Hallo,
ich bin bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt, der in Anlehnung an den TVöD zahlt. Vielleicht kann mir trotzdem jemand etwas zu meiner Frage beantworten.
In Verhandlungen mit unserem Auftraggeber, dem Landratsamt wurde für meine Tätigkeit per Dezember die Entgeltgruppe S12, statt vorher die S11b bestätigt.
Mein Träger zahlt laut Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TVöD Bund mit den ausgehandelten Gruppen, allerdings lässt er sich immer Zeit (für mich nicht transparent nachvollziehbar) wann er die aktuell gültigen Fassungen zahlt.
Februar 2024 würde ich in der 11b von der Stufe 3 in die 4 aufsteigen. Deshalb habe ich vorsorglich einen Antrag auf Verbleib in der S11b gestellt.
Nun meine Frage(n): weil sich mein AG Zeit lässt mit der Einstufung in die S12 laufen meine Kollegen und ich bis dato immer noch in der S11b. Meine Stufenerhöhung wurde durch meinen Antrag auf "Eis" gelegt und wird erst nachgezahlt, wenn ich eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum AV unterschreibe.
Meine erste Frage: ist dies so rechtens?
In einem ähnlich fall vor einigen Jahren vom Wechsel von der EG9 Bund in die S 12 hat mein Arbeitgeber nach 5 Monaten erst die neue Gruppe bezahlt, aber diese Monate nachgezahlt.
Meine Frage dazu: könnte er mich wieder in die Stufe 3 zurück versetzen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt die neue Eingruppierung umsetzt und dementsprechend nachzahlt, obwohl ich in dieser Zeit schon in die 4 aufgestiegen bin?
Ich bitte um Meinungen. Das würde mir sehr helfen.
Die Kommunikation mit meinem Träger ist sehr schlecht. Deshalb erhoffe ich mir in einem Gespräch mit meinem AG diesbezüglich nichts.
Danke!