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Versetzungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte im ÖD

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smartiebob:
Liebe Community,

ich wende mich mit einer Frage bezüglich der Versetzungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte an euch und wäre für jeglichen Rat dankbar. :)

Nehmen wir folgendes an:

Eine Person ist unbefristet im gehobenen Dienst (Eingruppierung 9c) bei einer Bundesbehörde beschäftigt. Nun liegt ihr eine Jobzusage für eine mit Sachgrund zeitlich befristete Tätigkeit (2 Jahre, Eingruppierung E12, gehobener Dienst) bei einer anderen Bundesbehörde vor. Beide Behörden unterstehen dem Bundesministerium des Innern.

Diese berufliche Veränderung ist für die Person besonders reizvoll, da sie sich seit einiger Zeit in ihrer aktuellen Position nicht weiterentwickeln kann und zunehmend demotiviert ist. Die Frage, die sich nun stellt: Ist es möglich, dass die Person die befristete Position antritt und nach deren Ablauf in ihre ursprüngliche, unbefristete Stelle zurückkehrt?

Wie stehen die Chancen, dass solch ein Anliegen von der Personalabteilung der aktuellen Bundesbehörde unterstützt wird, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass für die zwei Jahre ein Ersatz gefunden werden muss? Die zu besetzende Stelle erfordert keine hochspezifischen Qualifikationen, was die Suche nach einer Vertretung vereinfachen würde.

Die Behörde, die die Zusage gemacht hat teilte mit, dass sie in dieser Angelegenheit keine Maßnahmen ergreifen kann. Sie geht davon aus, dass der unbefristete Arbeitsvertrag aufgelöst werden muss, um die befristete Position antreten zu können.  :(

Stimmt das?

Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen und bedanke mich im Voraus für eure Unterstützung.

smartiebob:
Oh sorry, ich meinte natürlich "Abordnungsmöglichkeiten" als Tarifbeschäftigte ;-) Soll ja nicht auf Dauer sein.

" Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (§ 4 Abs. 1 TVöD und TV-L) "

TV-Ler:

--- Zitat von: smartiebob am 16.03.2024 00:28 ---Oh sorry, ich meinte natürlich "Abordnungsmöglichkeiten" als Tarifbeschäftigte ;-) Soll ja nicht auf Dauer sein.

" Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (§ 4 Abs. 1 TVöD und TV-L) "

--- End quote ---
Das greift hier nicht - es bestehen schließlich keine dienstlichen oder betrieblichen Gründe.

smartiebob:

--- Zitat von: TV-Ler am 16.03.2024 01:50 ---
--- Zitat von: smartiebob am 16.03.2024 00:28 ---Oh sorry, ich meinte natürlich "Abordnungsmöglichkeiten" als Tarifbeschäftigte ;-) Soll ja nicht auf Dauer sein.

" Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses (§ 4 Abs. 1 TVöD und TV-L) "

--- End quote ---
Das greift hier nicht - es bestehen schließlich keine dienstlichen oder betrieblichen Gründe.

--- End quote ---

Was wäre wenn die aufnehmende Behörde  auf die aktuelle Behörde zugeht und um AO o.d.Z.d.V bittet? Weil sie z.B . keine genauso gut geeigneten Bewerber hat wie die Person in unserem Fall?

MoinMoin:
Am Ende kann natürlich die übergeordnete Behörde eine entsprechende Abordnung anordnen.
Der dienstliche Grund dafür wäre die Besetzung der wichtigeren Stellen, dass kann man sich doch schön zurechtschreiben, der AN wird nicht dagegen klagen.

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