Autor Thema: Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag  (Read 5787 times)

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #45 am: 26.03.2024 19:40 »
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

KlammeKassen

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #46 am: 26.03.2024 19:49 »
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

bei uns 40 Euro normal und 50 Euro Wahlvorstand.

2021 waren es 25 und 30 Euro.

Organisator

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #47 am: 27.03.2024 07:33 »
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

Wird. Ich sprach von wurde und da war es wohl doppelt so hoch.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #48 am: 27.03.2024 09:39 »

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

Da fallen ja Kosten und Leistung sehr weit auseinander. Eigentlich hätte es Sanktionen geben müssen bei den verkorksten Wahlen. Dett is Ballin...

Kryne

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #49 am: 27.03.2024 10:22 »
Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #50 am: 27.03.2024 10:24 »

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

Da fallen ja Kosten und Leistung sehr weit auseinander. Eigentlich hätte es Sanktionen geben müssen bei den verkorksten Wahlen. Dett is Ballin...

Die (Wiederholungs-)Wahlen, bei denen das doppelte Erfrischungsgeld gezahlt wurden, verliefen reibungslos.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #51 am: 27.03.2024 10:31 »
Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

Wenn das ein Ehrenamt ist, ist das unerheblich, es gibt keine 11 - Stunden - Pause. Wenn es Hauptamt ist und es werden keine anderen Regelungen getroffen verbleibt ja ob der Sonntagsarbeit dennoch ein stattliches Plus bei Stunden und Gehalt.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #52 am: 27.03.2024 10:32 »

Die (Wiederholungs-)Wahlen, bei denen das doppelte Erfrischungsgeld gezahlt wurden, verliefen reibungslos.

Hammer. Die haben es einfach drauf.

Kryne

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #53 am: 27.03.2024 10:36 »
Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

Wenn das ein Ehrenamt ist, ist das unerheblich, es gibt keine 11 - Stunden - Pause. Wenn es Hauptamt ist und es werden keine anderen Regelungen getroffen verbleibt ja ob der Sonntagsarbeit dennoch ein stattliches Plus bei Stunden und Gehalt.

In diesem Fall kommt der Mitarbeiter nur für eine halbe Stunde zum Transport der Wahlurnen in den Dienst, er hat den übrigen Sonntag nichts zutun. Er kommt also um 22:30 zur Abholung der Urnen (Hauptamtlich) und fährt diese ins Rathaus, ist dann um 23 Uhr fertig.

Er macht also eine halbe Stunde gut (plus Sonntags Zuschläge etc.) und verliert dafür am Montag ~3 Stunden.

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #54 am: 27.03.2024 10:38 »
Sowas sollte man "unter der Hand" regeln.

Kryne

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #55 am: 27.03.2024 10:43 »
Sowas sollte man "unter der Hand" regeln.

Da stimme ich zu, "sollte" man definitiv so machen.

Gibt natürlich auch Fälle, in denen die Stunden radikal abgezogen werden, weshalb keiner mehr freiwillig solche Dienste macht, wenn er Montags nicht sowieso Urlaub hat. Es soll sogar schon Mitarbeiter gegeben haben, die sich am Sonntag Abend dann erkältet haben beim Urnen einsammeln und Montags dann unpässlich waren  ::)

Immer wieder schön die Personalpolitik in weiten Teilen des ÖD :D

BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #56 am: 27.03.2024 10:57 »
Nein, ich würde es "unter der Hand" so regeln, dass man diese halbe Stunde seitens des AN nicht geltend macht. Sicherlich können die Kaffeeküchengespräche in der Woche danach ausführlicher sein.

OrganisationsGuy

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #57 am: 27.03.2024 10:58 »
Es ist schon etwas bescheiden für das Rückgrat einer Gesellschaft, dass inzwischen ein Ehrenamt quasi käuflich sein muss, damit es wahrgenommen wird. Und ich rede hier von Personen, denen Getränke und Schnittchen und noch ein kleines Goodie immer noch nicht genug sind.

Vielleicht wäre das eigenen politische Engagement und die Hilfsbereitschaft im Volk größer wenn man merken würde, dass die Politik sich auch für die Bedürfnisse und Probleme des Volkes interessiert und für das eigene Land/Volk arbeitet anstatt dagegen.

Kryne

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #58 am: 27.03.2024 11:03 »
Nein, ich würde es "unter der Hand" so regeln, dass man diese halbe Stunde seitens des AN nicht geltend macht. Sicherlich können die Kaffeeküchengespräche in der Woche danach ausführlicher sein.

Oh den Ansatz gab es hier auch schon mal. Bilder die sich da abgespielt haben. Personalabteilung hat damals fast einen Herzkasper bekommen :D

Am Ende holt sich eh jeder diese Stunden auf dem ein oder anderen weg wieder "rein". Ich finde es nur mal wieder typisch für unser Land und den Regelwahnsinn, dass so ein Unmut überhaupt erst geschaffen werden muss.


BAT

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Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
« Antwort #59 am: 27.03.2024 11:09 »
Ach, es gibt Länder, das wird über Tage gewählt oder bis 20 Uhr. Bei uns ein Tag bis 18 Uhr. Ich denke, man sollte aus solchen Petitessen kein Problem machen.