Autor Thema: Einschätzung zur Einstufung (Wechsel von TV-L E13 zu TVÖD E14)  (Read 6669 times)

twisterior

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Hallo,

ich bin gerade mit einem eventuell zukünftigen AG (TVÖD), in Verhandlung zur Einstufung und beim Angebot aus allen Wolken gefallen.

Zu meiner Vita
Ich habe Juli 2016 mit meinem Promotionsstudium begonnen (inzwischen abgeschlossen) und bin seitdem im TV-L E13 als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt. Bis Ende 2020 habe ich Simulationen in Rechenzentren mit Modell X durchgeführt, das Modell auch notwendigerweise weiterentwickelt und den üblichen Wissenschaftler-Kram gemacht. 2021 habe ich den AG unter Mitnahme der Stufe gewechselt und fortan dieselben Aufgaben mit Modell Y durchgeführt. Der derzeitige AG ist auch der Hauptentwickler von Modell Y.

Zur Situation
Aktuell bin ich E13-4 (halbes Jahr Abstand zu Stufe 5) eingestuft und es wird versucht mich Teilzeit als Vertretung aus meinem aktuell laufenden Vertrag abzuwerben (ich wäre dann bei beiden AGs je 50% angestellt). Da zwischen beiden AGs einige Kontakte herrschen und es für alle situativ gut passt, bin ich nach Rücksprache darauf eingegangen. Beim besagten AG soll ich Modell Y weiterentwickeln, dafür auch Testsimulationen in deren Rechenzentrum machen und andere Anwender unterstützen. Die Stelle ist als E14 eingruppiert.

In den bisherigen Gesprächen (ein eigentliches Bewerbungsgespräch gab es so nie, da man direkt auf mich zukam), wurde ich vier mal nach meiner aktuellen Stufe gefragt und ein entsprechendes Schreiben angefordert. Naiv hatte ich angenommen, dass die Stufe übernommen oder zumindest berücksichtigt wird. Nun kam ein Schreiben, dass ich auf E14-1 eingestellt werden soll. Für mich steht schon fest, dass ich nicht auf dieses Angebot eingehen werde, da alles unter E14-4 für mich de facto einen größeren Gehaltsverlust darstellt. Allerdings bietet der neue AG und E14 langfristig einiges an Potential, weshalb ich zumindest aktuell noch versuche meinen Standpunkt klarzumachen.

Die Fragen
Ich vermute, dass als Argumentation angeführt wird, dass ich bisher nur E13 war. Gibt es da gute Gegenargumente? Die Tätigkeiten sind ja dieselben, außer dass der Fokus offiziell mehr von der Wissenschaft zur Modellentwicklung geschoben wird. Meine Argumentation wäre bisher eher über den Stufenerhalt im Regelfall bei Höhergruppierung zu argumentieren, was natürlich so nicht wirklich bei mir zutrifft.

Abschließend die Frage: Ist mein Ziel die Stelle ohne Gehaltsverlust (also E14-4) anzunehmen (der Stufenfortschritt ist meinerseits Verhandlungsmasse) der Erfahrung nach realistisch oder mache ich mich damit komplett lächerlich. Ich weiß, dass hängt vom AG ab ob es klappt, aber ich finde es momentan schon frech wen bewusst abzuwerben und dann aber weniger zu bieten. Zumal es vorerst um eine befristete Vertretung geht.

Viele Grüße!


cyrix42

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Moin,

tariflich garantierter Anspruch dürfte nur auf Stufe 1 bestehen, es sei denn, du kannst nachweisen, dass du deine bisherige Tätigkeit i.W. unverändert fortsetzt. (Wenn dem so ist, dürfte sich aber die Frage stellen, warum die Entgeltgruppen verschieden sind...) Wenn du die Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung nachweisen konntest, dann steht dir Stufe 3 zu.

