Deine direkte Führungskraft kann die übertragenen Aufgaben mit Leben füllen, aber keine völlig neuen Aufgaben übertragen. Systemadministration ist etwas völlig anderes als Antragsbearbeitung.
Darf nicht? Wegen Gesetzlicher Vorgaben, bzgl. Weisungsbefugnis? Oder hängt das davon ob die innere Struktur des Unternehmens es nicht erlaubt.
Wenn in der Abteilung SysAdm Tätigkeiten benötig und existiert, für die der Vorgesetzte verantwortlich ist.
Dann kann er also diese Arbeit nicht an x-beliebige verteilen, weil er keine neue Aufgaben verteilen darf und dafür grundsätzlich jemanden einschalten muss der AVs unterschreiben darf?
Auch wenn es keine AV Änderung ist?
Ok, wieder was gelernt.
Wo kann man das konkreter nachlesen?
Somit kann dir nur von der Personalstelle die neue Aufgabe übertragen werden. Da dies nach deiner Schilderung nicht eingruppierungsrelevant ist, wäre eine solche Aufgabenübertragung auch nicht von deiner Zustimmung abhängig.
Kurzum: die übertragenen Aufgaben weitermachen (Antragsbearbeitung) und dem Chef sagen, dass du auf die neue Aufgabe keine Lust hast (und er sich auch bitte nicht übertragen lassen möchte).
Und dann geht der Cheffe zur Persostelle und sagt: Weißt dem das mal zu.