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Eingruppierung TV-L Gruppe 7, stufe 1, obwohl Berufserfahrung?

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Handwerklicher2020:
Hallo liebe User,

ich habe folgendes Anliegen an euch: Ich hatte mich im ÖD beworben und eine Zusage erhalten. es handelt sich um eine Stelle als Anlagenmechaniker SHK und ich habe den Beruf auch mindestens 1 Jahr ausgeübt wie aber auch als Anlagenmechaniker SHL im Rohrleitungsbau gearbeitet, sprich was meinen erlernten Fähigkeiten entspricht.

Nun war ich allerdings schon einmal im ÖD tätig und wurde in die Gruppe 7 Stufe 3 eingruppiert.

Jetzt habe ich wieder eine Zusage für den ÖD, Entgeldgruppe 7, und nun sagte man mir plötzlich, ich würde eingruppiert auf Stufe 1? Ich bin aus allen wolken gefallen, dort werde ich eingruppiert als wenn ich gerade aus der Lehre komme? Wie kann das? Dazu mus sich sagen das ich dazu noch eine weitere Ausbildung als Elektriker mitbringe.

Dann stehe ich ja da wie jemand frisch aus der Ausbildung obwohl in meinem Beruf gearbeitet habe? Auf die Nachfrage warum ich die Stufe 1 erhalte sagte man mir, ich hätte meine Tätigkeit ununterbrochen ausüben müssen um in eine höhere Stufe zu gelangen? Bin völlig perplex. Und ja, so habe ich mir das ganze nicht vorgestellt.
Vielleicht kann mich da jemand aufklären?

Wabi Sabi:
Die tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung im Bereich des TV-L sind insbesondere dessen § 16 Absatz 2 zu entnehmen. Hierbei ist u. a. von Bedeutung, ob es sich tatsächlich um "einschlägige" Berufserfahrung handelt und ob diese beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber erworben wurde. In diesem Zusammenhang siehe auch Prokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L:

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf

Sofern noch kein Arbeitsvertrag verbindlich abgeschlossen wurde, lässt sich jedoch aufgrund § 16 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 2a TV-L eine höhere Stufenzuordnung "aushandeln", wenn der Arbeitgeber dies zur Personalgewinnung für erforderlich hält.

MoinMoin:

Mir ist noch nicht klar ob und wieviel Zeiten von einschlägiger Berufserfahrung für deinen neuen Job hast.
Ansonsten:
Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.

Tiffy:
Nur mal so am Rande, unabhängig von der Erfahrungsstufenfrage: Ein Handwerker, der direkt nach Abschluss seiner Ausbildung eingestellt wird, erhält normalerweise nie Entgeltgruppe 7, sondern 5 oder maximal 6. Diese Argumentation funktioniert also nicht, obwohl ich die Verärgerung des Fragestellers über das Angebot der Stufe 1 durchaus nachvollziehen kann.

MoinMoin:

--- Zitat von: Tiffy am 15.03.2024 18:03 ---Nur mal so am Rande, unabhängig von der Erfahrungsstufenfrage: Ein Handwerker, der direkt nach Abschluss seiner Ausbildung eingestellt wird, erhält normalerweise nie Entgeltgruppe 7, sondern 5 oder maximal 6. Diese Argumentation funktioniert also nicht,

--- End quote ---
Komisches Argument.
Also ein AG hat eine Stelle für Tätigkeiten der EG7 und kann nach deiner Argumentation keinen Anfänger einstellen, weil er ja nie die 7 bekommt?
Warum sollte man nicht jemanden für die 7 einstellen, weil man diese Dinge erledigt haben will, auch wenn er keine Berufserfahrung hat?

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