Autor Thema: [Allg] Sollte man in Deutschland Richter werden?  (Read 32502 times)

Freddy24

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Antw:[Allg] Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #90 am: 10.06.2024 22:44 »
Denk ich an den deutschen Rechtsstaat in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht. Die Richterschaft in Deutschland rekrutiert sich aus Kindern von  Kleinbürgern, denen der Status als Richter, der im Kleinbürgertum immer noch recht hoch ist, wichtiger ist als eine gute Besoldung. Vielleicht empfinden viele die Besoldung auch als ausreichend, weil sie diese an dem Einkommen ihrer Eltern (Aldikassiererin,LKW-Fahrer) bemessen.

Studienrat

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Antw:[Allg] Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #91 am: 11.06.2024 07:36 »
Na na na, keine Vorurteile.

Thomber

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Antw:[Allg] Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #92 am: 11.06.2024 13:01 »
Aldi-Mitarbeiter und Berufskraftfahrer bekommen, gemessen an ihren offiziellen Bildungsqualifikationen gar nicht so wenig Geld.  Gibt schlechtere Berufe!   

Woher kommt die Idee, dass öD-Juristen soche Eltern haben?  Dann wären diese Juristen zumindest reallitätsnah aufgewachsen ;)

Freddy24

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Antw:[Allg] Sollte man in Deutschland Richter werden?
« Antwort #93 am: 11.06.2024 20:54 »
Ich kenne keine soziologische Untersuchung zur Frage, aus welchen Gesellschaftsschichten sich Richter rekrutieren. Meine Aussage fusst auf meiner jahrzehntelange Erfahrung als Richter. Richter aus dem vermögenden Adel oder aus Unternehmerfamilien dürften kaum vorkommen. Selbst aus gutbürgerlichen Anwalts- oder Arztdynastien findet wohl niemand zum Richterberuf. Warum wohl? Ich möchte auch keineswegs Richter wegen Ihrer Herkunft herabsetzen. Ich halte die Herkunft aus kleinbürgerlichen Verhältnissen für nichts Ehrenrühriges. Ich selbst stamme auch aus diesen Verhältnissen (Vater Bankkaufmann, Mutter Hausfrau). Beide Eltern waren sehr stolz, dass es der Sohn zum Richter gebracht hatte. Und das ist es, was ich ansprechen wollte. Der aus kleinbürgerlichen Verhältnissen stammende Richter ist oftmals mit dem Gehalt zufrieden, weil er es an dem der Eltern misst. Das macht sich der Dienstherr zunutze, indem er das Gehalt der Richter an der äußerten verfassungsrechtlichen Mindestlohngrenze orientiert.