Autor Thema: Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag  (Read 5847 times)

Schokokeks

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #15 am: 15.03.2024 07:17 »
Was wäre nicht und warum?

ein Punkt für die anstehenden Verhandlungen

Auf welche Bezahlung haben dann Verwaltungsmitarbeiter am Wahltag gesetzlichen Anspruch?

siehe hier

Entweder als Ehrenamt per Unkostenbeitrag oder als Arbeitszeit mit Sonn- und ggf. Nachtzuschlag.

Kommunalgenie

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #16 am: 15.03.2024 07:47 »
Also in manchen Kommunen hier würde ich gern arbeiten :D

Die Leute in den Wahllokalen üben ein Ehrenamt aus. Hier gibt es einen Urlaubstag (wohlwollen) und das Erfrischungsgeld.
Mitarbeiter in der Verwaltung erhalten die gearbeiteten Stunden auf ihr Zeitkonto. Dabei wird auch die Arbeitszeit von 10 Stunden keinesfalls überschritten. Lediglich als Wahlleitung bin ich den ganzen Tag da.
Weitere Bezahlungen verstoßen gegen eine sparsame Haushaltsführung.

VielUnterwegs

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #17 am: 15.03.2024 08:53 »
Mitarbeiter in der Verwaltung erhalten die gearbeiteten Stunden auf ihr Zeitkonto. Dabei wird auch die Arbeitszeit von 10 Stunden keinesfalls überschritten. Lediglich als Wahlleitung bin ich den ganzen Tag da.

Und wo kann ich das nachlesen? Bei mir in der Kommune wollen sie mir den Sonntag fix mit 70€ bezahlen - als Verwaltungsmitarbeiter und nicht im Wahllokal! Ich bräuchte da etwas handfestes - das Argument "das wird schon immer so gemacht" lasse ich nicht zählen!

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #18 am: 15.03.2024 09:10 »
Was wird hier geschrieben? Es ist immer noch nicht geklärt, ob er ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist.

Ehrenamtlich: (z. B. Berufung durch den AG): kein Anspruch auf irgendwas

Hauptamtlich: die ganz normalen Regelungen wie für eine Arbeit am Sonntag, sicherlich ohne Schnittchen, Zusatzurlaub, Verlosung, etc.

VielUnterwegs

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #19 am: 15.03.2024 09:13 »
Was wird hier geschrieben? Es ist immer noch nicht geklärt, ob er ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist.

Hauptamtlich!

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #20 am: 15.03.2024 09:30 »
Dann ist es deine ganz normale Arbeit, die auf einem Sonntag stattfindet, mit Zuschlag. Begrenzt auf die 10 Stunden (einige sehr hier bevorzugt Beamte ein) und der Abstand von 11 Stunden Ruhepause zum Montag muss eingehalten werden.

Essen gehen, Pipi machen, Nase putzen wie üblich in eigener Zuständigkeit und Kosten.

VielUnterwegs

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #21 am: 21.03.2024 09:40 »
Es gibt Neuigkeiten: Ich wurde von 15-22Uhr als stellv. Briefwahlvorsteher berufen und bekomme dafür "Erfrischungsgeld", laut Satzung. Zudem muss ich aber von morgens 8Uhr bis dahin die gesamte EDV hochfahren und Vorbereitungsarbeiten durchführen. Ich werde als morgens ganz normal anstempeln und dann ab 15Uhr abstempeln und mein Ehrenamt in Anspruch nehmen -so der Plan. Irgendwelche Einwände?

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #22 am: 21.03.2024 10:26 »
Nein, warum auch?

XLS

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #23 am: 22.03.2024 14:12 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Kommunalgenie

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #24 am: 22.03.2024 14:37 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #25 am: 22.03.2024 17:21 »
Dann bin ich mal gespannt, wer die ganzen anderen Wahlhelfer bezahlt?

Für Jochen sein Arbeitgeber, Tischlermeister Prollo & Söhne?

XLS

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #26 am: 22.03.2024 19:57 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

XLS

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #27 am: 22.03.2024 20:07 »
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

War eine Maßnahme um mehr Freiwillige zu finden, da sich sonst kaum einer meldete und "verlost" wurde. Jetzt gibt es mehr als genug :)


....wer ordentlich bezahlt, hat auch genügend Personal. Super!!!

Badener

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #28 am: 22.03.2024 21:47 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

Warum sollte ich am meinem Arbeitsort ehrenamtlich Wahldienst leisten, wenn ich wo anders wohne und kein Bürger der entsprechenden Stadt bin?

Ich finde es einfach dreist, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer versucht über das Ehrenamt als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen. Sollen sie doch Sonntagsarbeit mit Zuschlägen usw. anordnen.

KlammeKassen

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #29 am: 23.03.2024 10:03 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

Warum sollte ich am meinem Arbeitsort ehrenamtlich Wahldienst leisten, wenn ich wo anders wohne und kein Bürger der entsprechenden Stadt bin?

Ich finde es einfach dreist, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer versucht über das Ehrenamt als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen. Sollen sie doch Sonntagsarbeit mit Zuschlägen usw. anordnen.

Dito. Ist bei mir auch so. Wohne in einem ganz anderen Ort als in dem, in dem ich arbeite. Bei uns gab es jetzt allen Ernstes eine Email, dass dieses Jahr das Erfrischungsgeld FREIWILLIG vom Arbeitgeber von 25 auf 40 Euro aufgestockt wurde..... einfach lächerlich, wenn man hört, was andere dafür bekommen.

Bei uns gibt es weder Arbeitszeit, noch Feiertagszuschlag, noch Urlaubstag/Gleitzeit als Ausgleich dafür.
Wenn man sowas mal anbieten würde, würden sich auch zumindest ein paar mehr bereit erklären. So gibt es ständig wieder Bettel-Emails und zum Schluss werden Leute zwangsverpflichtet....
Auf Antrag gibt es wohl immerhin noch die Fahrtkosten erstattet... wuhu 8) 8)