Autor Thema: [MV] offensichtlich gesetzeswidriger Einsatz - Remonstration?  (Read 4405 times)

lotsch

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Ich hätte als Schulleiter sagen können, nachdem die Polizisten kundtaten, dass sie jetzt mit der Schülerin eine Gefährderansprache führen wollen: Meine Herren ich halte das für nicht verhältnismäßig, außerdem ist die Erziehungsberechtigte nicht anwesend, gibt es für ihr handeln eigentlich eine Rechtsgrundlage? Es ist zudem nicht sicher, ob die Grundrechte der Schülerin beeinträchtigt werden. Außerdem möchte ich das erst mit meiner vorgesetzten Dienstbehörde besprechen, da gibt es nämlich Leute, die extra für so etwas geschult sind und sicher mehr Erfahrung haben. Vielleicht fällt denen ja eine verhältnismäßigere und somit rechtmäßige Prozedur ein.

Einer der drei Polizeibeamten ist ja logischerweise Vorgesetzter der zwei anderen Polizisten gewesen. Als der die Durchführung einer Gefährderansprache anordnete, hätte einer der anderen Polizisten sagen können, dass er das nicht für rechtmäßig hält, da die öffentliche Ordnung nicht in absehbarer Zukunft gestört wird und ein solches Vorgehen nicht verhältnismäßig ist und die Erziehungsberchtigte nicht anwesend ist. Wenn keine Einigung erzielt worden wäre, hätte man sich an den nächsten Vorgesetzten wenden können.

Im Gesetz heißt es, ..... haben die Beamten unverzüglich ..... Es ist also eine Pflicht zu remonstrieren und keine Ermessensentscheidung. Ich bin mir sicher, dass durch ein solches Vorgehen der ganze Quark vermieden worden wäre.
« Last Edit: 19.03.2024 12:51 von Admin »

Floki

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"Einer der drei Polizeibeamten ist ja logischerweise Vorgesetzter der zwei anderen Polizisten gewesen".

Aha und wieso das? :D

SamFisher

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Im Gesetz heißt es, ..... haben die Beamten unverzüglich ..... Es ist also eine Pflicht zu remonstrieren und keine Ermessensentscheidung. Ich bin mir sicher, dass durch ein solches Vorgehen der ganze Quark vermieden worden wäre.

Vielleicht war das doch ein wenig relevanterer Quark:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/16-jahrige-postete-wohl-rechtsextreme-inhalte-polizei-ruckte-offenbar-gar-nicht-wegen-afd-schlumpf-video-an-schule-an-11389201.html

SwenTanortsch

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Führe ich Deiner Meinung nach hier einen ideologischen Grabenkampf, Woldemar?

[1] Ich habe beim Lesen einiger deiner Beiträge zumindest den Eindruck gewonnen, es ginge dir hier zuvorderst um die parallel verlaufende "AfD-Kampagne" und weniger ums Thema.

Zitat
Und falls Du das so sehen solltest:

Wo hätte ich gesagt, dass "der hier diskutierte Vorfall jetzt weniger 'schlimm' [sei], weil das Mädchen ein AfD-Video geteilt" habe? Welcher meiner Aussagen würdest Du entnehmen, dass ich "das Geschehen weniger kritisch (oder auch sehr zurückhaltend) betrachte[.], gerade weil die AfD es medial ausschlachte[.]?"

Das hast du so nicht gesagt und das wollte ich dir auch nicht in den Mund gelegt haben. [3] Ich frage mich aber bei dieser Geschichte unwillkürlich wie die mediale Rezeption und auch die Reaktion hier im Forum (auch die deine) ausgefallen wäre, hätte ein "AfD-naher" Direktor das mit einer Schülerin durchgezogen, die ihrer Unterstützung für eine Regierungspartei Ausdruck verliehen hätte.

Was du aber gesagt hast, ist folgendes:

Zitat
[2] Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend.

Zitat
Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet.

