Autor Thema: Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag  (Read 5830 times)

MoinMoin

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #30 am: 23.03.2024 10:06 »
So ganz habe ich das noch nicht kapiert.
Jeder Bürger der Gemeinde kann doch dazu verdonnert als Wahlhelfer zu fungieren, oder?
Mit welchem Recht kann der AG jemanden dazu verdonnern, als solcher zu fungieren, wenn er nicht in der Gemeinde ist?

Badener

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #31 am: 23.03.2024 10:38 »
Die meisten Wahlgesetze legen fest, dass wahlberechtigte Bürger und Gemeindebedienstete in die ehrenamtliche Wahlvorstände bzw. als Wahlhelfer berufen werden können. Und die Gemeinde gehen dann halt den bequemen Weg und ziehen vorrangig die einen Mitarbeiter heran und sparen über das Ehrenamt noch an der Bezahlung.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #32 am: 23.03.2024 10:40 »
Es gibt Wahlhelfer im Lokal.
Es gibt Wahlhelfer für die Briefwahl. Hier zählen wir für den ganzen Landkreis aus, meist Bezirke, in denen man selbst nicht wohnt.
Und es gibt die Hauptamtlichen, die die ganze Wahl bereits jetzt vorbereiten und auch am Wahltag hauptamtlich da sind.

Und wegen einem Sonntag soll man sich nicht so anstellen. Gut wäre es jedoch, wenn Leute mit Bereitschaftsdienst nicht mit eingebunden werden. Was bei uns nicht der Fall ist. Mit dem Ergebnis, dass ich auchmal fast 20 Tage am Stück immer was mit Arbeit zu tun hatte.

Dennoch sollten wir froh sein über das Geschehen, schauen wir doch mal nach Russland...

Badener

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #33 am: 23.03.2024 10:56 »
Es ist ein Sonntag bei dem mein Arbeitgeber mich für einen einstelligen Stundenlohn als billige Arbeitskraft "missbraucht".

Sehe ich beim besten Willen nicht ein. Wenn mich mein Wohnort als Bürger als Wahlhelfer beruft, übernehme ich dieses Ehrenamt gerne. Aber nicht an meinem Arbeitsort, mit dem noch außer 39h pro Woche nix am Hut haben.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #34 am: 23.03.2024 11:00 »

Sehe ich beim besten Willen nicht ein. Wenn mich mein Wohnort als Bürger als Wahlhelfer beruft, übernehme ich dieses Ehrenamt gerne. Aber nicht an meinem Arbeitsort, mit dem noch außer 39h pro Woche nix am Hut haben.

Dann mach das doch freiwillig an deinem Wohnort. Diese Personen sind bei uns bei der Berufung durch den Arbeitgber raus. Wie sollte es auch anders sein?

TV-Ler

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #35 am: 23.03.2024 13:42 »
Vielleicht sollte man einfach eine gesetzliche Residenzpflicht für Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen Einführen?
Natürlich mit einer Übergangsfrist von einem Jahr oder so, in der die auswärtigen Mitarbeiter Gelegenheit haben, in die Kommune umzuziehen, in der sie arbeiten. Wer nicht umzieht, dessen AV endet per Gesetz...
Schon gibt's kein Genöle mehr ala "Was erlaube Arbeitgeber an Wahlsonntagen..."  8)

MoinMoin

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #36 am: 23.03.2024 18:20 »
 ::) ;D

XLS

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #37 am: 25.03.2024 10:19 »
Die meisten Wahlgesetze legen fest, dass wahlberechtigte Bürger und Gemeindebedienstete in die ehrenamtliche Wahlvorstände bzw. als Wahlhelfer berufen werden können. Und die Gemeinde gehen dann halt den bequemen Weg und ziehen vorrangig die einen Mitarbeiter heran und sparen über das Ehrenamt noch an der Bezahlung.

...die mögliche Berufung / Verpflichtung zur Teilnahme an Wahlhelfertätigkeiten ist theoretisch gegeben. Nur hapert es an der Praxis. Die Bereitschaft der Mitarbeiter für ein Ehrenamt als Wahlhelfer scheint rückläufig zu sein. Eine Berufung gegen den Willen der Mitarbeiter könnte unangenehme Folgen haben, z. B. dass die Wahlen nicht abgesichert sind, weil die Zwangsverpflichteten womöglich vermehrt Krankenscheine vorlegen oder dass die Wahlen mangels Interesse nicht korrekt ablaufen (z. B. Verstoß gegen das Wahlgeheimnis durch eingeschränkte Ordnung im Wahllokal, fehlerhafte Auszählungen).

Zumindest die Wahlvorstände sollten von den Kommunalverwaltungen hauptamtlich mit entsprechender Überstundenvergütung / Sonntagszuschlägen eingesetzt werden. 

Kommunalgenie

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #38 am: 25.03.2024 11:09 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #39 am: 25.03.2024 12:00 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

Wahlen und Wahlhelfertum hat nicht zuerst etwas mit Beschäftigten des öD zu tun - es ist ein Ehrenamt. Und wenn man z.B. wie bei der letzten Wahl in Berlin das Erfrischungsgeld mal erfrischend erhöht, ists auch kein Problem, ausreichend Ehrenamtler zu finden.

Kommunalgenie

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #40 am: 25.03.2024 12:50 »
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

Wahlen und Wahlhelfertum hat nicht zuerst etwas mit Beschäftigten des öD zu tun - es ist ein Ehrenamt. Und wenn man z.B. wie bei der letzten Wahl in Berlin das Erfrischungsgeld mal erfrischend erhöht, ists auch kein Problem, ausreichend Ehrenamtler zu finden.

Da bin ich vollkommen bei dir. Das Ehrenamt stärken ist für mich aber was anderes als Überstunden und Feiertagszuschläge auszuzahlen.
Und wenn die Ehrenamtler ein wenig mehr Erfrischungsgeld, viel Unterstützung, eine Kaffeemaschine und eine Schnittchenplatte bekommen, sind die meisten rundum zufrieden.

XLS

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #41 am: 26.03.2024 08:29 »
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.


Kommunalgenie

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #42 am: 26.03.2024 09:38 »
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Mag in Großstädten anders sein, aber bei uns finden sich genügend.
Gibt es diese "Aufrufe" nicht bei jeder Wahl?

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #43 am: 26.03.2024 12:31 »
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #44 am: 26.03.2024 13:24 »
Es ist schon etwas bescheiden für das Rückgrat einer Gesellschaft, dass inzwischen ein Ehrenamt quasi käuflich sein muss, damit es wahrgenommen wird. Und ich rede hier von Personen, denen Getränke und Schnittchen und noch ein kleines Goodie immer noch nicht genug sind.