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Höhergruppierung Tvöd Kommunen

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brian:

--- Zitat von: TreueTomate am 13.03.2024 19:09 ---Eine theoretische Frage hierzu in umgekehrte Richtung:

Ein AN wird in EG12 als X eingestellt. Er arbeitet lange Zeit in dieser Stelle hat aber immer die Aufassung
seine grenzenlos hochkomplexe Aufgabe erfordert EG25. Daraufhin reicht er einen Antrag zur Neubewertung an oder sonstiges und der Arbeitgeber kommt nach Prüfung zu dem Schluss, das es sich eigentlich nur um Arbeiten handelt die nach EG1 gezahlt werden sollten.

Was würde passieren?

Ich lese immer nur, das alle der Meinung sind, Ihre Arbeit ist zu niedrig bezahlt. Was würde aber passieren, wenn eine Überprüfung genau das Gegenteil bewirkt ? Hätte man sich damit selbst ins Bein geschossen?

--- End quote ---

Ist bei uns vor Jahren mal passiert noch zu BAT-Zeiten. Die Leute, die vor der Korrektur die Arbeit gemacht haben, haben ihr bisheriges Gehalt weiter bekommen. Neu dazugekommene nicht. Da ging es allerdings auch "nur" um Bewährungsaufstieg, der in der korrekten Beurteilung nicht zum Tragen kam.

In einem anderen Fall wurden der zu hoch bezahlten Kollegin andere Aufgaben übertragen und  sie musste das Amt wechseln.

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