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Rentenbeginn

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Eleon:
Wenn du in Rente gehen kannst und willst, sind Kündigungsfristen uninteressant. Wer nicht mehr zu Arbeit geht, wird nicht mehr bezahlt und ich gehe davon aus, dass du damit leben könntest. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil er oder sie einfach nicht mehr im Job erschienen ist.
Ich werde auch bald einen Rentenantrag stellen und habe aufgrund meiner langen Zugehörigkeit zum ÖD eine lange Kündigungsfrist... Evlt. erhalte ich ein schlechtes Arbeitszeugnis. Aber brauche ich das noch? Nee!

MoinMoin:

--- Zitat von: Eleon am 18.03.2024 09:25 ---Wenn du in Rente gehen kannst und willst, sind Kündigungsfristen uninteressant. Wer nicht mehr zu Arbeit geht, wird nicht mehr bezahlt und ich gehe davon aus, dass du damit leben könntest. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil er oder sie einfach nicht mehr im Job erschienen ist.
Ich werde auch bald einen Rentenantrag stellen und habe aufgrund meiner langen Zugehörigkeit zum ÖD eine lange Kündigungsfrist... Evlt. erhalte ich ein schlechtes Arbeitszeugnis. Aber brauche ich das noch? Nee!

--- End quote ---
Drum macht man dann halt auch einen Auflösungsvertrag zu dem eigenem Wunschdatum.
Ich kenne keinen AG, der dem nicht gefolgt wäre.

Bastel:
Ich würde überlegen noch bis zum 31.12 zu machen und die JSZ mitnehmen...

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