Autor Thema: Aufgabenübertragung auf Dauer  (Read 2078 times)

MoinMoin

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #15 am: 22.03.2024 09:16 »
Deine direkte Führungskraft kann die übertragenen Aufgaben mit Leben füllen, aber keine völlig neuen Aufgaben übertragen. Systemadministration ist etwas völlig anderes als Antragsbearbeitung.
Darf nicht? Wegen Gesetzlicher Vorgaben, bzgl. Weisungsbefugnis? Oder hängt das davon ob die innere Struktur des Unternehmens es nicht erlaubt.
Wenn in der Abteilung SysAdm Tätigkeiten benötig und existiert, für die der Vorgesetzte verantwortlich ist.
Dann kann er also diese Arbeit nicht an x-beliebige verteilen, weil er keine neue Aufgaben verteilen darf und dafür grundsätzlich jemanden einschalten muss der AVs unterschreiben darf?
Auch wenn es keine AV Änderung ist?
Ok, wieder was gelernt.
Wo kann man das konkreter nachlesen?

Zitat
Somit kann dir nur von der Personalstelle die neue Aufgabe übertragen werden. Da dies nach deiner Schilderung nicht eingruppierungsrelevant ist, wäre eine solche Aufgabenübertragung auch nicht von deiner Zustimmung abhängig.

Kurzum: die übertragenen Aufgaben weitermachen (Antragsbearbeitung) und dem Chef sagen, dass du auf die neue Aufgabe keine Lust hast (und er sich auch bitte nicht übertragen lassen möchte).
Und dann geht der Cheffe zur Persostelle und sagt: Weißt dem das mal zu.

Tagelöhner

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #16 am: 22.03.2024 09:31 »
Wahrscheinlich kommt hier einfach das Weisungsrecht an seine Grenzen, und der Arbeitgeber hat ja sowieso bei jeder Weisung beiderseitige Interessen im billigen Ermessen zu beurteilen. Aufgabenübertragungen, die eine völlig andere Qualifikation erfordern sind meines Wissens auch nicht ohne weiteres vom Weisungsrecht gedeckt. Ebenso wenn die Tätigkeiten die "soziale Stellung" innerhalb der Organisation zu stark beeinträchtigen. Alles Themen, über die am Ende bezogen auf den Einzelfall und wenn Rechtssicherheit gewünscht ist, die Arbeitsgerichtsbarkeit zu entscheiden hat.

Im TV-L wird bei zulässigen Tätigkeitsänderungen im Rahmen des Weisungsrechts ja in der Regel auf die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe (EGO) verwiesen, nach der der Mitarbeiter eingruppiert ist.

Organisator

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Antw:Aufgabenübertragung auf Dauer
« Antwort #17 am: 22.03.2024 09:36 »
Deine direkte Führungskraft kann die übertragenen Aufgaben mit Leben füllen, aber keine völlig neuen Aufgaben übertragen. Systemadministration ist etwas völlig anderes als Antragsbearbeitung.
Darf nicht? Wegen Gesetzlicher Vorgaben, bzgl. Weisungsbefugnis? Oder hängt das davon ob die innere Struktur des Unternehmens es nicht erlaubt.
Wenn in der Abteilung SysAdm Tätigkeiten benötig und existiert, für die der Vorgesetzte verantwortlich ist.
Dann kann er also diese Arbeit nicht an x-beliebige verteilen, weil er keine neue Aufgaben verteilen darf und dafür grundsätzlich jemanden einschalten muss der AVs unterschreiben darf?
Auch wenn es keine AV Änderung ist?
Ok, wieder was gelernt.
Wo kann man das konkreter nachlesen?

Zitat
Somit kann dir nur von der Personalstelle die neue Aufgabe übertragen werden. Da dies nach deiner Schilderung nicht eingruppierungsrelevant ist, wäre eine solche Aufgabenübertragung auch nicht von deiner Zustimmung abhängig.

Kurzum: die übertragenen Aufgaben weitermachen (Antragsbearbeitung) und dem Chef sagen, dass du auf die neue Aufgabe keine Lust hast (und er sich auch bitte nicht übertragen lassen möchte).
Und dann geht der Cheffe zur Persostelle und sagt: Weißt dem das mal zu.

Zu 1. nur wg. interner Struktur. Die öffentlichen Arbeitgeber die ich kenne sind so aufgestellt, dass neue Aufgaben nur von der Perso übertragen werden dürfen. Zum Schutz der Mitarbeiter (keine Willkür durch die direkten Führungskräfte), zum Schutz der Führungskräfte (damit nicht aus Versehen eine Höhergruppierung erfolgt) aber vor allem zwecks Aufgaben-/Peronsalsteuerung, die meistens zentral erfolgt. Siehe hierzu mein Tischler-Beispiel.

zu 2.
Entweder so, oder die Perso beteiligt dann Org und Org widerspricht. Alles eine Frage der internen Organisation :)