Man kann dir aber auch deine gesamte bisherige Berufszeit ganz oder teilweise als förderlich anrechnen. Dazu muss es aber einen Bedarf geben, d.h., du musst sagen, dass du für weniger nicht kommst; und es darf auch keinen anderen geeigneten Bewerber geben, der dies tun würde. Dann würdest du in Stufe 4 landen, ggf. sogar mit deiner schon absolvierten Stufenlaufzeit.

MoinMoin

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Es ist durchaus vorstellbar, dass du einschlägige Berufserfahrung für die neue Stelle hat. Auch wenn zunächst grundsätzlich behauptet wird, dass man in einer niedrigeren EG keine eB für eine höhere erlangen kann.
Wenn also einige Arbeitsvorgänge deiner neun Stelle der aktuellen Stelle entsprechend und diese EG13 sind, dann könnte man die Stufe 3 einklagen.

Aber wozu: Der neue AG will was von dir und er hat die tariflichen Mittel das was du willst (die Stufe 4) dir zu geben.
Also teile dem neuem AG mit, dass du nur kommst, wenn du mittelfristig kein Gehaltsverlust hast, dass sollte er als Argument begreifen.
Und damit das er Fall ist, musst du Stufe 4 in der 14er Stelle bekommen, dass sollte der AG auch begreifen.
Und damit er das mache kann, muss er einfach nur die förderlichen Zeiten, die definitiv vorhanden sind, anerkennen, was nur am kalkriesenden Beamten oder unfähigen Personalern scheitern kann.

twisterior

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Hi,

danke für die Rückmeldungen. Also die Einschlägigkeit der Berufserfahrung wird man dann wahrscheinlich durch den Wechsel von E13 auf E14 versuchen abzublocken. Aber Bedarf sollte es meiner Meinung nach geben - ich wurde ja wie gesagt aktiv aus einem Laufenenden Vertrag abgeworben. Die Stelle war nie ausgeschrieben und ich bin auch ohne eigentliche Bewerbung durchgewunken worden. Also es gibt nicht mal andere Bewerber. :P

Bin ich mal gespannt wie hart man bleibt. Leider hat man mit dem Vertrag etwas getrödelt (Einstieg sollte 01.04. sein), aber ich kann zum Glück noch zum alten AG zurückkehren.

Viele Grüße!

E15TVL

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[...] Also die Einschlägigkeit der Berufserfahrung wird man dann wahrscheinlich durch den Wechsel von E13 auf E14 versuchen abzublocken. [...]
Im Tarifsinn können niedriger bewertete Tätigkeiten keine einschlägige Berufserfahrung darstellen, auch wenn nur eine Entgeltgruppe "dazwischen" liegt. Es hat also eher weniger mit "blocken" zu tun. Für dich wichtig wäre der § 16 Abs. 2 Satz 3... denn hier kann zur "Deckung des Personalbedarfs" deine vorherige Tätigkeit als "förderlich" bewertet werden und ebenfalls zu einer höheren Stufe als 1 führen. "Deckung des Personalbedarfs" heißt dabei, dass du dem AG vor Vertragsabschluss einen Grund liefern musst. Der einfachste Grund wäre in dem Fall: "Entweder ich bekomme Stufe X, oder ich komme nicht!".

[...] Abschließend die Frage: Ist mein Ziel die Stelle ohne Gehaltsverlust (also E14-4) anzunehmen (der Stufenfortschritt ist meinerseits Verhandlungsmasse) der Erfahrung nach realistisch oder mache ich mich damit komplett lächerlich. [...]
Lächerlich würdest du dich machen, wenn du dieses Angebot annehmen würdest ;D Also mach die Stufenzuordnung zur Verhandlungsmasse und lass dich nicht über'n Tisch ziehen!

