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[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen

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Kingrakadabra:
Eine Verkürzung der Arbeitszeit wäre Utopie und eigentlich auch nicht begründbar. Der Beamte im selben Büro würde dann ja jeden Monat 5 Stunden mehr als der Angestellte malochen.

Wieso wird das mit dem Weihnachtsgeld "rausgehauen" Die Höhe ist doch bekannt und kann dementsprechend ausgerechnet werden?

So schlecht ist der Beamtenstatus wahrlich nicht. ;)

Rentenonkel:

--- Zitat von: Tigerente am 17.03.2024 20:56 ---Hallo zusammen,

hier der Fragensteller

Weshalb ich die Frage gestellt habe ist folgende:
Ich werde in zwei Jahren verbeamtet und freue mich darauf.
Nun bin ich am überlegen ob es nicht besser wäre im Angestelltenverhältnis bleibe.

Wenn man in als „neuer“ Beamter dann in die RV zahlen müsste wäre es ja bescheuert, weil es ja dann Kollegen gäbe welche vielleicht ein paar Jahre vorher verbeamtet wurden und dann mehr Geld verdienen.

Meiner Meinung nach eh fraglich ob die Pension so hoch bleibt

 

--- End quote ---

Hubertus Heil hat gesagt, dass er sich eine Reform nach dem Modell Österreichs vorstellen könnte.

Dieses Modell ist jedoch anders, als viele glauben. So wurde in Österreich neben den bisherigen Säulen der Rentenversicherung eine weitere Säule eingeführt: Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete.

In dieser Säule sind Beamte nicht pflichtversichert, dennoch müssen sie sukzessive einen Eigenbeitrag mit einzahlen. Das hängt ab vom Geburtsdatum und auch vom Zeitpunkt der erstmaligen Verbeamtung. Zusätzlich zu diesem Eigenbeitrag muss auch der Dienstherr einen Beitrag leisten.

Die Einnahmen kommen allerdings nicht der Sozialversicherung zugute, sondern werden dem österreichischen Bundesbudget zugerechnet. Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete legt das Geld also wieder beim Staat als Darlehen an. Über diesen Umweg profitiert die Versicherungsanstalt davon, dass sie zunächst Gelder einnimmt, ohne tatsächlich Ausgaben zu produzieren. Die jetzigen Alt-Pensionäre müssen von den österreichischen Dienstbehörden zusätzlich alimentiert werden. Bei denjenigen, die teilweise eingezahlt haben, gibt es eine komplizierte Mischberechnung.

Beamte erhalten dafür einen Ruhegenuss vom Staat und leisten dafür einen Beitrag in der Höhe von 12,55 % ihrer Bemessungsgrundlage. Diese besteht aus dem Gehalt und den als ruhegenussfähig erklärten Zulagen (ohne Höchstgrenze). Der Ruhegenuss beträgt für jedes ruhegenussfähige Dienstjahr 2,2222% der RGB; mit 45 Jahren werden 100% der RGB erreicht. (Vorher lediglich 80 %). Da mit dem Eigenbeitrag auch eine spürbare Verbesserung in der Altersvorsorge erreicht wurde, hat man auch die Beamten mit ins Boot geholt.

Angestellte zahlen dagegen nur 10,25 % von ihrem Brutto, erhalten dafür allerdings auch weniger Rente. Pro Versicherungsjahr werden lediglich 1,78 % der Berechnungsgrundlage für die Rentenberechnung berücksichtigt.

Allerdings ist das System so ausgelegt, dass (ähnlich wie bei uns die VBL) der Dienstherr durch seinen Beitrag die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen muss. Österreich erhofft sich, dass die zusätzlichen Beiträge in Zukunft durch wegfallende Alt Pensionen aufgefangen werden können. Abwarten, ob die Rechnung aufgeht.

Ein solches Umschichten könnte daher für größere Akzeptanz in der Bevölkerung für höhere Alterseinkünfte sorgen (die Beamten haben ja mehr eingezahlt), dient auch der Transparenz und dient auch, vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG, dem Umgehen der Schuldenbremse.

Dann müssten allerdings in D voraussichtlich die Bruttobezüge der Beamten steigen, damit das Ausmaß der Unteralimentation nicht noch größer wird. Bei einer Verbesserung der staatlichen Altersbezüge würden allerdings die vom BVerfG angesetzten Ausgaben für die zusätzliche Altersvorsorge wegfallen und somit müssten die Dienstherrn diesen Eigenbeitrag nicht vollständig, aber dennoch in wesentlichen Teilen ausgleichen.

