Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Micolash:
--- Zitat von: RsQ am 14.03.2024 11:12 ---
--- Zitat von: Micolash am 14.03.2024 09:21 ---Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
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Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.
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War eine Maßnahme um mehr Freiwillige zu finden, da sich sonst kaum einer meldete und "verlost" wurde. Jetzt gibt es mehr als genug :)
VielUnterwegs:
--- Zitat von: RsQ am 14.03.2024 11:12 ---Dann ist es mies organisiert. Egal, ob ehrenamtlich oder "zwangs-abgeordnet": Einen Wahltag plant man doch im Zweischicht-System, bei dem zur Auszählung dann alle da sind? Also wer dort durchgehend 10-14 Std. vor Ort, macht m. E. etwas falsch ...
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Was heißt mies organisiert - bei einer kleinen Kommune muss jeder ran und bei drei Wahlen auf einmal wird es eben mal später. Was heißt denn "Erfrischungsgeld" und warum gibt es genau bei so einem wichtigen Ereignis nicht einheitliche Regeln via TVÖD?!? Das wäre auch mal ein Punkt für die anstehenden Verhandlungen!
Schokokeks:
Nein, wäre es nicht
Erfrischungsgeld bekommen idR die ehrenamtlichen Wahlhelfer
VielUnterwegs:
--- Zitat von: Schokokeks am 14.03.2024 17:01 ---Nein, wäre es nicht
Erfrischungsgeld bekommen idR die ehrenamtlichen Wahlhelfer
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Was wäre nicht und warum?
Auf welche Bezahlung haben dann Verwaltungsmitarbeiter am Wahltag gesetzlichen Anspruch?
BAT:
--- Zitat von: BAT am 14.03.2024 10:56 ---Welche Tätigkeit wird denn genau verlangt? Da gibt es einige verschiedene Konstellationen?
10 bis 14 Stunden machen eigentlich nur jene, die hauptamtlich für die Wahl zuständig sind, also nicht Stimmzettel annehmen oder sie zählen.
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