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Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen

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FirstnameLastname:
Liebes Forum,

im Juli 2022 habe ich schriftlich den Antrag eingereicht, dass meine Eingruppierung (Sachgebiet Kultur) überprüft wird, da ich Aufgaben erledige, die einer E11 zuzuschreiben sind und nicht einer 9c, in die ich bisher eingruppiert bin. Daraufhin habe ich die Aufforderung erhalten eine Stellenbeschreibung einzureichen, die mein Amtsleiter so auch unterschrieben hat.
Die Stellenbewertungskommission (Bürgermeister, Amtsleiter Amts 1, 2x Betriebsrat) sah sich nicht in der Lage meine Stelle zu bewerten, da ich nur wenige klassische Verwaltungsaufgaben umsetze. Daraufhin haben sie selbst einen Stellenbewertungsexperten engagiert, der im ersten Schritt die Stellenbeschreibung analysiert hat und mich dann noch zu einem Gespräch gebeten hat. Das Ergebnis wurde mir nicht mitgeteilt, nur dass der Bürgermeister das Expertenurteil nicht anerkennt und die Eingruppierung als zu hoch empfindet. Also weiß es der Bürgermeister dann doch besser als der Experte, wie meine Stelle zu bewerten ist. Wie würdet ihr darauf reagieren, wenn ihr wisst eure Stelle wird höher vom Experten eingeschätzt, der Bürgermeister möchte dies aber nicht mit gehen? Rechtliche Möglichkeiten habe ich wohl nicht, die Stellenbewertung ist ja nicht rechtsverbindlich. Ich freue mich über eine Feedback!

Schmitti:

--- Zitat von: FirstnameLastname am 12.03.2024 15:22 ---Rechtliche Möglichkeiten habe ich wohl nicht
--- End quote ---
Wieso, wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland heute abgeschafft?

crapSen:
Eingruppierungsfeststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht heißt das Zauberwort.

Organisator:

--- Zitat von: crapSen am 12.03.2024 17:12 ---Eingruppierungsfeststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht heißt das Zauberwort.

--- End quote ---

So siehts aus. Weder die Rechtsmeinung des Arbeitgebers noch den -nehmers ist da aussagekräftig, über die Eingruppierung entscheidet das Arbeitsgericht.

Relevant dabei ist ausschließlich die Stellenbeschreibung (wenn darin die übertragenen Aufgaben aufgeführt sind). Die erledigten Aufgaben sind dabei nebensächlich.

FearOfTheDuck:
Schließlich könnte auch der Experte in seiner Rechtsmeinung daneben liegen.
Bedeutet "schriftlich den Antrag eingereicht" denn, dass du das Gehalt eingefordert hast, dass dir nach deiner Rechtsmeinung zusteht und dass du die Forderung entsprechend geltend gemacht hast?

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