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Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag

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Organisator:

--- Zitat von: BAT am 27.03.2024 09:39 ---
--- Zitat von: XLS am 26.03.2024 19:40 ---
Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

--- End quote ---

Da fallen ja Kosten und Leistung sehr weit auseinander. Eigentlich hätte es Sanktionen geben müssen bei den verkorksten Wahlen. Dett is Ballin...

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Die (Wiederholungs-)Wahlen, bei denen das doppelte Erfrischungsgeld gezahlt wurden, verliefen reibungslos.

BAT:

--- Zitat von: Kryne am 27.03.2024 10:22 ---Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

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Wenn das ein Ehrenamt ist, ist das unerheblich, es gibt keine 11 - Stunden - Pause. Wenn es Hauptamt ist und es werden keine anderen Regelungen getroffen verbleibt ja ob der Sonntagsarbeit dennoch ein stattliches Plus bei Stunden und Gehalt.

BAT:

--- Zitat von: Organisator am 27.03.2024 10:24 ---
Die (Wiederholungs-)Wahlen, bei denen das doppelte Erfrischungsgeld gezahlt wurden, verliefen reibungslos.

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Hammer. Die haben es einfach drauf.

Kryne:

--- Zitat von: BAT am 27.03.2024 10:31 ---
--- Zitat von: Kryne am 27.03.2024 10:22 ---Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

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Wenn das ein Ehrenamt ist, ist das unerheblich, es gibt keine 11 - Stunden - Pause. Wenn es Hauptamt ist und es werden keine anderen Regelungen getroffen verbleibt ja ob der Sonntagsarbeit dennoch ein stattliches Plus bei Stunden und Gehalt.

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In diesem Fall kommt der Mitarbeiter nur für eine halbe Stunde zum Transport der Wahlurnen in den Dienst, er hat den übrigen Sonntag nichts zutun. Er kommt also um 22:30 zur Abholung der Urnen (Hauptamtlich) und fährt diese ins Rathaus, ist dann um 23 Uhr fertig.

Er macht also eine halbe Stunde gut (plus Sonntags Zuschläge etc.) und verliert dafür am Montag ~3 Stunden.

BAT:
Sowas sollte man "unter der Hand" regeln.

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