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Hilfe, wie komme ich hier raus - Kündigungsfrist

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Ringel:
Hallo,
gibt es hier einen sachkundigen Personalmenschen der mir helfen kann?
Ich bin seit 8 Jahren als Angestellter im ÖD bei einer Kommune beschäftigt (angestellt nach TvöD SuE VkA)und möchte nun meinen Job in die "freie Wirtschaft" wechseln.
Ich habe heute (15.03.) gekündigt. Man sagte mir, dass ich erst zum 01.10.24 meinem neuen AG zur Verfügung stünde. Das verstehe ich nicht.
Kündigungsfrist ist doch 4 Monate zum Quartalsende.
Bedeutet dies nicht folgendes:
Quartalsende wäre der 31.03. und ab dann 4 Monate, also 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. (4 Monate) und ab 01.08. würde ich dann dem neuen AG zur Verfügung stehen, oder?
Bitte dringend um Hilfe, der neue AG wird nicht so lange auf mich warten...

Wabi Sabi:
Denkfehler!
Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende bedeute Quartalsende "minus" 4 Monate und nicht "plus" 4 Monate.
Also hier nächstmöglicher Kündigungstermin zum 3. Quartalsende 2024 (30.9.2024).

MoinMoin:

--- Zitat von: Ringel am 15.03.2024 15:21 ---Bitte dringend um Hilfe, der neue AG wird nicht so lange auf mich warten...

--- End quote ---
Auflösungsvertrag machen mit deinem AG.

Ringel:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 15.03.2024 15:31 ---Denkfehler!
Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende bedeute Quartalsende "minus" 4 Monate und nicht "plus" 4 Monate.
Also hier nächstmöglicher Kündigungstermin zum 3. Quartalsende 2024 (30.9.2024).

--- End quote ---

Das verstehe ich nicht. Bei ihrem Minus gehen Sie von Ende des Jahres aus? Können Sie mir das erklären?

Auflösungsvertrag wird nicht gemacht, mit der Begründung, dass es nicht genug Fachkräfte gibt.

RsQ:

--- Zitat von: Ringel am 15.03.2024 23:03 ---Das verstehe ich nicht. Bei ihrem Minus gehen Sie von Ende des Jahres aus? Können Sie mir das erklären?

--- End quote ---
Es geht um das nächste mit der genannten Kündigungsfrist erreichbare Quartalsende. Da der 30.06. bereits nicht mehr mit vier Monaten Vorlauf erreichbar ist (Kündigung hätte dann um den 28.02. herum eingereicht sein müssen), geht es jetzt zwangsläufig um den 30.09. als frühestmöglichen Termin. Vier Monate vorher muss die Kündigung vorliegen - also bis zum 31.05.

Falls man unbedingt früher weg will, könnte man auch per Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt "all in" gehen ("Ich kündige zum 30.06."). Der AG könnte sich dann zwar rechtlich wehren, viele Mittel, einen abwanderungswilligen AN zur Arbeit zu zwingen bzw. zu sanktionieren, hat er in der Praxis aber nicht.

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