MoinMoin

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Im Tarifsinn können niedriger bewertete Tätigkeiten keine einschlägige Berufserfahrung darstellen, auch wenn nur eine Entgeltgruppe "dazwischen" liegt.
Streng genommen können niedrig bewertete Arbeitsvorgänge  keine einschlägige Berufserfahrung darstellen.
Aber wenn die 14er Stelle AVs/Tätigkeiten beinhaltet für die man eB hat, dann hat man durchaus auch für die 14er Stelle diese.

Aber wozu tariflich darüber philosophieren. Man will jemanden, der das was er machen soll schon kann, also soll man ihn auch so bezahlen.

andreb

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Ich würde das Thema noch ein bisschen ausreizen ;)

Spiele auf Zeit, bis du in E13/5 bist.

Gem. Ziffer 2.4.2 zum Rundschreiben BMi zu § 16 TvöD läuft es ausschließlich auf die Zuordnung in die Stufe 4 hinaus. Stufenrestlaufzeiten und deren Anrechnung sind in deinem Falle nicht vorgesehen.
Deshalb auf Zeit spielen und ggf. nicht unter Wert verkaufen.

Bei einer Zuordnung in die Stufe 5 sind noch andere Möglichkeiten im Rahmen der Personalgewinnung möglich ;)

twisterior

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Ich glaube ausreizen ist eher weniger eine Option, da es um eine Vertretungsstelle für die nächsten zwei Jahre geht. Aber wie bereits geschrieben, könnte ich den Verlust der Stufenrestlaufzeit verkraften, da TVÖD E14-4 auch so eine leichte Gehaltserhöhung wäre und es langfristig bessere Perspektiven gäbe. Unabhängig davon meine ich mich zu erinnern, dass man auch Sachen wie ein schnelleres voranschreiten innerhalb einer Stufe oder Sonderzahlungen vereinbaren könnte?

Aber dank' Euch wirkt die Sache ja relativ klar - dank Rückendeckung vom alten AG, Abwerbung aus einem laufenden Vertrag (aka keine anderen "Bewerber") und entsprechender Berufserfahrung kann ich zumindest sehr begründet auf E14-4 bestehen. Was der AG dann draus macht, wird man sehen.

Danke für den ganzen Input :) Nun fühle ich mich mit meinen Forderungen etwas sicherer... das Eingangsangebot und die Erfahrung meiner zukünftigen Chefin hatten mich da etwas verunsichert :D

Schinkensandwich

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Und damit er das mache kann, muss er einfach nur die förderlichen Zeiten, die definitiv vorhanden sind, anerkennen, was nur am kalkriesenden Beamten oder unfähigen Personalern scheitern kann.

Ja, natürlich sind es bei Dir wieder die unfähigen Personaler  ::)
Die Anerkennung förderlicher Zeiten, ohne dass die Stelle jemals ausgeschrieben war, wäre zumindest in meinem Bundesland nicht möglich.
Und Dein Ansatz, mit einschlägiger Berufserfahrung der E13-Stelle für die neue höherwertige Stelle (E14) greift hier eher nicht, sondern üblicherweise bei den Zeitanteilen der unterschiedlichen Fallgruppen (z. B. einschl. BE in E10 kann ggf. auch bei einer Stelle in E11 berücksichtigt werden)

MoinMoin

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Da es zu 90% den korrekten Sachverhalt schildert, dass es an den freundlichen, aber leider überforderten Personalern liegt, kann ich auch leider nichts anderes dazu sagen. Werde mich aber zügeln sie nicht mehr deppen zu nennen.🤓

Zur Sache: Tariflich ist es nicht notwendig das eine Stellen ausgeschrieben wurde, um förderliche Zeiten anzuerkennen.
Die Zeiten müssen dafür da sein und der personelle „Notstand“ muss darlegbar sein.
Also welche Selbstbeschränkung die personalverantwortlichen Menschen sich auferlegen und auferlegt bekommen ist also irrelevant und zeugt davon, dass sie sich nicht durchsetzen konnten mit ihren Bedarf.

Und deine Begründung, warum man nicht eB anwenden kann, verstehe ich nich nicht so ganz.