Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.
Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.
Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?