[4] Diese Aussagen implizieren, dass der Schulleiter und die Polizisten "schon ihre Gründe gehabt haben werden". Das ist zum einen mindestens ebenso spekulativ wie einiges von dem, was du hier (zu recht)  kritisiert hast und stellt einen eigentlich unwesentlichen Teilaspekt (Motivation der Beteiligten) in den Fokus, während der Kern der Kritik - eine 16-jährige sieht sich, im eigentlich geschützen Umfeld "Schule", wegen einer grundgesetzlich geschützen Meinungsäußerung mit dem Staatsapparat konfrontiert - automatisch in den Hintergrund rückt.

[5] Das halte ich für ziemlich unkritisch.

Zitat
Ist hier in der Diskussion irgendwer von irgendwem als "Rechtsaktivist" bezeichnet worden?

[6] Ja, der TE durch dich:

Zitat
Sofern Du tatsächlich Polizist bist und nicht Teil der AfD-Propagandamaschine (wovon auszugehen ist, wenn man solchen sachlichen Unsinn behauptet, wie Du das hier tust)

Und mittelbar jeder andere, der "Falschinformationen" postet. Wobei die Hoheit über die Einschätzung, ob es sich um solche handelt, augenscheinlich nicht bei einer neutralen Instanz liegt. [7] Du stützt dich beispielsweise die ganze Zeit auf die Pressemeldung der Polizei, die aber kaum öffentlich eigenes Fehlverhalten einräumen würde, ohne das zuvor intern auch tatsächlich festgestellt zu haben.
[8] Auf der anderen Seite ignoriest du die Einlassungen der Mutter, die zumindest mittelbar beteiligt war. Wieso? Weil sie sich mit der story an ein "rechtes" Portal bzw. die AfD gewandt hat?


Zitat
Soll man die in allen Darstellungen mit Ausnahme der Personenkonstellation sachlich falschen Ausführungen des ursprünglichen Beitrags hier im Forum unwidersprochen stehenlassen?

Man kann und darf natürlich darauf hinweisen, dass irgendeine Behauptung aktuell als "nicht gesichert" gilt und sicherlich auch in die Gegenrichtung argumentieren (spekulieren ;-)).

Zitat
Soll man hier im Forum hinsichtlich des Ursprungsbeitrags keinen Zusammenhang zu den Darstellungen ziehen, die genauso von Teilen der AfD und/oder ihrer Anhängern und/oder ihrer Unterstützern in anderen Foren vollzogen werden?

Siehst du, genau damit habe ich ein Problem. Selbstredend sollte man sich der politischen Dimensionen des Geschehens bewusst sein und entsprechende Äußerungen kritisch gegenüberstehen.

[9] Ich muss aber weder als Gegner der AfD das Ganze als "Kampagne" abtun, noch als Anhänger der AfD gleich eine Verschwörung wittern.
Ich kann den Vorgang ganz sachlich betrachten und feststellen, dass hier vermutlich etwas passiert ist, dass in einem demokratischen Rechtsstaat nicht passieren sollte - eine Minderjährige wird wegen einer politischen Meinungsäußerung von Amtsträgern konfrontiert.

Das darf es nicht geben, ganz gleich wer an der Macht ist.

Zunächst vorweg, weil mir das wichtig ist: Das, was Du schreibst, kann ich in jedem Punkt nachvollziehen und ist eine differenzierte Sicht auf die Dinge, der ich mich wiederkehrend anschließen kann. Wenn ich nachfolgend nicht auf alle Punkte eingehe, dann nicht, weil ich andere gezielt ignorieren will, sondern weil das, was ich jetzt schreibe, dann nur noch länger werden würde. Wenn ich also auf einen Dir wichtigen Teil Deiner Antwort nicht eingehen sollte, dann insistiere bitte, soll heißen, schreibe einfach, dass ich darauf eingehen solle. Denn das werde ich tun - zurnot auch nach 18 Uhr, und zwar dann als PM (ich muss gleich für eine Zeit weg und weiß noch nicht genau, wann ich das nächste Mal schreiben kann). Ich nummeriere jetzt einfach wie gehabt Deine Beiträge durch, markiere die Ziffern fett, damit sie leichter zu finden sind, und antworte dann jeweils nummeriert. Da unsere beiden Beiträge zusammengenommen mehr als 20.000 Zeichen haben, unterteile ich meinen Beitrag in zwei Teile:

[1] Ich kann diese Sicht auf die Dinge gut verstehen. Zugleich werden auch andere hier im Forum diese Sicht auf meine Beiträge haben - und diese Sicht ist legitim und richtig, wenn das, was Du schreibst, allerdings nicht meine Motivation war und weiterhin auch nicht ist:

Ich habe das Thema zeitlich nicht von Anfang an verfolgt, sondern es erst direkt vor dem Zeitpunkt zu lesen begonnen, als ich meinen ersten Beitrag geschrieben habe. Nachdem ich die bis  dahin erfolgten Beiträge gelesen habe, habe ich ich die zugänglichen Quellen gelesen und festgestellt, das MVPolizist eine Darstellung des Sachverhalts vollzieht, die nicht mit der Darstellung der Quelle übereinstimmt, die er als Beleg für seine Sicht seiner Darstellung angibt. In diesem Zusammenhang habe ich an ihn gerichtet auch die Nr. [2] formuliert, nämlich:

"Was in ihrem vorauslaufenden Gespräch mit dem Schulleiter besprochen worden ist, wissen wir nicht. Welches Bild der Schulleiter von der Schülerin hat, wissen wir nicht. Wie sich die Schülerin in der Schule politisch und darüber hinaus verhält, wissen wir nicht hinreichend."

Das, was ich in dem Eigenzitat formuliere, wissen wir doch tatsächlich nicht, oder? Dabei wird - mit Blick auf die Schule und den Schulleiter - insbesondere die mittlere Aussage m.E. von grundlegender Bedeutung sein, um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen: Welches Bild hat(te) der Schulleiter von der Schülerin.

Das Eigenzitat habe ich in meinem ersten Beitrag in Reaktion auf den Ursprungsbeitrags als Lehrer geschrieben, weil ich aus eigener langer Erfahrung weiß, dass es etwas gibt, was man den "Halo-Effekt" nennt: Der Halo-Effekt besagt, dass für einen selbst (als Lehrer) ein einzelnes Merkmal einer Person so dominant wirken kann, dass das andere Merkmale in der Beurteilung dieser Person so sehr in den Hintergrund drängen kann, dass sie nicht mehr oder nicht mehr hinreichend berücksichtigt werden. Im "Alltagsgeschäft" mit Schülerinnen und Schüler ist das eine große Gefahr, weil die Folge zumeist sogenannte "Etikettierungen" sind, soll heißen: Der Lehrer stellt eine Eigenschaft oder ein Verhalten eines Schülers oder einer Schülerin vor sich selbst in den Mittelpunkt, beurteilt ihn oder sie aus dieser Sicht auf ihn oder sie, "problematisiert" damit das Merkmal und klebt ihm oder ihr ein Etikett auf, gegen das sich der Schüler oder die Schülerin dann nicht selten (und in diesem Fall nicht selten zurecht) in dieser Ausschließlichkeit des Lehrers zu Wehr setzt, was dann nicht selten dazu führt, dass der Lehrer sich in seiner Etikettierung bestätigt sieht. Denn der Schüler verhält sich spätestens jetzt gegenüber dem Lehrer problematisch.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass der Schulleiter in der Beurteilung der Sachlage ggf. dem möglichen Halo-Effekt nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet haben kann - aber ich habe dafür keinen Nachweis. Insofern könnte ich nicht sagen, das dem so sei. Das ist eine Vermutung; denn der Haloeffekt kommt bei uns Lehrern (oder bei Menschen allgemein) vor allem dann zum Tragen, wenn wir uns in einer Stresssituation befinden. Auch das wird für den Schulleiter mit einiger Wahrscheinlchkeit der Fall gewesen sein - aber auch dafür habe ich keinen Beleg.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es wird in der behördlichen Prüfung seines Handelns zu betrachten sein, ob sein Verhalten verhältnismäßig gewesen ist. Bis dahin haben wir aber meiner Meinung nach keine hinreichenden Informationen darüber, ob er verhältnismäßig gehandelt hat oder nicht - beides ist möglich. Wollten wir das schon heute beurteilen, sehe ich die Gefahr einer Vorverurteilung, also einer "Reinwaschung" oder einer "Verurteilung". Dem letzteren ist er dabei seit geraumer Zeit in massiver Form ausgesetzt. Ersteres darf ebenfalls nicht sein: Denn es ist so, wie Du ebenfalls schreibst: Wir sind als Beamte dem Verhältnismäigkeitsprinzip unterworfen - und zwar zum Glück für uns und zum Glück für die Bürger, denen gegenüber wir die Staatsgewalt sind.

