[4] Der Schulleiter und die Polizisten haben unter allen Umständen "schon ihre Gründe gehabt". Denn wir handeln ja alle aus Gründen heraus - und dabei geht es nun darum, ob ihre Gründe angemessen waren und ihre Mittel verhältnismäßig. Ich weiß das nicht, vermute aber, dass das Handeln des Schulleiters und der Polizei als Teil der staatlichen Gewalt bis zu dem Zeitpunkt, als sie noch nicht in den direkten Kontakt mit der Schülerin getreten sind, verhältnismäßig gewesen ist. Der Schulleiter hat in seiner dienstlichen Funktion die Mail einer Dritten erhalten (die wir nicht kennen, die von der Pressemitteilung genannte Hinweisgeberin), als deren Folge er offensichtlich unsicher war, was aus dieser resultiert, weshalb er sich an die Polizei gewandt hat, die im schulischen Rahmen zur besonderen Sorgfalt verpflichtet ist, weshalb der Dienstvorgesetzte drei Beamten zur Schule geschickt hat, darunter eine Frau, weil sich die Unsicherheit des Schulleiters auf die Schülerin bezog. Diese drei Polizeibeamten haben daraufhin den Schulleiter beraten und sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat bestanden hat. So jedenfalls sollte man das aus der Pressemitteilung der Polizei folgern.
Ich gehe davon aus, dass deren Darstellung bis hierhin sachgerecht ist. Denn die Ausgangsmail der dritten Person lässt sich überprüfen. Und das weiß auch die Polizeiinspektion Stralsund.
Ob das ab jenem Moment noch der Fall gewesen ist, weiß ich nicht. Denn ab hier steht Aussage gegen Aussage - allerdings waren bis zu diesem Zeitpunkt zwei der drei sachlich von dem Ursprungsbeitrag falsch dargestellten Handlungen der staatlichen Gewalt bereits vollzogen (es hatte bis hierhin keine ganz offensichtlich gesetzeswidrige Anordnung des Dienstvorgesetzten der drei Beamten gegeben; auch ist es bis heute zu keiner Anzeige der Schülerin durch den Schulleiter gekommen). Und wenn ich es richtig sehe, hat spätestens ab dem Moment, da sich die staatliche Gewalt dazu entschlossen hat, den Raum zu betreten (und zwar nicht in Form der drei Polizeibeamten, wie der Ursprungsbeitrag das verfälschend behauptet, sondern als Schulleiter), in dem die Schülerin war, in der vor uns liegenden behördlichen Prüfung eine besonders eingehende Betrachtung der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Dabei stellt sich als erste Frage, wieso - wenn kein Anfangsverdacht vorlag - die Schülerin vor allen Augen aus dem Raum geholt worden ist.
Ich halte es dabei für recht wahrscheinlich, dass irgendwo im Vorfeld dieses Verhaltens des Schulleiters Prozesse in der Interaktion der vier Beamten gegriffen haben könnten, die ich oben unter dem Halo-Effekt skizziert habe. Folgen könnten dann Etikettierungen gewesen sein, die zum entsprechenden Handeln geführt haben (aber auch darüber habe ich keine hinreichenden Informationen).
Wenn ich also geschrieben habe:
Ein solches Gespräch ist auf Grundlage der sachlichen Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen habe, gestattet
dann kann ich verstehe, dass das auf Dich wirkt, als woll(t)e ich sagen, der Schulleiter und die Polizisten hätten "schon ihre Gründe gehabt". Beim Schreiben des letzten Zitats bin ich dabei nicht auf den Gedanken gekommen, dass das so wirken könnte, wie Du das wahrnimmst, da ich die "sachliche" Einschätzung, die die Kollegen vor Ort gewonnen hätten, hervorhebe. Damit wollte ich sagen, dass sie ein solches Gespräch wie das nach Darstellung der Polizei erfolgte, gestattet ist, solange es sich als verhältnismäßig herausstellt. Das wird nun zu prüfen sein - und damit wollte ich nicht sagen (auch wenn ich jetzt verstehen kann, dass das so wirken kann), dass das ungeprüft "schon seine Richtigkeit" gehabt haben sollte.
Und wie gerade wieder und auch schon in den letzten Tagen hervorgehoben: Von einem Schulleiter darf bei der Prüfung seines Handelns erwartet werden, dass ihm klar sein musste, dass ein solches Gespräch, das überraschend für eine Schülerin geschieht, die dazu von ihm - dem höchsten Verantwortungsträger innerhalb des Schulgdbäudes - aus dem Unterrichtsraum geholt wird und sich plötzlich drei Polizisten gegenübersieht, die sich - bereits unabhängig von dem nachfolgenden konkreten Gespräch mit den vier Beamten - darüber hinaus danach mit der Situation konfrontiert sieht, dass sie diesen Unterrichtsraum wieder betreten und sich danach vielen Fragen ihrer Mitschüler und daraufhin auch vieler anderer Schüler ausgesetzt sieht, für eine 16-jährige Schülerin mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Belastung darstellen muss. Wie oben dargelegt, ist hier nun eine "Etikettierung" der Schülerin erfolgt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht verhältnismäßig gewesen ist - und selbst, wenn sich die Verhältnismäßigkeit als gegeben herausstellen sollen (juristische Prüfungen sind formal): Pädagogisch richtig kann das, was hier geschehen ist, nicht sein. Dass ich diese meine Sicht auf die Dinge bislang hier nicht formuliert habe, wirfst Du mir zurecht vor. Für mich war und ist diese Sicht auf den Sachverhalt so selbstverständlich, dass ich nicht auf den Gedanken gekommen bin, dass jemand glauben könnte, ich würde das anders sehen. Insofern hast Du mir hier mit Deinem Beitrag die Augen geöffnet.
