Autor Thema: [BW] Anrecht auf Beurteilung???  (Read 3037 times)

Masterplan1983

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #15 am: 15.03.2024 06:12 »
Leute,

jeder hat sein eigenes Familienmodell. Er kann nichts dafür, dass seine Frau 100.000 €brutto im Jahr verdient.

Natürlich kommt jetzt wieder der Neidfaktor :-)

Jetzt zu der Ausgangsfrage:

Er ist 2017 eingestiegen. Zeit für sein Kind zu nehmen ist keine Schande, sondern die Welt hat sich weiter gedreht, auch wenn das viele hier nicht wahrhaben wollen.

Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?

Wenn ich mir die Kommentare von manchen Vorgesetzten hier lese, dann verstehe ich, wieso der Öffentliche Dienst unabhängig vom Gehalt so unattraktiv ist.

Schmitti

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #16 am: 15.03.2024 10:01 »
Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?
Irgendwann? Klar.

Hat sich der glücklich verheiratete Freund die dafür relevanten Rechtsgrundlagen, die hier im Thema schon genannt wurden, denn mal angesehen?

0esli0

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #17 am: 15.03.2024 10:32 »
„Immernoch“ A6?
Das kann ich toppen (Bundesland Sachsen):
- 2014 Ausbildung bestanden
-2017 Beamter auf Lebenszeit
-seit der Laufbahnausbildung immer Vollzeit im Dienst
-letzten Regelbeurteilungen mind. oder über 10 Punkte; die Voraussetzungen für eine A7 sind also schon länger gegeben

Ist es eigentlich üblich, dass man die Beförderung selbst ein bisschen „anschubst“, indem man einen Antrag darauf stellt? Hört man immer wieder in der Kollegschaft. Ich habe es bisher gelassen.


Tagelöhner

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #18 am: 15.03.2024 10:42 »
Ein Beamter fragt ob er einen Antrag auf Beförderung stellen soll, so wie vielleicht manch einer seiner Kollegen. Die Bestenauslese ist einfach zu köstlich...wer da so alles ins besondere Dienst- und Treueverhältnis übernommen wird und nicht mal fundamentale basics seines Dienstverhältnisses versteht.

Stell' ruhig mal einen, vielleicht ist deine Beurteilung dann bald wieder unterhalb der Quotierung  ;D

0esli0

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #19 am: 15.03.2024 11:02 »
Ein Beamter fragt ob er einen Antrag auf Beförderung stellen soll, so wie vielleicht manch einer seiner Kollegen. Die Bestenauslese ist einfach zu köstlich...wer da so alles ins besondere Dienst- und Treueverhältnis übernommen wird und nicht mal fundamentale basics seines Dienstverhältnisses versteht.

Stell' ruhig mal einen, vielleicht ist deine Beurteilung dann bald wieder unterhalb der Quotierung  ;D


Ich habe nicht gefragt, ob ich einen stellen soll, sondern ob es in anderen Bereichen auch üblich ist. Scheint bei uns zumindest üblich zu sein - hört man von Kollegen aus dem gD immer wieder.
 Dass das Leistungsprinzip bzw. das Prinzip der Bestenauslese gilt, ist mir bewusst.  Vielleicht wird ja aber durch so einen Antrag der Vorgang etwas beschleunigt, da sich das zuständige Ressort dann damit befassen und eine Entscheidung treffen „muss“, wenn ein solcher vorliegt.


Schmitti

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #20 am: 15.03.2024 11:08 »
Wieso "muss" sie das?

Tagelöhner

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #21 am: 15.03.2024 11:37 »
Wenn man einen "Antrag" für den heiligen Gral hält, ungeachtet ob dieser völlig unbeachtlich ist und der Dienstherr überhaupt keine Verpflichtung hat sich mit diesem zu befassen, kann man diesen natürlich stellen. Vielleicht fühlt man sich danach ja besser...

Ich würde mich eher mal mit dem Stellenkegel der Dienststelle, der eigenen Dienstpostenbewertung, der Konkurrenzsituation im Beamtenbereich der Dienststelle und eventuell mal mit dem Nasenfaktor beschäftigen bzw. beobachten wer sich die Gunst der Vorgesetzten besser erschlichen oder verdient hat.

Ein normales Gespräch mit den Vorgesetzten kann auch dazu dienen, mögliche Gründe zu eruieren.

Schmitti

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #22 am: 15.03.2024 12:22 »
Oder man fragt einfach einen Freund, ob der nichtmal in einem anonymen Internetforum danach fragen kann.  :D

Dienstleister

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #23 am: 27.03.2024 11:25 »
Ich würde einfach mal in die Beurteilungsverordnung (BeurtVO) Baden Württemberg gucken.
§ 2 ist da schon recht hilfreich!

Landesdiener

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #24 am: 03.04.2024 12:49 »
Jetzt zu der Ausgangsfrage:

Er ist 2017 eingestiegen. Zeit für sein Kind zu nehmen ist keine Schande, sondern die Welt hat sich weiter gedreht, auch wenn das viele hier nicht wahrhaben wollen.

Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?
So wie ich das auf die Schnelle sehe, ist alles im grünen Bereich. Während der Probezeit gibt es nur die Probezeitbeurteilungen, hier nur eine. Zum Stichtag der letzten Regelbeurteilung 2021 war der Freund noch in Probezeit. Der nächste Stichtag ist dieses Jahr. Somit müsste er nun seine erste Regelbeurteilung erhalten – und das auch völlig unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Die Beurteilungsverordnung - BeurtVO und Beurteilungsrichtlinien – BRL helfen hier weiter. Ich gehe von Baden-Württemberg aus...

Fragmon

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Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
« Antwort #25 am: 04.04.2024 08:50 »
„Immernoch“ A6?
Das kann ich toppen (Bundesland Sachsen):
- 2014 Ausbildung bestanden
-2017 Beamter auf Lebenszeit
-seit der Laufbahnausbildung immer Vollzeit im Dienst
-letzten Regelbeurteilungen mind. oder über 10 Punkte; die Voraussetzungen für eine A7 sind also schon länger gegeben

Ist es eigentlich üblich, dass man die Beförderung selbst ein bisschen „anschubst“, indem man einen Antrag darauf stellt? Hört man immer wieder in der Kollegschaft. Ich habe es bisher gelassen.

Justiz oder Polizei? In größeren Behörden kann es gut sein, dass man immer wieder nach hinten rutscht, da zunächst die besser bepunkteten befördert werden. Bis man dann selbst dran wäre gibt es eine neue Beurteilung und alles geht von vorne los, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass es in der A6 so viel >11Pkt. geben wird.

Mit jeder Beförderungsrunde (in Sachsen meist April/Oktober) werden die Beförderungsvoraussetzungen eigentlich veröffentlicht bzw. die Gründe für Nichtbeförderung genannt, um einen Rechtsschutz zu ermöglichen. Frage im Zweifel einfach mal deinen Personalrat. Der hat normalerweise Einsicht in die Beförderungslisten. Ansonsten mal im Personalreferat nachfragen. Die Mitarbeiter/innen beißen grundsätzlich nicht.