Zurück zur [1]. Das, was jener Teilnehmer in seinem Ursprungsbeitrag hier dargestellt hat, ist durchgehend nicht das, was im Tagesspiegel steht. Diesen Sachverhalt habe ich zur Grundlage genommen, um entsprechend auf ihn zu reagieren, nachdem ich seinen Beitrag gelesen und ihn mit der Quellenlage verglichen habe, die er ja selbst verlinkt und damit als Grundlage seiner Darlegung ausgewiesen hat, ohne dass sie es sachlich gewesen ist. Entsprechend habe ich ebenfalls darauf hingewiesen, dass seine Darlegung dem folgt, was vonseiten der AfD dargestellt wird. Im Gefolge hat sich - wie vielfach - die Diskussion in Richtung der AfD verschoben, weil seitdem - wie so häufig, sobald dieses Partei ins Spiel kommt oder ins Spiel gebracht wird - nun ein Wort das andere gibt, und zwar zum Glück vom Ton her bei allen sachlich und bei allen erkennbar mit dem Ziel, die Sachlage differenziert zu sehen. So verstanden wird das deutlich, was ich am Anfang als meine Motivation beschrieben habe. Ich wollte die Diskussion nicht hin zur AfD lenken, sondern "nur" darauf aufmerksam machen, dass deren Sicht auf die Dinge - deren "Narrativ" - vom Eingangsbeitrag bedient wird. Seitdem diskutieren wir darüber, weil eben "ein Wort das andere gibt". Es ist dabei aber nicht mein Ziel, die Diskussion hierhin zu lenken - wenn ich auch als Folge Deines Beitrags verstehen kann, dass das auf Leserinnen und Leser so wirken kann.

[3] Wenn ich ehrlich vor mir selbst bin, kann ich diese Frage nicht hinreichend beantworten, solange ich nicht selbst betroffen bin. Sobald ich als Lehrer betroffen bin - und ich bin in meinem mittlerweile recht langen Lehrerleben immer wieder wie jeder Lehrer mit Konflikten konfrontiert (gewesen); denn Schule ist als Zwanginstitution, die sie wegen der Schulpflicht ist, und dem Machtgefälle, das formal auf der Seite von uns Lehrern liegt, ein Ort, der nicht ohne Konflikte bleiben kann -, weiß ich, wie ich handle: Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf ihre eigene Meinung, auch auf politisch abstruse Meinungen, die also - so sind Jugendliche gestrickt, so waren wir als Jugendliche gestrickt und so werden Jugendliche solange, wie es sie gibt, gestrickt sein - nicht selten extrem sind. Es nützt dabei gar nichts, ihnen das ausreden zu wollen. Solange sie sich oder andere damit nicht in Gefahr bringen, sollen sie sie haben. Meine Aufgabe als Lehrer besteht darin, zunächst einmal verstehen zu wollen, wieso ein junger Mensch etwas so sieht, wie er es sieht. Darüber hinaus ist Schule ein geschützter Raum, in dem sich junge Menschen ausprobieren dürfen, um so herauszufinden, wer sie sind. Solange sie sich und andere nicht damit in Gefahr bringen, muss ich ihnen den Raum dazu geben, versuchen, sie zu verstehen, und darüber hinaus versuchen, so zu handeln, dass sie Vertrauen zu mir fassen. Das tun sie nicht, wenn ich versuche, ihnen ihre Meinungen auszureden und dabei ggf. auch noch Machtmittel anwende. Das ist meine Lehrererfahrung.

