Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betriebsausflug fällt aus
Umlauf:
--- Zitat von: BAT am 12.03.2024 19:26 ---Politisches Programm?
Worunter läuft das? Beamte haben meines Wissens keinen Anspruch auf "Bildungsurlaub".
--- End quote ---
Das ist sehr weit gefasst. Das geht von Museum über Führungen z.B. beim Bundesverwaltungsgericht bis zu irgendeinem Kurzvortrag, der zur Verwaltungsgeschichte der Region mit eingeflochten ist. Das ist eher proforma zu sehen. Strenger wird es erst, wenn es mehr als einen Tag ist. Das gab es vor sehr vielen Jahren zu einem großen Jubiläum und benötigt eine besondere Genehmigung durch das Ministerium. Da hat dann vor dem Essen im großen Saal der Brauerei der Landrat der besuchten Region eine Ansprache gehalten. Die war richtig gut, ordentlich vom Riemen geledert. Immerhin war er sehr stolz eine ganz besondere technische Anlage in seiner Provinz zu haben.
Dakmer:
Im TvöD steht nichts von Wandertag.
Und Bildungsurlaub ist selbst zu zahlen; nur die bezahlte Freistellung erfolgt.
tiger:
Was für ein toller BGM. Den sollte die Belegschaft die Hölle heiß machen. Aber sowas von.
ElBarto:
Da ist wohl nichts zu machen.
Aber hey! Vielleicht bekommt dieser Bürgermeister bei der nächsten Wahl keine Stimme aus dem Rathaus.
Vielleicht lässt sich ja über eine Alternative verhandeln. Z.B. ein Festchen von 10 bis Dienstschluss. Dann ist der Arbeitsfall nicht ganz so groß.
Schmitti:
Es wäre nicht der erste BGM, der sich an einer Stelle mit seinem starren Blick auf Vorschriften keine Freunde macht, während an zig anderen Stellen die Belegschaft genau davon ganz ordentlich profitiert (weil sich z.B. die Personalabteilung plötzlich nach Regelungen zu Dienstzeit, Zulagen, Eingruppierung... richtet, die unter dem Vorgänger-BGM genauso simpel per Boss-Order entschieden wurden wie eben die Schnittchen vom Betriebsausflug).
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