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private Nutzung eines dienstlichen Smartphons

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Thorsten23:
Guten Tag allerseits,
ich habe in der Suche bereits einige Threads zum Thema Handy/Smartphone gelesen. Dabei ging es oft um die dienstliche Nutzung eines privaten Gerätes - keine gute Idee - da bin ich der gleichen Meinung.

Mir geht es hier um den genau umgekehrten Fall. Eine Kommune will Mitarbeitern dienstliche Androidgeräte auch zur privaten Nutzung überlassen. Durch technische Maßnahmen ist sichergestellt, dass vom abgetrennten Privatbereich kein Zugriff auf dienstliche Daten besteht (Sicherheit ist also gewährleistet). Nun zur monetären Frage: Wenn der Dienstherr das erlaubt, nach welchen Werten rechnet man das ab? Unentgeltlich geht das wohl nicht, zumindest nach TVöD (Steuer ist kein Problem, ich weiß)

Haufe:"Nach § 52 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes Nutzungen und Sachbezüge nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag bzw. im Haushaltsplan etwas anderes bestimmt ist...Eine übertarifliche Leistungsgewährung kann von der Rechtsaufsicht beanstandet werden."

Für Tipps wäre ich dankbar - auch dafür, wer so etwas extern berät - für unsere PA ist das "Neuland" ;-)
Viele Grüße
Thorsten

TreueTomate:
Also ein bekanntes Universitätsklinikum welches ich kenne verlangt pauschal 10€ monatlich für die Nutzung des Iphone.

Es handelt sich natürlich für alle um das gleiche Handy, insofern weichen die Verträge auch nicht ab.

2strong:
Wir gestatten die private Nutzung u. a. aus dem von Dir adressierten Grund nicht, kontrollieren das Nutzerverhalten allerdings grundsätzlich auch nicht.

Im Übrigen kann ich nur empfehlen, die Frage nicht einer Antwort zuzuführen. Das setzt sich ansonsten fort bei der privaten Nutzung dienstlicher IT und endet (nicht) bei der kostenfreien Bereitstellung behördeneigener Parkplätze. Mit der Klärung ist am Ende niemandem gedient.

Organisator:
Ich würde erstmal überlegen, welche Kosten denn dem Arbeitgeber für die private Nutzung entstehen. Typischerweise entstehen keine zustätzlichen Kosten durch die private Nutung.

In vielen Behörden darf auch das dienstlich bereitgestellte Internet über dienstliche Rechner genutzt werden, ohne dass dafür Geld verlangt wird. ggf,. wäre das eine Analogie für deine Argumentation.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Organisator am 18.03.2024 07:49 ---Ich würde erstmal überlegen, welche Kosten denn dem Arbeitgeber für die private Nutzung entstehen. Typischerweise entstehen keine zustätzlichen Kosten durch die private Nutung.

In vielen Behörden darf auch das dienstlich bereitgestellte Internet über dienstliche Rechner genutzt werden, ohne dass dafür Geld verlangt wird. ggf,. wäre das eine Analogie für deine Argumentation.

--- End quote ---

Ist die Zurverfügungstellung eines Smartphones zur privaten Nutzung nicht ein geldwerter Vorteil - ganz unabhängig davon, ob zusätzliche Kosten entstehen?

Bei uns ist die private Nutzung untersagt - zumal ich mein Diensthandy in der Freizeit auch nicht bei mir haben möchte, solange ich keine Rufbereitschaft habe.

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