SwenTanortsch

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[4] Der Schulleiter und die Polizisten haben unter allen Umständen "schon ihre Gründe gehabt". Denn wir handeln ja alle aus Gründen heraus - und dabei geht es nun darum, ob ihre Gründe angemessen waren und ihre Mittel verhältnismäßig. Ich weiß das nicht, vermute aber, dass das Handeln des Schulleiters und der Polizei als Teil der staatlichen Gewalt bis zu dem Zeitpunkt, als sie noch nicht in den direkten Kontakt mit der Schülerin getreten sind, verhältnismäßig gewesen ist. Der Schulleiter hat in seiner dienstlichen Funktion die Mail einer Dritten erhalten (die wir nicht kennen, die von der Pressemitteilung genannte Hinweisgeberin), als deren Folge er offensichtlich unsicher war, was aus dieser resultiert, weshalb er sich an die Polizei gewandt hat, die im schulischen Rahmen zur besonderen Sorgfalt verpflichtet ist, weshalb der Dienstvorgesetzte drei Beamten zur Schule geschickt hat, darunter eine Frau, weil sich die Unsicherheit des Schulleiters auf die Schülerin bezog. Diese drei Polizeibeamten haben daraufhin den Schulleiter beraten und sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat bestanden hat. So jedenfalls sollte man das aus der Pressemitteilung der Polizei folgern.

Ich gehe davon aus, dass deren Darstellung bis hierhin sachgerecht ist. Denn die Ausgangsmail der dritten Person lässt sich überprüfen. Und das weiß auch die Polizeiinspektion Stralsund.

Ob das ab jenem Moment noch der Fall gewesen ist, weiß ich nicht. Denn ab hier steht Aussage gegen Aussage - allerdings waren bis zu diesem Zeitpunkt zwei der drei sachlich von dem Ursprungsbeitrag falsch dargestellten Handlungen der staatlichen Gewalt bereits vollzogen (es hatte bis hierhin keine ganz offensichtlich gesetzeswidrige Anordnung des Dienstvorgesetzten der drei Beamten gegeben; auch ist es bis heute zu keiner Anzeige der Schülerin durch den Schulleiter gekommen). Und wenn ich es richtig sehe, hat spätestens ab dem Moment, da sich die staatliche Gewalt dazu entschlossen hat, den Raum zu betreten (und zwar nicht in Form der drei Polizeibeamten, wie der Ursprungsbeitrag das verfälschend behauptet, sondern als Schulleiter), in dem die Schülerin war, in der vor uns liegenden behördlichen Prüfung eine besonders eingehende Betrachtung der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Dabei stellt sich als erste Frage, wieso - wenn kein Anfangsverdacht vorlag - die Schülerin vor allen Augen aus dem Raum geholt worden ist.

Ich halte es dabei für recht wahrscheinlich, dass irgendwo im Vorfeld dieses Verhaltens des Schulleiters Prozesse in der Interaktion der vier Beamten gegriffen haben könnten, die ich oben unter dem Halo-Effekt skizziert habe. Folgen könnten dann Etikettierungen gewesen sein, die zum entsprechenden Handeln geführt haben (aber auch darüber habe ich keine hinreichenden Informationen).

