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[MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?

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lotsch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.03.2024 15:34 ---
--- Zitat von: hondafahrer26 am 18.03.2024 13:45 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.03.2024 13:29 ---
--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

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Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?
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Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?

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Wenn ein Polizist hingegen erkennt, dass kein sachlicher Grund zur Remonstration vorlag, ....

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Warum soll deiner Meinung nach kein Grund für eine Remonstration vorliegen? Ein sachlicher Grund zur Remonstration ist gegeben, wenn ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat (§ 36 BeamtStG).
Mehrere User haben ihre rechtliche Bedenken geäußert, u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit und keiner Beteiligung der Erziehungsberechtigten, oder aber auch keiner drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und somit keiner gegebenen Rechtsgrundlage für eine Gefährderansprache (O-Ton Innenminister).
Wäre einer der Beamten (Schulleiter und Polizisten) seiner Remonstrationspflicht nachgekommen, hätte der Vorgesetzte vielleicht noch einmal die Rechtslage genauer geprüft und wäre zu einer anderen Einschätzung gekommen.

MoinMoin:
Also die Streifenpolizisten, die zum Schulleiter geschickt wurden, hätten remonstrieren sollen, dass sie dorthin geschickt werden, um den SV zu klären?
Oder der Beamte A der dort war hätte gegenüber dem Beamten B der dort war remonstrieren sollen, weil diese Beamte gemeinsam vor Ort übereingekommen sind, ein Gespräch mit der Schülerin zu suchen, obwohl sie festgestellt haben, dass das was der Schulleiter vorgelegt hat keine strafrechtliche Relevanz hat?
Oder wann wo wie hätte sie remonstrieren sollen:
Anruf von der Zentrale:
Fahren sie zur Schule X, dort wurde der Verdacht auf strafrechtliche Handlungen gemeldet.
Antowrt:
Schule? Nö, da fahren wir nicht hin, da kann so was doch nicht vorliegen!


ziemlicher Remonstrierungs Bull Shit der da verbreitet wurde.

clarion:
War einer der hier Postenden als Polizist und Schulleiter dabei, wenn nicht dann ist weitere Spekulationen müßig, insbesondere auch die Beurteilung, ob die Ansprache verhältnismäßig war oder nicht.

Was mich stört , hat Swen schon aufgeführt, diese mediale Instrumentalisierung durch die AfD ist zum K....

Umlauf:

--- Zitat von: clarion am 18.03.2024 21:57 ---War einer der hier Postenden als Polizist und Schulleiter dabei, wenn nicht dann ist weitere Spekulationen müßig, insbesondere auch die Beurteilung, ob die Ansprache verhältnismäßig war oder nicht.

Was mich stört , hat Swen schon aufgeführt, diese mediale Instrumentalisierung durch die AfD ist zum K....

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Wenn’s Stöckchen geworfen wird, wird der Hund rennen.   :-X

SwenTanortsch:

--- Zitat von: lotsch am 18.03.2024 19:41 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.03.2024 15:34 ---
--- Zitat von: hondafahrer26 am 18.03.2024 13:45 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.03.2024 13:29 ---
--- Zitat von: MVPolizist am 15.03.2024 22:36 ---Angesichts des Falles der 16-jährigen Schülerin, die wegen eines auf Tiktok geteilten Unterstützungsvideos einer Oppositionspartei von ihrem Schulleiter angezeigt worden ist und auf dieser Grundlage offenbar von 3 Polizeibeamten zum Zwecke einer Gefährderansprache aus dem Unterricht entfernt worden ist frage ich mich, was man als Polizist bei derartigen ganz offensichtlich gesetzeswidrigen Anordnungen eines Vorgesetzens am besten unternehmen soll.  Gibt es hier einen Kollegen, der bereits bei ähnlichen Einsatzbefehlen remonstriert hat?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/schulleiter-alarmiert-die-polizei-16-jahrige-wegen-schlumpf-video-pro-afd-aus-unterricht-geholt-11372326.html

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Wie ordnest Du diesen ursprünglichen Beitrag ein, Hondafahrer?
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Mindestens reißerisch - ganz klar. Aber manchmal ergeben sich auch aus (gewollt?) verunglückten Eingangspostings interessante Diskussionen, findest du nicht?

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Wenn ein Polizist hingegen erkennt, dass kein sachlicher Grund zur Remonstration vorlag, ....

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Warum soll deiner Meinung nach kein Grund für eine Remonstration vorliegen? Ein sachlicher Grund zur Remonstration ist gegeben, wenn ein Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat (§ 36 BeamtStG).
Mehrere User haben ihre rechtliche Bedenken geäußert, u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit und keiner Beteiligung der Erziehungsberechtigten, oder aber auch keiner drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und somit keiner gegebenen Rechtsgrundlage für eine Gefährderansprache (O-Ton Innenminister).
Wäre einer der Beamten (Schulleiter und Polizisten) seiner Remonstrationspflicht nachgekommen, hätte der Vorgesetzte vielleicht noch einmal die Rechtslage genauer geprüft und wäre zu einer anderen Einschätzung gekommen.

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MoinMoin und clarion haben dazu alles gesagt, denke ich.

In der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund wird folgender Beginn des Geschehens dargelegt:

"Am 27.02.2024, gegen 09:45 Uhr, erhielt das Polizeirevier Ribnitz-Damgarten den Hinweis von der Schulleitung, einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu prüfen. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht."
(https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung)

An welcher Stelle des Vorgangs hätte nun Deiner Meinung nach mit welchem Grund eine Remonstration nach § 36 BeamtStG gegen welche dienstliche Anordnung des Dienstvorgesetzten erfolgen sollen, lotsch? Wie Du weißt, lautet § 36 Abs. 2 BeamtStG:

"Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist."
(https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html)

Gehen wir davon aus, Du wärst zum Zeitpunkt der dienstlichen Anordnung des Dienstvorgesetzten einer der drei Polizeibeamten gewesen. Wie hättest Du nun (a) unverzüglich nach der dienstliche Anordnung Deines Dienstvorgesetzten und (b) in der darauf folgenden Zeit gehandelt?

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