Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamte sollen in Rentenversicherung einzahlen
MoinMoin:
Danke und intergenerational ist ein schönes Wort. 8)
cyrix42:
--- Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 15:23 ---Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente auf eine breitere Basis zu stellen, wird immer wieder gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder zumindest auszuweiten. Eine Abschaffung oder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Beitragszufluss aktuell zwar stark erhöhen, gleichzeitig aber auch Ansprüche generieren, die zukünftig bedient werden müssen.
--- End quote ---
Ja und nein. Man kann sich durchaus ein System denken, in welchem der Gegenwert zusätzlicher Ansprüche degressiv mit der Höhe der Einzahlungen abnimmt, also z.B. "Respektrente" mit Faktor 1,5 für die ersten paar Euro Rentenbeiträge, dann "normale Rente" mit Faktor 1,0 für die Mittelschicht und "Solidarbeiträge" mit Faktor 0,5 für die Besserverdienenden.
Die unterschiedliche Gewichtung mit der "Respektrente" gibt es ja schon...
Rentenonkel:
--- Zitat von: cyrix42 am 21.03.2024 08:28 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 15:23 ---Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente auf eine breitere Basis zu stellen, wird immer wieder gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder zumindest auszuweiten. Eine Abschaffung oder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde den Beitragszufluss aktuell zwar stark erhöhen, gleichzeitig aber auch Ansprüche generieren, die zukünftig bedient werden müssen.
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Ja und nein. Man kann sich durchaus ein System denken, in welchem der Gegenwert zusätzlicher Ansprüche degressiv mit der Höhe der Einzahlungen abnimmt, also z.B. "Respektrente" mit Faktor 1,5 für die ersten paar Euro Rentenbeiträge, dann "normale Rente" mit Faktor 1,0 für die Mittelschicht und "Solidarbeiträge" mit Faktor 0,5 für die Besserverdienenden.
Die unterschiedliche Gewichtung mit der "Respektrente" gibt es ja schon...
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Eine unterschiedliche Bewertung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge unterliegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Die Rente ist daher nur solange verfassungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Rentner im Laufe seines Rentendaseins mindestens die eingezahlten Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) zurück erhält.
Wenn man Besserverdienende durch einen geringeren Faktor schlechter stellen würde, könnte man dieses Ziel nicht mehr erreichen und die gesetzliche Rente wäre nicht mehr verfassungsgemäß.
Diejenigen, die einen Grundrentenzuschlag erhalten (Respektrente), weil sie mehr als 33 Jahre eingezahlt haben, haben diese Voraussetzung übererfüllt.
So komisch es sich anhören mag: Geringe Renten aus sozialpolitischen Gründen aufzustocken ist dagegen legitim, auch bei der Anerkennung von versicherungsfremden Leistungen (wie der Mütterrente) hat der Gesetzgeber einen großen Spielraum. Diese versicherungsfremden Leistungen werden nicht durch die Beitragszahler sondern den Bundeszuschuss finanziert.
cyrix42:
Naja, man muss es natürlich besser verkaufen. Dann gibt es eben eine Höherwertung mit Faktor 3 für die Beiträge bis 0,5 * Durchschnittsverdienst, mit dem Faktor 2 von dort bis 1,5 * Durchschnittsverdienst und darüber mit Faktor 1; und der eigentliche Wert eines Rentenpunkts wird halbiert.
Die unterschiedliche Gewichtung gibt es auch jetzt schon; insofern wäre das kein Systembruch.
Rentenonkel:
Ein Grundpfeiler der gesetzlichen Rente in Deutschland ist seit 1957 das sogenannte Äquivalenzprinzip: Jeder Euro, der von Versicherten und Arbeitgebern in die Rentenkasse eingezahlt wird, erzielt den gleichen Anspruch an monatlichen Rentenzahlungen im Alter.
Die von Dir behauptete, unterschiedliche Gewichtung gibt es nicht.
Daher wäre die Umsetzung Deines Vorschlages, egal wie man ihn verkauft, ein Systembruch und vom Grundgesetz nicht gedeckt.
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