Wenn ich also geschrieben habe:

Zitat
Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet

dann kann ich verstehe, dass das auf Dich wirkt, als woll(t)e ich sagen, der Schulleiter und die Polizisten hätten "schon ihre Gründe gehabt". Beim Schreiben des letzten Zitats bin ich dabei nicht auf den Gedanken gekommen, dass das so wirken könnte, wie Du das wahrnimmst, da ich die "sachliche" Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen hätten, hervorhebe. Damit wollte ich sagen, dass sie ein solches Gespräch wie das nach Darstellung der Polizei erfolgte, gestattet ist, solange es sich als verhältnismäßig herausstellt. Das wird nun zu prüfen sein - und damit wollte ich nicht sagen (auch wenn ich jetzt verstehen kann, dass das so wirken kann), dass das ungeprüft "schon seine Richtigkeit" gehabt haben sollte.

Und wie gerade wieder und auch schon in den letzten Tagen hervorgehoben: Von einem Schulleiter darf bei der Prüfung seines Handelns erwartet werden, dass ihm klar sein musste, dass ein solches Gespräch, das überraschend für eine Schülerin geschieht, die dazu von ihm - dem höchsten Verantwortungsträger innerhalb des Schulgdbäudes - aus dem Unterrichtsraum geholt wird und sich plötzlich drei Polizisten gegenübersieht, die sich - bereits unabhängig von dem nachfolgenden konkreten Gespräch mit den vier Beamten - darüber hinaus danach mit der Situation konfrontiert sieht, dass sie diesen Unterrichtsraum wieder betreten und sich danach vielen Fragen ihrer Mitschüler und daraufhin auch vieler anderer Schüler ausgesetzt sieht, für eine 16-jährige Schülerin mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Belastung darstellen muss. Wie oben dargelegt, ist hier nun eine "Etikettierung" der Schülerin erfolgt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht verhältnismäßig gewesen ist - und selbst, wenn sich die Verhältnismäßigkeit als gegeben herausstellen sollen (juristische Prüfungen sind formal): Pädagogisch richtig kann das, was hier geschehen ist, nicht sein. Dass ich diese meine Sicht auf die Dinge bislang hier nicht formuliert habe, wirfst Du mir zurecht vor. Für mich war und ist diese Sicht auf den Sachverhalt so selbstverständlich, dass ich nicht auf den Gedanken gekommen bin, dass jemand glauben könnte, ich würde das anders sehen. Insofern hast Du mir hier mit Deinem Beitrag die Augen geöffnet.

[5] Was ich von der behördlichen Prüfung erwarte, ist also, dass eine sachgerechte Prüfung des Handelns der vier Beamten erfolgt (das wiederum habe ich in der Vergangenheit mehrfach geschrieben). Es ging mir also nicht darum, die Sachlage "wegzuschreiben". Gerade in der Schule, in der sich die Schülerinnen und Schüler in einem Sonderrechtsverhältnis befinden, sind ihre Schutzrecht besonders sorgfältig zu beachten - und zwar sowohl auf die Verhältnismäßigkeit hin, aber auch im Hinblick auf das pädagogische Handeln von uns Lehrkräften, die wir als staatliche Gewalt Macht auf sie ausüben, und zwar allein schon, weil sie sich bis zum Ende ihrer Schulpflicht nicht aussuchen können, ob sie zur Schule gehen oder nicht.

