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Nein, Pensionen werden nicht zu 100% aus Steuern finanziert.
Sondern wie?
Beamte haben einen nicht unerheblichen Teil durch ihren eigenen Bruttolohn sowie durch Minderung der Gehaltserhöhungen in diverse Pensionfonds beigesteuert. Ein anderer Teil wird natürlich durch Steuergelder beigesteuert, wobei natürlich zu beachten ist, dass Beamte auch Steuern zahlen. Von einer "100%-Quote" zu sprechen ist daher Unwissen oder Polemik.
Puh, die Beziehung zwischen allgemeiner Steuerlast eines Beamten und der konkreten Zuführung zu einem Pensionsfonds halte ich für ziemlich indirekt. Und für Beamte von Kommunen ohne Pensinsrücklage dürfte sie zudem gar nicht gelten.
Auch der Versorgungsabschlag ist formal ja gerade kein eigener Beitrag, da entsprechend höhere Bezüge eben nie zugestanden haben. Aber selbst wenn man es anders beurteilte, wären es seit Einführung des Versorgubgsbschlags keine 5% an "eigenen Beiträgen" im Verhältnis zu 9% bei Arbeitnehmern - wobei das Ruhegehalt in etwa doppelt so hoch ausfällt wie die Leistung der GKV an den Angestellten.
Zum Versorgungsabschlag.:
Mit dem Versorgungsabschlag wird im Fall des vorzeitigen Ruhestands (vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze oder besonderen Altersgrenze) das Ruhegehalt gemindert. Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was dies mit Beiträgen von Beamten für eine Pensionsrücklage zu tun hat.
Zur Höhe der Pension im Vergleich mit der GKV:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Abgesehen davon, dass die Beamtenpension ein Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation darstellt, deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich müsste also die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. Desweiteren zählen bekanntlich Beamtenpensionen im Unterschied zu Renten steuerlich zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind daher wie Bezüge, Arbeitslohn oder jedes Gehalt steuerpflichtig. Pensionäre müssen aus ihrem bereits voll versteuerten Ruhegehalt auch weiterhin für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.
Zur Höhe der eigenen Beiträge der Beamtenschaft für die Versorgungsbezüge:
Ich veranschlage diese durchaus höher als 5%. Hier eine unvollständige Aufzählung von Maßnahmen des Staates, die jedoch leider gerne in Vergessenheit geraten:
Bereits in den 50er Jahren erfolgten zwei Kürzungen der Beamtenbesoldung von jeweils 7% mit der Begründung, „dass die Höhe der Besoldung mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten werden muss", was bedeutet, dass bei der Bemessung der Besoldung für aktive Beamte der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt wurde. Beamte haben folglich seither
durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Im Gesetz zur zweiten Kürzung war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "dass die Kürzung vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte“. Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, daraus tatsächlich Rücklagen zu bilden.
Mit Versorgungsreformgesetzen des Bundes und der Länder wurden seit 1998 Versorgungsrücklagen eingeführt, die dadurch finanziert wurden, dass Besoldungserhöhungen seither um jeweils 0,2 % verringert wurden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatz für die Beamtenversorgung um 3,25% gekürzt.
Anpassungen von Renten und Pensionen der letzten Jahre:
Rentenanpassungen West:
01.07.2022 5,35%
01.07.2023 4,39%
Nächste Anpassung: 01.07.2024
Pensionserhöhungen Land Baden-Württemberg:
01.01.2021 1,4%
01.12.2022 2,8%
nächste Anpassung:
01.11.2024 3,6%