[BY] LlbG Bayern - Art. 39 I Nr. 1 LlbG i.V.m. Anlage 1 - Schwerpunktbemessung

Begonnen von 2039nf22, 09.04.2024 19:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

2039nf22

Guten Abend zusammen,
eine Frage zum Landeslaufbahngesetz Bayern. Für Nicht-Regelbewerber wird hinsichtlich der Qualifikationsvoraussetzungen auf Anlage 1 des LlbG verwiesen. Darin aufgelistet sind die verschiedenen fachlichen Schwerpunkte. Wie bemisst sich der Schwerpunkt von z.B. einem Hochschulstudium? Wird es an den jeweiligen Abschlussbezeichnungen festgemacht (Science, Arts, Engineering, etc.)? Wie sieht es beispielsweise in Studiengängen aus, wo gemischte Inhalte Gegenstand des Studiums sind? Ggf. sogar innerhalb von Modulen eine Mischung von Thematiken gegeben ist?

Danke Euch!

Noah