[6] Aber es kann dabei ebenso wenig darum gehen, dass nun der Sachverhalt - also das, was geschehen ist - von der AfD und ihrer gut geölten Propagandmaschinerie sachlich verzerrt zum eigenen Nutzen und darüber hinaus auch nicht zum Nutzen der Schülerin dargestellt wird und dabei in massiver Art und Weise Vorverurteilungen geschehen, die ein typisches Muster dieser Partei sind. Auch deshalb habe ich die "Diskussion" kursiv gesetzt: Denn der Schreiber des Einganbeitrags ist für mich niemand, der mitdiskutiert. Darüber hinaus gehe ich weiterhin davon aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Polizist, sondern eben Teil der genannten Maschinerie ist. Insofern sehe ich es weiterhin nicht als unwahrscheinlich an, dass er politisch rechtsextrem ist. Wer in Kauf nimmt oder es ggf. bezweckt, dass der Schulleiter, dessen Handeln behördlich zu prüfen sein wird, in einer Art und Weise öffentlich behandelt wird, wie er behandelt wird, wer darüber hinaus die gezielte Vergiftung von Meinungsräumen bezweckt, indem er entsprechend Fake News in die Welt setzt und sich danach nicht in die Diskussion einschaltet, um das zu korrigieren, der handelt für mich, wenn es hier um eine politischen Angelegenheit geht, politisch extrem - also in diesem Fall: rechtsextrem. Wie siehst Du das?

[7] Auch die Polizeiinspektion Stralsund hat wie wir alle eigene Interessen - sie bleibt aber dennoch zunächst einmal Teil der staatlichen Gewalt. Damit ist sie an Recht und Gesetz gebunden. Das heißt nicht, dass man ihr alles unbesehen glauben sollte, was sie schreibt. Aber wenn sie sich nicht an Recht und Gesetz hielte, muss sie - bzw. der jeweilige Verantwortungsträger - damit rechnen, dass das dienstliche Folgen haben kann. Auch das führt dazu, dass man Pressemitteilungen der Polizei - denke ich - zur Grundlage der Betrachtung machen kann und wohl auch sollte, sofern es keine Quellen gibt, die vergleichbar wären. Die Pressemitteilung wird dabei nichtsdestotrotz im Rahmen der behördlichen Prüfung ebenfalls zu betrachten sein.

[8] Für die Mutter muss das, was zurzeit geschieht, genauso wie für die Tochter belastend sein. Ausgangspunkt ist ein Handeln der staatlichen Gewalt, das an zentraler Stelle mindestens pädagogisch fraglich sein dürfte. Sie hat also das Recht, sich kritisch zu äußern, denn ihr Ziel wird sein, ihr Kind zu schützen. Es ist entsprechend nachvollziehbar, dass sie mit Medien spricht, von denen sie erwarten darf, dass diese ihr und ihrer Tochter gewogen sind. Dass es sich bei diesem Medium um eines handelt, dass in nicht geringen Teilen rechtsextrem ist, ist dabei ebenfalls der Fall. Dass dieses Medium also ebenfalls - wie die AfD - ein Interesse daran hat, die Sachlage in ihrem Sinne - dem Sinne der Jungen Freiheit - aufzubereiten, darf entsprechend ebenfalls, denke ich, vorausgesetzt werden. Es ist also nachvollziehbar, dass sich die Mutter an die Junge Freiheit wendet. Aber ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass das, was die Junge Freiheit wiedergibt, am Ende dazu führen könnte, dass sich die Darstellung des Ursprungsbeitrags als wahr herausstellen wird. Auch gehe ich weiterhin davon aus, dass die verlinkten Darstellungen von AfD-Granden und ihrer Foren sich am Ende nicht als wahr erweisen werden. Die Mutter ist in der Prüfung dessen, was an der Schule geschehen ist, an zentraler Stelle zu hören. Denn sie ist neben ihrer Tochter die zweite Betroffene.

[9] Siehst Du in dem, was hier dargestellt wird - nicht zuletzt im Video -, keine Kampagne der AfD?

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Hetzkampagne-gegen-Gymnasium-in-Ribnitz-Damgarten,hetzkampagne100.html

Was macht die AfD Deiner Meinung dann, wenn das keine Kampagne ist? Wie siehst Du ihre Darstellung des Falls? Wie sollte man Deiner Meieung nach zukünftig hier im Forum reagieren, wenn sich ein ähnlicher Ursprungsbeitrag findet?

Admin

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mit dem Schlußwort von SwenTanortsch schließen wir nun wie angekündigt diesen Thread.