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[Allg] Verzweiflung PKV - Tipps?

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Knucki:
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber darf man nicht nur innerhalb von einen halben Jahr nach der Verbeamtung von der freiwlligen GkV in die PKV wechseln? Die Öffnungsaktion gilt doch auch nur zeitlich befristet. Oder irre ich mich?

Gewerbler:

--- Zitat von: Knucki am 14.03.2024 11:20 ---Ich bin mir nicht ganz sicher, aber darf man nicht nur innerhalb von einen halben Jahr nach der Verbeamtung von der freiwlligen GkV in die PKV wechseln? Die Öffnungsaktion gilt doch auch nur zeitlich befristet. Oder irre ich mich?

--- End quote ---

Soweit ich weiß darfst du jederzeit wechseln, aber hast dann eben die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse zu beachten. Könnten dann 3 Monate sein oder was weiß ich.
Die Öffnungsaktion gilt dagegen nur 6 Monate nach der Verbeamtung. Wenn die rum sind, muss man halt regulär rein kommen - oder eben nicht.

PushPull:

--- Zitat von: Sonne19 am 14.03.2024 08:09 ---Andere wie z.B. Signal Iduna, DBV erheben sehr hohe Risikozuschläge, sodass ich bei Beiträgen von ca. 430 € pro Monat wäre, was mir definitiv zu viel ist.
--- End quote ---

Um welche Besoldungsstufe geht es denn? Die PKV lohnt sich auch bei derartigen Beiträgen in höheren Besoldungsstufen. Manchmal sogar, wenn man nur die AN-Beiträge vergleicht. In dem Fall, dass keine pauschale Beihilfe greift, rechnet die sich eigentlich immer. AN+AG-Beiträge sind mittlerweile in höheren Besoldungsstufen deutlich höher.

Trautmann85:
Das mit den Analogleistungen bzw. der Nichtübernahme dieser habe ich schon häufiger gehört und gelesen und auch schon selber in meiner PKV gesagt bekommen. Ist im Grunde aber nicht korrekt (und habe es auch durchgesetzt bekommen in meiner PKV), da das GOZ eine Abrechnung auf diese Weise selbst vorsieht. Hier z.B. bzgl. Zahnleistungen:

"Selbständige zahnärztliche Leistungen, die erst nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen berechnet werden."

Insofern sind solche Leistungen in der Auffangklausel versichert. Nicht versichert ist nur, wenn der Arzt da wilde Abrechnungen anfertigt oder extreme Hebesätze nimmt. Die Debeka ist eben eine Versicherung und will hier und da sicher gerne sparen.

Übrigens, da das hier noch keiner erwähnt hat, man sollte im Falle eines Wechsels auch die Altersrückstellungen des Tarifs beachten. Die sind nicht komplett zum neuen Versicherer übertragbar. Ein Teil davon verbleibt beim alten Versicherer. Ist hier z.B. etwas ausführlicher erklärt: https://www.versicherungen-online.de/pkv/ratgeber/altersrueckstellung/

Das ist auch ein Grund, warum ich bei meiner Versicherung immer lieber versuche mein Recht durchzudrücken, statt einfach eine neue Versicherung zu suchen - mal davon abgesehen, dass ich auch schon das eine oder andere Wehwehchen über die Jahre angesammelt habe.  ::)

Saxum:
Die Kolleg*innen haben sich ja bereits dazu geäußert, ich würde hier aber noch darauf ansprechen, dass es noch die Möglichkeit des Basistarifs gibt. Der ist auf den Höchstsatz der GKV gedeckelt und da du selbst natürlich keine Altersrückstellungen hast, würde dieser für dich momentan bei 50% Beihilfe ich glaube grob 455,11 € bzw. bei 70% Beihilfe 273,06 € inkl. Privater Pflegeversicherung.

Der Basistarif leiste analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings mit gedeckelten Sätzen die in einer zulässigen abweichenden Vereinbarung weiter niedriger gesetzt wurde als das Gesetz zum Basistarif vorsieht.

Für einen Beamten bedeutet das etwa dass eine Rechnung zum 2,3 fachen Satz von der Beihilfe auch zu 2,3 fachen Satz erstattet wird aber vom Basistarif dann mit 1,2 fachen Satz. Also am Beispiel von 100 Euro bei 50% Beihilfe entspräche das eine Erstattung von 50 € durch die Beihilfe und 26,09 € durch den Basistarif der PKV. 23,09 € ist der "Eigenanteil" den man selbst zahlen müsste und ggf. bei der Steuererklärung als krankheitsbedingte Kosten geltend machen kann.

https://www.privat-patienten.de/beitraege/was-sie-ueber-den-basistarif-wissen-sollten/

Jedoch ich persönlich würde davon abraten in diesen zu wechseln, bzw. diese Option nur als "letzte Möglichkeit" erwägen, denn wie man an den Beiträgen (ohne bisherige Altersrückstellungen) sieht könnte eine Normalversicherung einschließlich Risikozuschlag daher zwar nicht unbedingt günstiger aber erheblich "umfangreicher" sein.

Der Basistarif ist per se an und für sich gut (mal von den abweichenden Sätzen abgesehen) und sollte auf dem Niveau der GKV alles soweit gut erstatten, jedoch tun sich die PKVen mit dem Basistarif schwer und Ärzt*innen wissen oft nicht wie man auf diesen reagieren soll. Hier gälte schlichtweg: Kassenarzt sein, GKV Leistungen erbringen, aber eine PKV Rechnung ausstellen - bestenfalls zum Basistarifsatz, jedoch ist "über" Basistarif-Sätzen erlaubt. Diese "Mehrkosten" (nicht GKV-Leistung (IGEL Leistung) bzw. über Basistarif-Satz) werden aber PKV Seitig halt eben nicht erstattet.

In den sollte man meines Erachtens nur wechseln, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und selbst mit Beihilfe die monatlichen Beitragskosten unverhältnismäßig hoch wären und ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG und/oder der Verzicht auf "unnötige Luxusleistungen" keine Verbesserung bringt.

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