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private Nutzung eines dienstlichen Smartphons

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Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 18.03.2024 07:56 ---
--- Zitat von: Organisator am 18.03.2024 07:49 ---Ich würde erstmal überlegen, welche Kosten denn dem Arbeitgeber für die private Nutzung entstehen. Typischerweise entstehen keine zustätzlichen Kosten durch die private Nutung.

In vielen Behörden darf auch das dienstlich bereitgestellte Internet über dienstliche Rechner genutzt werden, ohne dass dafür Geld verlangt wird. ggf,. wäre das eine Analogie für deine Argumentation.

--- End quote ---

Ist die Zurverfügungstellung eines Smartphones zur privaten Nutzung nicht ein geldwerter Vorteil - ganz unabhängig davon, ob zusätzliche Kosten entstehen?

Bei uns ist die private Nutzung untersagt - zumal ich mein Diensthandy in der Freizeit auch nicht bei mir haben möchte, solange ich keine Rufbereitschaft habe.

--- End quote ---

unabhängig von der rechtlichen Betrachtung ("geldwerter Vorteil" wird wohl schon viel Rechtsprechung erfahren haben) würde ich rein praktisch sagen: nein. Die allermeisten haben private Smartphones. Bei Kosten für eine Telefonflatrate und 15GB Datenvolumen bei unter 10 € pro Monat dürfte auch die private Nutzung dienstlicher Smartphones nicht sonderlich attraktiv sein, bzw. vorkommen.

Daher die Analogie zur privaten Nutzung dienstlich bereitgestellten Internets. Kommt zu selten vor, um einen relevanten Vorteil zu bieten.

ElBarto:
Naja geschäftliche Mobilfunkverträge bieten leicht bessere Konditionen als private.
Kommt noch mobiles Arbeiten dazu (per UMTS) dann schlägt man zwei Fliegen mit 1 Vertrag und 2 SIMS.

Das größere Problem ist halt, ist das dienstliche Telefon überhaupt tauglich für den privaten Alltag oder bleibt es mangels Eignung ohnehin liegen.

PiA:
Zum Thema "geldwerter Vorteil":

§ 3 Nr. 45 S. 1 EStG:
Steuerfrei sind
...
45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.

Organisator:

--- Zitat von: PiA am 18.03.2024 10:40 ---Zum Thema "geldwerter Vorteil":

§ 3 Nr. 45 S. 1 EStG:
Steuerfrei sind
...
45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.

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Also steuerrechtlich ists dann klar problemlos. Dann wäre nur der BHO-Punkt aus dem Startposting zu prüfen, ob überhaupt die Nutzung des Smartphones darunter fällt. Da dem AG keine Kosten entstehen und der Vorteil für den AN überschaubar ist, würde ich zu einem "nein" tendieren. Im Zweifel kann man auch eine Vorgabe machen, dass die private Nutzung in eingeschränkten Rahmen zu erfolgen hat (und nicht ein Hotspot aufgemacht wird um dadurch den privaten Internetanschluss zu sparen).

MoinMoin:
Hihi, kann mich erinnern, wie ne Kollegin (in der pW) Handynutzung erlaubt war, aber die Rechnung von merheren 100€ wegen Klingeltöne etc., dann doch zu einem "Problem" wurde....

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