Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Inflationsausgleich/Erwerbsminderungsrente/Krankenstand??

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McOldie:
Ich muss meine Auffassung ergänzen.
De Fragesteller hat jetzt mitgeteilt, dass die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Sommer 23 gewährt wurde.
§ 22 Abs. 4 Satz 2 TV-L bestimmt, dass der Krankengeldzuschuss nicht über den Zeitpunkt zu zahlen ist, von dem an der Arbeitnehmer eine Rente bezieht. Diese Vorschrift  bestimmt auch, dass der Arbeitgeber auch die den Rentenbetrag übersteigenden Bezüge zurückfordern darf, er jedoch unter bestimmten Umständen von der Rückforderung absehen kann.
Der Anspruch auf Krankengeldzuschuss entfällt also ab dem Zeitpunkt, der im Rentenbescheid als Beginn der Rente ausgewiesen ist. Nicht von Bedeutung ist, wann der Rentenbescheid zugeht oder wann der Arbeitnehmer die erste Rentenzahlung ausgezahlt bekommt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, das durch die Qualifizierung der überzahlten Krankengeldzuschüsse als Vorschüsse, der Entgeltcharakter  verloren geht. (BAG vom 25.2.1993 – 6 AZR 334/91 ). Insoweit könnte die Bezügestelle die Auffassung vertreten, daß der Krankengeldzuschuss ab Sommer 2023 kein Entgelt im Sinne des Tarifrechts ist und die Voraussetzung des Tarifvertrages zum Inflationsausgleich (in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 (Referenzzeitraum) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben)

Faunus:

--- Zitat von: zapuntel am 18.03.2024 16:25 ---

EMR, die ich ab Sommer 23 bewilligt bekommen habe, dass weiß ich aber erst seit 6 Wochen.



--- End quote ---

Freu Dich doch einfach, dass der EMR-Antrag bewilligt wurde.

Es gibt Schwerbehinderte mit Schmerzen mit meheren bejahenden fachärztlichen Gutachten, die für eine Erwerbsminderungsrente sich aussprechen und laut medizinische Dienst nach deren "Fragebogen" arbeitsfähig sein sollen und nur über den Klageweg die Bewilligung erkämpft haben.

Du bekommst jetzt einen Batzen nachgezahlt, den Du dann zum Ausgleich der Rückzahlung des Krankengeldzuschusses verwenden kannst und ansonsten kommt jetzt die die monatl. Zahlung der EMR zuverlässig.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Glücklisch am 19.03.2024 09:43 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.03.2024 16:33 ---Schriftlich einfordern, Frist setzten, notfalls einklagen.

--- End quote ---

auf welcher Grundlage?

Bei EM-Rente besteht kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Somit keine Bezüge im Zeitraum.

--- End quote ---

Richtig. Sofern der TE sich nicht mißverständlich ausgedrückt hat, habe ich den SV zunächst mißverständlich aufgefasst. ;)

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