Die Gesamtversorgung eines Pensionärs darf durch eine solche Reform jedenfalls nicht weniger werden.

semper fi:
Verrückte Idee, wie wäre es, wenn man in der Politik erstmal über solch einfache Sachen wie Beitragsbemessungsgrenze nachdenkt, ehe man die Beamten in die RV einzahlen lässt? Es könnten aber auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten in die RV einzahlen, die zahlen nämlich fast alle in ihre eigenen Versorgungskammern ein und nicht in RV. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht und man nebenher noch mit solch bekloppten Ideen ein paar Wählerstimmen bekommt, da das Wahlvolk eben einfach nicht Bescheid weiß.

Organisator:

--- Zitat von: semper fi am 20.03.2024 14:45 ---Verrückte Idee, wie wäre es, wenn man in der Politik erstmal über solch einfache Sachen wie Beitragsbemessungsgrenze nachdenkt, ehe man die Beamten in die RV einzahlen lässt? Es könnten aber auch Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten in die RV einzahlen, die zahlen nämlich fast alle in ihre eigenen Versorgungskammern ein und nicht in RV. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht und man nebenher noch mit solch bekloppten Ideen ein paar Wählerstimmen bekommt, da das Wahlvolk eben einfach nicht Bescheid weiß.

--- End quote ---

Die Beitragsbemessungsgrenze passt doch zur Rentenlogik. Jeder soll für seine Rente vorsorgen müssen, ab einer gewissen Höhe geht man davon aus, dass eine ausreichende Rentenhöhe erreicht ist. Darüber hinaus kann man - wenn man will - privat vorsorgen. Höhere Beiträge würden dann auch eine höhere Rentenleistung nach sich ziehen.

Die Leistungen der GRV außerhalb der Rentenleistungen stehen allen gleich - unabhängig von der Beitragshöhe - zur Verfügung.

Rentenonkel:
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente auf eine breitere Basis zu stellen, wird immer wieder gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder zumindest auszuweiten. Eine Abschaffung oder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Beitragszufluss aktuell zwar stark erhöhen, gleichzeitig aber auch Ansprüche generieren, die zukünftig bedient werden müssen.

Dadurch, dass die Rentenversicherung ein Umlageverfahren ist, bedeutet eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage zunächst eine Senkung des Beitragssatzes. Auch der aktuelle Rentenwert, der für die Höhe der ausbezahlten Renten maßgeblich ist und jetzt zum 01.07. wieder erhöht wird, bestimmt sich durch eine im Gesetz fixierte Formel. Durch eine höhere Bemessungsgrundlage würde der Durchschnittsverdienst steigen. Diese Steigerung würde im darauffolgenden Jahr wiederum eine stärkere Rentenerhöhung bedeuten.

Durch den gestiegenen Rentenwert würden somit zunächst alle aktuellen Rentenbezieher profitieren.

Entlastet würden zudem die aktuellen Beitragszahler mit Einkommen unter der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze sowie der Bundeshaushalt. Mittel- und langfristig müssen die höheren Ansprüche aber bedient werden, es stellt sich dabei lediglich die Frage, ob die zusätzlichen Ausgaben wieder über höhere Beitragssätze und damit durch eine stärkere Belastung der zukünftigen Beitragszahler, oder über eine Erhöhung der Bundeszuwendungen an die Rentenversicherung und damit von der Allgemeinheit finanziert werden.

Steigende Beitragssätze wirken sich aber auch wieder dämpfend auf den Anstieg des Rentenwertes aus. Zwar kann dieser aufgrund einer Schutzklausel nicht sinken, aber die rechnerisch erforderliche Senkung des Rentenwerts wird durch nachfolgend geringere Rentenwertsteigerungen dann „nachgeholt“. Insoweit führt ein infolge der höheren Belastungen steigender Beitragssatz auch zu einem geringeren Rentenwert. Insgesamt wirkt sich somit eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage nicht intergenerational neutral aus, denn während heutige Rentner davon profitieren, werden sowohl künftige Beitragszahler als auch künftige Rentner hierdurch in der Tendenz zusätzlich belastet.

Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze scheint daher nicht der richtige Weg zu sein.

Die Idee, auch Beamte zu einer eigenen Vorsorge zu verpflichten, ist eher ein Sinnbild politischer Kompromisse. Die SPD plädiert seit Jahren für eine generelle Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Dieser Personenkreis hat ein siebenfach höheres Risiko im Alter von Armut betroffen zu sein als ein Arbeitnehmer. Politisch ließ sich diese Forderung in der Vergangenheit mit der CDU nicht durchsetzen.

In der Ampel versucht man es erneut. Vermutlich fordert die eine oder andere Ampelpartei im Gegenzug, auch für Beamte ein Versorgungswerk mit einer Pflichteinzahlung einzuführen. So könnte man die Schuldenbremse umgehen, ein Schelm, wer dabei böses denkt.

Mit diesem politischen Kompromiss wahren alle Ihre Gesichter, es ist auf einmal wie durch Zauberhand mehr Geld da und jeder kann den politischen Kompromiss seinen Wählern gut verkaufen.

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