Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Schokokeks:
--- Zitat von: VielUnterwegs am 14.03.2024 18:57 ---Was wäre nicht und warum?
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ein Punkt für die anstehenden Verhandlungen
--- Zitat von: VielUnterwegs am 14.03.2024 18:57 ---Auf welche Bezahlung haben dann Verwaltungsmitarbeiter am Wahltag gesetzlichen Anspruch?
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siehe hier
--- Zitat von: Johann am 14.03.2024 08:23 ---Entweder als Ehrenamt per Unkostenbeitrag oder als Arbeitszeit mit Sonn- und ggf. Nachtzuschlag.
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Kommunalgenie:
Also in manchen Kommunen hier würde ich gern arbeiten :D
Die Leute in den Wahllokalen üben ein Ehrenamt aus. Hier gibt es einen Urlaubstag (wohlwollen) und das Erfrischungsgeld.
Mitarbeiter in der Verwaltung erhalten die gearbeiteten Stunden auf ihr Zeitkonto. Dabei wird auch die Arbeitszeit von 10 Stunden keinesfalls überschritten. Lediglich als Wahlleitung bin ich den ganzen Tag da.
Weitere Bezahlungen verstoßen gegen eine sparsame Haushaltsführung.
VielUnterwegs:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.03.2024 07:47 ---Mitarbeiter in der Verwaltung erhalten die gearbeiteten Stunden auf ihr Zeitkonto. Dabei wird auch die Arbeitszeit von 10 Stunden keinesfalls überschritten. Lediglich als Wahlleitung bin ich den ganzen Tag da.
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Und wo kann ich das nachlesen? Bei mir in der Kommune wollen sie mir den Sonntag fix mit 70€ bezahlen - als Verwaltungsmitarbeiter und nicht im Wahllokal! Ich bräuchte da etwas handfestes - das Argument "das wird schon immer so gemacht" lasse ich nicht zählen!
BAT:
Was wird hier geschrieben? Es ist immer noch nicht geklärt, ob er ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist.
Ehrenamtlich: (z. B. Berufung durch den AG): kein Anspruch auf irgendwas
Hauptamtlich: die ganz normalen Regelungen wie für eine Arbeit am Sonntag, sicherlich ohne Schnittchen, Zusatzurlaub, Verlosung, etc.
VielUnterwegs:
--- Zitat von: BAT am 15.03.2024 09:10 ---Was wird hier geschrieben? Es ist immer noch nicht geklärt, ob er ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist.
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Hauptamtlich!
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