Autor Thema: private Nutzung eines dienstlichen Smartphons  (Read 2244 times)

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Antw:private Nutzung eines dienstlichen Smartphons
« Antwort #15 am: 19.03.2024 07:32 »
- zu beachten ist einzig die Vorteilsgewährung. Hier geht es nicht um die laufenden Kosten, das wäre wenig. Es geht darum, dass sich die MA ja die Anschaffung eines privaten Telefons sparen. Aber wer bestimmt die Höhe? In der BHO Quelle steht ja nur, dass es schwierig ist, aber nicht wie es geht.

Die BHO beschreibt die Grenzen, und dies ziemlich abstrakt. Es geht also darum zu begründen, warum du der Meinung bist, dich innerhalb der Grenzen zu bewegen. Wie das funktioniert habe ich in meinem Vorposting aufgeführt.