[5] Was ich von der behördlichen Prüfung erwarte, ist also, dass eine sachgerechte Prüfung des Handelns der vier Beamten erfolgt (das wiederum habe ich in der Vergangenheit mehrfach geschrieben). Es ging mir also nicht darum, die Sachlage "wegzuschreiben". Gerade in der Schule, in der sich die Schülerinnen und Schüler in einem Sonderrechtsverhältnis befinden, sind ihre Schutzrecht besonders sorgfältig zu beachten - und zwar sowohl auf die Verhältnismäßigkeit hin, aber auch im Hinblick auf das pädagogische Handeln von uns Lehrkräften, die wir als staatliche Gewalt Macht auf sie ausüben, und zwar allein schon, weil sie sich bis zum Ende ihrer Schulpflicht nicht aussuchen können, ob sie zur Schule gehen oder nicht.
[6] Aber es kann dabei ebenso wenig darum gehen, dass nun der Sachverhalt - also das, was geschehen ist - von der AfD und ihrer gut geölten Propagandmaschinerie sachlich verzerrt zum eigenen Nutzen und darüber hinaus auch nicht zum Nutzen der Schülerin dargestellt wird und dabei in massiver Art und Weise Vorverurteilungen geschehen, die ein typisches Muster dieser Partei sind. Auch deshalb habe ich die "Diskussion" kursiv gesetzt: Denn der Schreiber des Einganbeitrags ist für mich niemand, der mitdiskutiert. Darüber hinaus gehe ich weiterhin davon aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Polizist, sondern eben Teil der genannten Maschinerie ist. Insofern sehe ich es weiterhin nicht als unwahrscheinlich an, dass er politisch rechtsextrem ist. Wer in Kauf nimmt oder es ggf. bezweckt, dass der Schulleiter, dessen Handeln behördlich zu prüfen sein wird, in einer Art und Weise öffentlich behandelt wird, wie er behandelt wird, wer darüber hinaus die gezielte Vergiftung von Meinungsräumen bezweckt, indem er entsprechend Fake News in die Welt setzt und sich danach nicht in die Diskussion einschaltet, um das zu korrigieren, der handelt für mich, wenn es hier um eine politischen Angelegenheit geht, politisch extrem - also in diesem Fall: rechtsextrem. Wie siehst Du das?
[7] Auch die Polizeiinspektion Stralsund hat wie wir alle eigene Interessen - sie bleibt aber dennoch zunächst einmal Teil der staatlichen Gewalt. Damit ist sie an Recht und Gesetz gebunden. Das heißt nicht, dass man ihr alles unbesehen glauben sollte, was sie schreibt. Aber wenn sie sich nicht an Recht und Gesetz hielte, muss sie - bzw. der jeweilige Verantwortungsträger - damit rechnen, dass das dienstliche Folgen haben kann. Auch das führt dazu, dass man Pressemitteilungen der Polizei - denke ich - zur Grundlage der Betrachtung machen kann und wohl auch sollte, sofern es keine Quellen gibt, die vergleichbar wären. Die Pressemitteilung wird dabei nichtsdestotrotz im Rahmen der behördlichen Prüfung ebenfalls zu betrachten sein.
[8] Für die Mutter muss das, was zurzeit geschieht, genauso wie für die Tochter belastend sein. Ausgangspunkt ist ein Handeln der staatlichen Gewalt, das an zentraler Stelle mindestens pädagogisch fraglich sein dürfte. Sie hat also das Recht, sich kritisch zu äußern, denn ihr Ziel wird sein, ihr Kind zu schützen. Es ist entsprechend nachvollziehbar, dass sie mit Medien spricht, von denen sie erwarten darf, dass diese ihr und ihrer Tochter gewogen sind. Dass es sich bei diesem Medium um eines handelt, dass in nicht geringen Teilen rechtsextrem ist, ist dabei ebenfalls der Fall. Dass dieses Medium also ebenfalls - wie die AfD - ein Interesse daran hat, die Sachlage in ihrem Sinne - dem Sinne der Jungen Freiheit - aufzubereiten, darf entsprechend ebenfalls, denke ich, vorausgesetzt werden. Es ist also nachvollziehbar, dass sich die Mutter an die Junge Freiheit wendet. Aber ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass das, was die Junge Freiheit wiedergibt, am Ende dazu führen könnte, dass sich die Darstellung des Ursprungsbeitrags als wahr herausstellen wird. Auch gehe ich weiterhin davon aus, dass die verlinkten Darstellungen von AfD-Granden und ihrer Foren sich am Ende nicht als wahr erweisen werden. Die Mutter ist in der Prüfung dessen, was an der Schule geschehen ist, an zentraler Stelle zu hören. Denn sie ist neben ihrer Tochter die zweite Betroffene.
[9] Siehst Du in dem, was hier dargestellt wird - nicht zuletzt im Video -, keine Kampagne der AfD?
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Hetzkampagne-gegen-Gymnasium-in-Ribnitz-Damgarten,hetzkampagne100.htmlWas macht die AfD Deiner Meinung dann, wenn das keine Kampagne ist? Wie siehst Du ihre Darstellung des Falls? Wie sollte man Deiner Meieung nach zukünftig hier im Forum reagieren, wenn sich ein ähnlicher Ursprungsbeitrag findet?