als Vollzeit-Netto".

--- End quote ---
Mehr Netto stimmt zwar nicht, aber mehr Netto pro Arbeitsstunde schon.

Casa:
Die Nichtaufnahme einer Arbeit oder der Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel Wohngeld in Anspruch zu nehmen ist rechtsmissbräuchlich und führt dazu, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht, § 21 Nr. 3 WoGG. (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2002, 4 Bs 319/02, Rn. 3 zitiert nach Juris; VG Berlin, Urtiel vom 14.01.2020, 21 K 178.19, Rn. 17 ff. zitiert nach openjur; BT-Drs. 8/3903, S. 83).

Die Mitarbeiter einer Wohngeldstelle (öD) wissen ziemlich genau, dass im öD ausreichend Arbeit vorhanden ist, aber nicht ausreichend Mitarbeiter. Sie werden den Fall daher gewissenhaft prüfen.

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