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Telefonische Amtshilfe Melderegisterauskunft unter Behörden (EMAs, Polizei ...)

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emas:
Hallo,

darf eine Meldebehörde A einer anderen Meldebehörde B oder der Polizei oder einer anderen Behörde allgemein (Regierungspräsidium, Landkreis ...) telefonisch Auskünfte über eine Person erteilen, die in A gemeldet ist oder war, ob mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Danke.

Gruß

Faunus:
Warum sollte die Polizei und das Netzwerk der Meldebehörden nicht entsprechende Daten - aus entsprechenden Gründen z.B. strafrelevante - austauschen dürfen. In wie weit da wieder ein Beschluss durch "wen auch immer" vorgelegt werden muss...
Ob der Bürgermeister eines Dorfes/Hauptstadt Auskunft erhält, wage ich zu bezweifeln. Da verlangt man eher vom "Deliquenten" sein - wie auch immer geartetes - polizeiliche Führungszeugnis.

Ytsejam:

--- Zitat von: emas am 13.03.2024 11:38 ---Hallo,

darf eine Meldebehörde A einer anderen Meldebehörde B oder der Polizei oder einer anderen Behörde allgemein (Regierungspräsidium, Landkreis ...) telefonisch Auskünfte über eine Person erteilen, die in A gemeldet ist oder war, ob mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Danke.

Gruß

--- End quote ---

1. Natürlich darf sie das.
2. Bezieht sich die Frage auf das Telefon? Wegen Datenschutz? Dann muss man natürlich sicherstellen, dass es auch die Polizei/Meldebehörde ist, die da anruft. Wenn Polizei mit unterdrückter Nummer anruft, gibt es natürlich auch keine Daten. Dann halt per Dienstmail.

ElBarto:
Wegen Datenschutz gibt es das bei uns nur schriftlich. Fax bei belegbarer Nummer ist noch das höchste der Gefühle aber demnächst ja auch abgemeldet.

Organisator:

--- Zitat von: ElBarto am 15.03.2024 07:59 ---Fax
--- End quote ---

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